LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2316 13.03.2013 Datum des Originals: 13.03.2013/Ausgegeben: 18.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 891 vom 5. Februar 2013 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/2054 Welche Mittel sind für Maßnahmen zur altersgerechten Quartiersentwicklung verausgabt worden? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 891 mit Schreiben vom 13. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Frau Ministerin Steffens hat in ihrer Regierungserklärung im September 2012 betont, dass die Weiterentwicklung der Pflege- und Versorgungsstrukturen im Sinne einer stärkeren Quartiersausrichtung ein Schwerpunkt ihrer Arbeit sein wird. Hierbei versteht sie die Quartiersentwicklung als ressortübergreifenden Prozess, der nicht nur aus einer Blickrichtung betrachtet werden darf. Bereits im Haushalt 2012, Einzelplan 15 sind Mittel in Höhe von 2,6 Millionen Euro für Maßnahmen zur altersgerechten Quartiersentwicklung veranschlagt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Weiterentwicklung der Pflege- und Versorgungsstrukturen im Sinne einer stärkeren Quartiersausrichtung ist als dringende und überfällige Antwort auf die aktuellen Herausforderungen des demographischen Wandels in unserem Land in der Tat ein Schwerpunkt in der Arbeit des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter. Da die Strukturentwicklung bezogen auf den Bereich Pflege und Versorgung älterer Menschen nur vor Ort in den Kommunen verantwortlich gestaltet werden kann und dort in den Gesamtprozess einer Quartiersentwicklung für alle Generationen eingebettet ist, versteht sich auch der Gesamtansatz "Masterplan altengerechte Quartiere.NRW", wie in der Anfrage zutreffend zitiert, als Teil LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2316 2 eines ressortübergreifenden Ansatzes der Landesregierung zur landesweiten Unterstützung der Kommunen bei der Entwicklung ihrer Quartiere und Sozialräume. Im Rahmen der altengerechten Quartiersentwicklung hat das MGEPA bereits in der vergangenen Legislaturperiode begonnen, die landesrechtlichen Rahmenbedingungen besser auf die Unterstützung quartiersnaher Versorgungsstrukturen auszurichten und daneben mit dem Projekt "Masterplan altengerechte Quartiere.NRW" eine konkrete Unterstützung der Kommunen durch Instrumente des Erfahrungstransfers, der Bereitstellung von Planungs- und Gestaltungsinstrumenten und der Beratung aufzubauen. Diese Prozesse wurden nach der Regierungsneubildung umgehend fortgesetzt. Insbesondere sind zu nennen:  Die Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes und des Landespflegerechts, die beide die Stärkung quartiersnaher Versorgungsstrukturen zum Ziel haben. Beide Gesetzentwürfe befinden sich derzeit in der Verbändeanhörung.  Das Projekt "Masterplan altengerechte Quartiere.NRW", mit einem partizipativ entwickel- ten, modularen und internetbasierten Methoden- und Instrumentenkasten zur Analyse von Bedarfslagen in Quartieren und zur beteiligungsorientierten Erarbeitung passgenauer Konzepte sowie einer digitalen Landkarte mit altengerechten Quartiersprojekten in Nordrhein -Westfalen. Die Erarbeitung dieses Angebots wird durch ein im Juli 2012 eingerichtetes Landesbüro derzeit intern vorangetrieben. Eine erste Veröffentlichung des fortlaufend weiterzuentwickelnden Angebots ist in den kommenden Monaten geplant.  