LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2311 13.03.2013 Datum des Originals: 11.03.2013/Ausgegeben: 18.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 888 vom 5. Februar 2013 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/2051 Landesgleichstellungsgesetz Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 888 mit Schreiben vom 11. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im rot-grünen Koalitionsvertrag wird eine Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG) angekündigt: Das LGG solle die Durchsetzungskraft für eine aktive Frauenförderung erhören und zu einem effektiven Instrumentarium werden, um die Stellung der Gleichstellungsbeauftragten zu festigen sowie der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen und Gremien entgegenzuwirken. Schon in der letzten Legislaturperiode war dies angekündigt worden. Allerdings ist bis heute nichts Erkennbares geschehen und insbesondere die kommunalen Gleichstellungsstellen sind inzwischen verunsichert bzw. unzufrieden, dass es bisher nur bei Ankündigungen geblieben ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) ist eines der wichtigsten frauenpolitischen Reformprojekte dieser Legislaturperiode. In den zwölf Jahren der Geltung des LGG hat sich gezeigt, dass das Gesetz zwar die Basis für eine moderne Gleichstellungspolitik , in seiner Durchsetzungskraft gleichwohl zu schwach ist. Dies war bereits einige Jahre nach seinem Inkrafttreten erkennbar. Nötige Reformschritte wurden jedoch erst durch die rot-grüne Landesregierung in Angriff genommen und in dieser Legislaturperiode LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2311 2 fortgesetzt. Es gilt nun, den tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen, die sich seit 1999 ergeben haben, Rechnung zu tragen. Die im LGG enthaltene Entscheidungsquote wurde als bislang einzige Landesregelung vom EuGH bestätigt. Dieser Tradition folgend will die Landesregierung auch mit der jetzt anstehenden Novellierung eine innovative und nachhaltige Reform auf den Weg bringen. Ziel ist eine durchgreifende Veränderung, die dem Gesetz die nötige Schlagkraft verleiht, und keine bloße Beschränkung auf kleinteiliges Nachjustieren. 1. Wann wird ein Novellierungsentwurf vorgelegt? Der Gesetzentwurf wird innerhalb dieser Legislaturperiode vorgelegt. Die Dauer des Novellierungsprozesses ergibt sich aus den umfangreichen Prüfaufträgen und Beteiligungsverfahren . Bezüglich der Einzelheiten wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 sowie auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Welche konkreten Änderungen sollen im neuen Gesetz vorgenommen werden? Die Reform soll insbesondere drei Schwerpunkte abdecken: Zum einen wird die Einführung einer verbindlichen Zielquote für die Besetzung von Gremien im Einflussbereich des Landes geprüft. Hierzu hat das Kabinett beschlossen, zunächst ein umfangreiches Gutachten zur Bestandsaufnahme aller relevanten Gremien im landesunmittelbaren und -mittelbaren sowie im kommunalen Bereich in Auftrag zu geben. Die Auslotung der juristischen Spielräume, insbesondere im Hinblick auf Spezialgesetze, wird sich daran anschließen. Zweitens sollen die verfassungsrechtlichen Möglichkeiten zur Implementierung einer geschlechtsspezifischen Zielquote für die Besetzung von Führungspositionen geprüft werden. Der dritte Reformschwerpunkt ist die Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. 3. Wie werden die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten am Gesetzgebungs- verfahren beteiligt? Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind - ebenso wie die Gleichstellungsbeauftragten anderer Ebenen und Institutionen - in einen aufwändigen partizipativen Prozess eingebunden , der Ende 2012 gestartet wurde. Das MGEPA hat eine Projektgruppe zum Reformbaustein "Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten" eingerichtet, an der die Gleichstellungsbeauftragten unterschiedlichster Bereiche (Ministerien, Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros / Gleichstellungsstellen NRW (LAG), Gewerkschaften, Hochschulen, kommunale Spitzenverbände, Bezirksregierungen, mittelbare Landesverwaltung ) teilnehmen. Die Projektgruppe tagt alle vier Wochen bis zur Sommerpause. Ziel ist die Erarbeitung eines Empfehlungspapiers an die Landesregierung, in dem die Handlungsbedarfe und Novellierungswünsche im Hinblick auf die Position der Gleichstellungsbeauftragten zusammengefasst werden. Außerdem haben sowohl in der vergangenen als auch in der laufenden Legislaturperiode zahlreiche Gespräche des MGEPA mit der LAG, den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Bezirksregierungen stattgefunden, einige davon unter meiner Teilnahme. Zudem hat die LAG ein Positionspapier zur Novellierung des LGG erarbeitet, das das MGEPA als wichtigen Beitrag in den Novellierungsprozess einbeziehen wird, ebenso wie die Ergebnisse der o.g. Gespräche.