LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2254 06.03.2013 Datum des Originals: 05.03.2013/Ausgegeben: 11.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 890 vom 6. Februar 2013 des Abgeordneten Josef Wirtz CDU Drucksache 16/2053 Lässt die Landesregierung das Baurecht für Ortsumgehung NörvenichFrauwüllesheim (L 264n) verfallen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 890 mit Schreiben vom 5. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Nörvenicher Ortsteil Frauwüllesheim hat als Knotenpunkt von vier stark frequentierten Straßen (L 264, L 271, L 327 und K 16) ein extrem hohes Maß an täglichem Durchgangsverkehr zu ertragen. Besonders dramatisch wird die Situation dadurch, dass die genannten Landesstraßen vom Schwerlastverkehr mit zunehmender Intensität als mautfreie Verbindung zwischen den Autobahnen A 1 (Euskirchen), A 4 (Düren), A 61 (Kerpen) und A 44 (Jülich) genutzt werden. Zusätzlich ist nach Fertigstellung der Anschlussstelle „Merzenich“ an die Bundesautobahn A4 im Jahr 2014 nochmals mit einem deutlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Die aus der Verkehrslage resultierenden Belastungen und Gefährdungen der Frauwüllesheimer Bürgerinnen und Bürger wurden in regelmäßigem Schriftverkehr mit dem zuständigen Ministerium und mehreren Kleinen Anfragen eindrucksvoll beschrieben. Darüber hinaus wurde dem damaligen Verkehrsminister Voigtsberger eine umfangreiche Unterschriftenliste zur Unterstützung des Vorhabens überreicht. Der Bau einer Ortsumgehung ist bei der Frauwüllesheimer Bevölkerung absolut unumstritten. Das Planfeststellungsverfahren für die Straße wurde bereits 2010 abgeschlossen und es liegt bestandskräftiges Baurecht vor. Seit Jahren wird seitens der Landesregierung ein kurz- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2254 2 fristiger Baubeginn in Aussicht gestellt, dennoch ist das Projekt, wie in den Vorjahren, nicht im aktuellen Landesstraßenbauprogramm enthalten. 1. Steht die Landesregierung weiterhin zu ihrer Aussage aus dem Koalitionsvertrag von 2010, wonach alle Landesstraßenbauvorhaben, für die bereits bestandskräftiges Baurecht vorliegt, zeitnah realisiert werden sollen? Maßgebend für das Handeln der Landesregierung der 16. Wahlperiode ist der Koalitionsvertrag 2012 – 2017 von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen in Nordrhein-Westfalen. Dies gilt auch für die darin formulierten Aussagen zur Finanzierung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans . 2. Zu welchem Zeitpunkt soll nach Ansicht der Landesregierung die Bauphase der L 264n (OU Frauwüllesheim) beginnen? 3. Wann rechnet die Landesregierung mit der Fertigstellung des Projekts? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat im Zusammenhang mit der Aufstellung des Landeshaushalts 2013 das Benehmen darüber hergestellt, das die L 264 Ortsumgehung Nörvenich-Frauwüllesheim nicht im Landesstraßenbauprogramm 2013 Aufnahme findet. Im Rahmen der Baudispositionen der kommenden Jahre wird in Abhängigkeit von den dann verfügbaren Finanzmitteln über einen Baubeginn zu entscheiden sein. Ebenso werden sich Baufortschritt und Fertigstellung danach richten. Verbindliche Angaben hierzu können derzeit nicht gemacht werden. 4. Will es die Landesregierung in Kauf nehmen, dass die Frauwüllesheimer Bevöl- kerung, durch den für 2014 prognostizierten starken Anstieg der Verkehrsbelastung , über das heutige bereits unerträgliche Maß hinaus in ihrer Lebensqualität eingeschränkt wird? Nein. Die Realisierung der L 264 OU Nörvenich-Frauwüllesheim ist im Landesstraßenbedarfs - und ausbauplan enthalten und wird nicht aufgegeben. 5. Ist es politisch gewollt, das im Jahr 2015 auslaufende Baurecht verfallen zu las- sen? Die erforderlichen Verfahrensschritte zum Fortbestand der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses werden rechtzeitig eingeleitet.