Projekte zur Qualifizierung der gemeinwesenorientierten Seniorenarbeit und zur stärker kultursensiblen Ausrichtung von quartiersnahen Bildungs- und Teilhabestrukturen für ältere Menschen. Auf der Grundlage dieser stärker auf das Quartier ausgerichteten Rahmenbedingungen sollen künftig kommunale Projekte ebenso wie landesweit unterstützende Strukturen eine Förderung erhalten. Hierzu ist im Rahmen der Reform des Landespflegerechts die gesetzliche Implementierung eines zentralen Förderinstruments (Landesförderplan Alter und Pflege) geplant, mit dem das Landesengagement zur Verbesserung und Sicherung der Infrastruktur für ältere Menschen gebündelt werden soll. In der Projektförderung ist dabei die Abkehr von einer Förderung oft kostenintensiver "Leuchtturmprojekte" beabsichtigt, da altengerechte Quartiersstrukturen landesweit verfügbar sein müssen und die Versorgungssituation nicht vom Wohnort abhängen darf. Im Haushaltsplan 2012 des Landes Nordrhein-Westfalen standen bei Kapitel 15 044, Titelgruppe 85, 2.278.600 Euro für Maßnahmen zur altengerechten Quartiersentwicklung, zur Seniorenpolitik, zu wirtschaftlichen und sozialen Fragen der Altenpolitik und des demographischen Wandels zur Verfügung. Der Haushaltsansatz, der im Haushaltsentwurf der Landesregierung noch die in der Anfrage genannte Summe von (über) 2,6 Mio. € enthielt, diente somit nicht ausnahmslos der altengerechten Quartiersentwicklung. Aufgrund des themen - wie ressortübergreifenden Charakters der Quartiersentwicklung wird eine Finanzierung entsprechender Maßnahmen und Projekte - wie schon in der Vergangenheit - aber ohnehin nicht auf die in Kapitel 15 044, Titelgruppe 85 veranschlagten Mittel beschränkt sein, auf die sich die Anfrage offensichtlich bezieht. Im Rahmen des ressortübergreifenden Prozesses zur Quartiersentwicklung leistet insbesondere auch die soziale Wohnraumförderung des Landes einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung vor Ort. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2316 3 So gibt es neben der Förderung barrierefreier (altengerechter) Wohnungen auch viele weitere quartiersorientierte Förderangebote, z.B. Angebote zur Schaffung kleinteiliger ambulant betreuter Wohn- und Pflegemöglichkeiten im Quartier, zur Schaffung sozialer Räume (z.B. Quartierstreffpunkte), zur Gestaltung eines barrierefreien Wohnumfeldes usw.. Allein im Jahre 2012 konnten dank der sozialen Wohnraumförderung rd. 3.000 neue barrierefreie Wohnungen mit einem Fördervolumen von über 270 Mio. Euro geschaffen werden und in knapp 400 Wohnungen ein altengerechter Umbau mit einem Mittelvolumen von 3,55 Mio. Euro realisiert werden. 1. Wie viele Anträge wurden für Maßnahmen im oben beschriebenen Sinne ge- stellt? 2. Wie viele Anträge wurden abgelehnt und mit welcher Begründung? Bezogen auf die o.g. und in der Anfrage mutmaßlich angesprochene Haushaltsposition (Kapitel 15 044, Titelgruppe 85) wurden neue Anträge im Jahr 2012 weder gestellt noch abgelehnt . Der Landeshaushalt 2012 wurde am 28.11.2012 beschlossen. Bis Ende November galten daher die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung, die im Rahmen der freiwilligen Landesförderung die Förderung neuer Projekte ausschloss. Da bereits mit der Auflösung des Landtags absehbar war, dass sich der Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung bis gegen Jahresende ausdehnen würde, wurden mögliche Projektträger seitens des Ministeriums frühzeitig über die eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten informiert, um keine vergeblichen Planungsaufwände zu erzeugen. Auch insgesamt erfolgt derzeit seitens des Ministeriums noch eine zurückhaltende "Projektwerbung", da die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen und insbesondere des Landesförderplans aus Sicht des Ministeriums Voraussetzung für eine nachhaltige Förderpolitik sind. Um vor dem Hintergrund der schwierigen haushaltsrechtlichen Situation dennoch bereits möglichst viele Impulse für eine altengerechte Quartiersentwicklung setzen zu können, wurden im Rahmen des EFRE-Projektaufrufs 'Altersgerechte Versorgungsmodelle, Produkte und Dienstleistungen' (ALGE) 13 der Interessenten, die sich mit unterschiedlichen und innovativen Aspekten einer altengerechten Quartiersentwicklung beschäftigen, nach erfolgreicher Konzeptdarstellung zur Antragstellung aufgefordert (Projektliste s. zu 3 b). 