LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2317 13.03.2013 Datum des Originals: 13.03.2013/Ausgegeben: 18.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 882 vom 5. Februar 2013 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/2039 Informationssystem für Gefahrgut- und Atomtransporte Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 882 mit Schreiben vom 13. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft , Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Antwort auf die kleine Anfrage 375 (Drucksache 16/753) erklärt die Landesregierung, dass sie keine „Daten zu Transporten radioaktiver Stoffe (Angabe zur Transportrouten, Rangier - oder Umladeörtlichkeiten) ... nach der Durchführung des Transportes“ dokumentiert, da keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. In Hamburg jedoch gibt der Senat ausführliche Auskünfte über die durchgeführten Atomtransporte . Diese werden drei Monate lang im Gefahrgut-Informationssystem GEGIS von der Polizei gespeichert. Auch in NRW kann die Landesregierung, nach einer konkreten Woche gefragt, sehr genaue Auskünfte wie in Drucksache 16/1773 geben. Es stellt sich die Frage, warum dies nicht für einen größeren Zeitraum möglich ist. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung stellt fest, dass der Fragesteller die Antwort auf die Kleine Anfrage 375 nicht zutreffend wiedergegeben hat. Die Daten zu Transporten radioaktiver Stoffe werden LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2317 2 nach Durchführung des Transportes sehr wohl dokumentiert, allerdings nur solange es zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erforderlich ist; siehe Antworten auf die Kleinen Anfragen 375 (Drucksache 16/1103) und 721 (Drucksache 16/1862). Das System GEGIS wurde für den Hamburger Hafen entwickelt und umfasst ausschließlich die Gefahrgüter im Zusammenhang mit dem Seeverkehr. Die Daten werden von den jeweiligen Transportunternehmen (Speditionen, Bahnoperator, Makler, Reedereien etc.) sowie Lager - und Umschlagsbetrieben eingetragen und gepflegt. Die Polizei Hamburg hat lediglich ein Leserecht, kann also weder Daten eingeben noch verändern. Ein Gefahrgut-Informationssystem, in dem sämtliche Gefahrgut-Transporte in oder durch NRW gespeichert werden, gibt es nicht. Alle auf Straße, Schiene und Wasserstraße transportierten Gefahrgüter, bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung. Etwas anderes gilt für den Transport radioaktiver Stoffe. Radioaktive Stoffe sind zwar auch gefährliche Güter, die Beförderung wird aber auf Grundlage des Atomrechts (u. a. Atomgesetz, Strahlenschutzverordnung) geprüft und genehmigt. Die Landesregierung hat den Fragesteller bereits mehrfach über die Registrierung und Meldepflichten dieser Atomtransporte und die der Landesregierung damit im Zusammenhang zur Verfügung stehenden Daten informiert. Zuletzt wurde in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 804 auf diese Thematik eingegangen. 1. Welche Gefahrgut-Informationssysteme gibt es in NRW? Siehe Vorbemerkung. 2. Welche Daten zu den Transporten radioaktiver Stoffe werden in GefahrgutInformationssysteme von der Polizei bzw. anderen Behörden gespeichert? Siehe Vorbemerkung. 3. Wenn kein Gefahrgut-Informationssystem existiert in welchen Daten zu Atomtransporten gespeichert werden, warum hält die Landesregierung die Erfassung von Daten für unnötig? Siehe Vorbemerkung. 4. Falls Daten gespeichert werden, wie lange werden diese Daten aufgehoben? (Bitte in Anzahl Monate, Wochen, Tage antworten) Siehe Vorbemerkung. 5. Welche Daten von Transporten radioaktiver Stoffe sind aktuell für NRW in einem Gefahrgutinformationssystem gespeichert? Siehe Vorbemerkung.