LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2259 06.03.2013 Datum des Originals: 06.03.2013/Ausgegeben: 11.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 870 vom 31. Januar 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/2020 Urantransporte von Russland zur Urananreicherungsanlage Gronau Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 870 mit Schreiben vom 6. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 15. November 2012 genehmigte das Bundesamt für Strahlenschutz bis Ende 2013 den Transport von maximal 10 LKW-Fahrten mit „unbestrahltem Uran in Form von Uranhexafluorid (UF6)“ von Russland zur Urananreicherungsanlage nach Gronau. Exporteur ist die Firma Techsnabexport in Moskau und Spediteur die Firma Nuclear Cargo & Service (NCS) aus Hanau. Genehmigt wurden gemäß der Genehmigungstabelle vom 20. Dezember 2012 ausdrücklich reine Straßentransporte von Russland nach Gronau. Der erste der zehn Transporte hat laut der Tabelle am 29. November 2012 stattgefunden. Die Landesregierung hat auf Grundlage des Koalitionsvertrags zwischen SPD und Grünen die Stilllegung der Urananreicherungsanlage Gronau zum politischen Ziel erklärt. Zugleich fordert sie eine Vermeidung unnötiger und gefährlicher Atomtransporte durch NRW. Vorbemerkung der Landesregierung Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gemäß § 23 Absatz 1 Nr. 3 AtG die zuständige Genehmigungsbehörde für die Genehmigung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2259 2 der Beförderung von Kernbrennstoffen. Für den Außenwirtschaftsverkehr von Kernbrennstoffen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. 1. Um welche Mengen Uranhexafluorid handelt es sich bei der vom BfS genehmig- ten Transportserie? Vom BfS wurde die Beförderung von max. 61600 kg Uran in Form von UF6 mit max. 3080 kg Uran-235 bis zum 31.12.2013 genehmigt. Bei dem am 29.11.2012 stattgefundenen Transport wurde eine Menge von 24145 kg Uran in Form von UF6 transportiert. Weitergehende Informationen zu zukünftig stattfindenden Transporten liegen der Landesregierung derzeit nicht vor. 2. Wie hoch ist der Anreicherungsgrad des nach Gronau zu lieferenden Uranhexaf- luorids? Vom BfS wurde ein Anreicherungsgrad von max. 5 % Uran-235 genehmigt. Bei dem am 29.11.2012 stattgefundenen Transport betrug der Anreicherungsgrad weniger als 5 % Uran- 235. Weitergehende Angaben unterliegen dem Geschäftsgeheimnis der Urenco Deutschland GmbH. Die genauen Zahlen sind der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde bekannt. 3. Welche Transitländer sind von den vom BfS genehmigten Urantransporten be- troffen? Die Genehmigung sieht als Beförderungsstrecke in der Bundesrepublik Deutschland die Beförderung ab der niederländischen Staatsgrenze nach Gronau vor. 4. Welche Landesministerien bzw. Landesbehörden waren am Genehmigungsver- fahren für diese Transportserie direkt / indirekt beteiligt? Im Genehmigungsverfahren des BfS nach § 4 AtG für die Beförderung von Kernbrennstoffen wird das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) über die "Kommission Sicherung und Schutz kerntechnischer Einrichtungen und Anlagen (KoSikern)“ beteiligt. Diese Beteiligung im Rahmen einer Stellungnahme an die Genehmigungsbehörde beschränkt sich auf die Geltendmachung polizeilicher Belange. 5. Wie bewertet die Landesregierung politisch, sicherheitstechnisch den Import von Uranhexafluorid per LKW aus Russland zur Urananreicherungsanlage Gronau vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung die Urananreicherungsanlage Gronau eigentlich stilllegen möchte? Aufgrund der Gesetzeslage ist eine Genehmigung durch das BfS als zuständige Behörde zu erteilen, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen nach § 4 AtG erfüllt sind und die Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter eingehalten werden. Das Ziel der Landesregierung , die Urananreicherung in Gronau rechtssicher zu beenden, bleibt davon unberührt .