3. Welche Projekte und in welcher Höhe wurden gefördert? Als Maßnahmen zur altengerechten Quartiersentwicklung werden derzeit aufgrund von Förderentscheidungen aus den Vorjahren folgende Projekte gefördert oder sind für eine Förderung vorgesehen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2316 4 Modellprojekte/Vorhaben 2012 2013 2014 Im Quartier bleiben - Nachbarschaft leben! 75.000 € 37.500 € 0 € Partizipation im Alter in den Kommu- nen Nordrhein-Westfalens 47.700 € 31.500 € 0 € Kommunales Demographiemanage- ment 10.000 € 6.500 € 0 € Landesbüro altengerechte Quartie- re.NRW 130.000 € 180.000 € 108.062 € Beratungsstelle für alternative Wohn- formen für das Rheinland 85.790 € 42.000 € 0 € Beratungsstelle für alternative Wohn- formen für Westfalen/Lippe 85.042 € 42.000 € 0 € Gemeinwesenorientierte Seniorenar- beit, Evaluation 59.400 € 45.000 € 0 € Gemeinwesenorientierte Seniorenar- beit, Qualifizierung 14.690 € 0 € 0 € Tagung "Nachbarschaft und Partizipa- tion im Quartier" am 13.06.2013 (kon- krete Planung) 0 € 13.000 € 0 € Quartiersbezogene Seniorenarbeit für Lesben und Schwule in Nordrhein- Westfalen 127.050 € 131.050 € 132.350 € Quartiersbezogene Bildungsarbeit für und mit älteren Migrantinnen und Mig- ranten 76.951 € 103.046 € 0 € Daneben leisten insbesondere die gemeinsam mit den Pflegekassen verlässlich aus dem Haushalt des MGEPA finanzierten Strukturen der Landesinitiative Demenz einen wichtigen Beitrag zu einer wohnortnahen Versorgungs- und Beratungsstruktur. Zudem sind in diesem Bereich für das Jahr 2013 Projekte zur Förderung vorgesehen, die mit Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt werden. Dabei handelt es sich um die folgenden Projekte im Rahmen des Projektaufrufs 'Altersgerechte Versorgungsmodelle, Produkte und Dienstleistungen' (ALGE); ausgewiesen ist der Landesanteil: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2316 5 Modellprojekte (EFRE) 2013 2014 2015 Gegen Gewalt in der Pflege 37.651,53 € 41.074,40 € 23.960,07 € Unternehmen Pflegebegleitung 52.827,99 € 63.393,59 € 36.979,60 € Interkulturelle Öffnung der Altenpflege 11.001,66 € 13.201,99 € 7.701,16 € Netzwerk pflegend Beschäftigte 108.764,09 € 118.651,73 € 69.213,51 € Unterstützung für Frauen ab 60 36.262,07 € 43.514,48 € 25.383,45 € SensorQuality 20.668,97 € 24.802,76 € 14.468,28 € Bocholter Bürgergenossenschaft 70.767,52 € 84.921,02 € 49.537,26 € ProPass 44.699,71 € 48.763,32 € 28.445,27 € Dia-Log -In Löttringhausen 66.027,67 € 79.233,21 € 46.219,37 € Altersbedarfsorientierte Wohn- und Pflegeformen 28.955,52 € 34.746,62 € 20.268,86 € Teilhabe am Leben 16.043,10 € 19.251,72 € 11.230,17 € Quartiersnahe Unterstützung pflegender Angehöriger 37.221,72 € 44.666,07 € 26.055,21 € ZuRuV - ZuhauseRundumVersorgt 46.174,48 € 55.409,38 € 32.322,14 € 4. Nach welchen Kriterien wurden die Mittel verteilt? Bei den Projekten, die in der ersten Tabelle der Antwort zu Frage 3 aufgeführt sind, handelte es sich um Einzelfallentscheidungen, die auf einer Bewertung insbesondere der inhaltlichen Schwerpunktsetzung, der Wirkung für eine landesweite Strukturentwicklung und der nachhaltigen Projektkonzeption beruhen. Den Projekten, die aus Landesmitteln und aus EFRE unterstützt werden, liegen die Regularien des Projektaufrufs 'Altersgerechte Versorgungsmodelle, Produkte und Dienstleistungen' (ALGE) zugrunde.