LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2318 13.03.2013 Datum des Originals: 13.03.2013/Ausgegeben: 18.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 883 vom 1. Februar 2013 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/2042 Warum wird der Ausbau der Landstraße 740 zum Gewerbegebiet „Holtischer Weg“ in Medebach im Entwurf des Landesstraßenbauprogramms erneut nicht finanziert? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 883 mit Schreiben vom 13. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum wiederholten Male ist die Finanzierung des Ausbaus der L 740 durch die Landesregierung gestrichen worden. In der Region wird diese Entscheidung heftig kritisiert. Der Zustand der L 740 ist so schlecht, dass durch den Landesbetrieb Straßen.NRW bzw. durch die Straßenverkehrsbehörde des Hochsauerlandkreises zwischenzeitlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf teilweise 40 km/h angeordnet wurde. Die Verkehrssicherheit auf der L 740 ist untragbar. 1. Nach welchen Kriterien ist das Land bei der Aufstellung des Bauprogramms 2013 vorgegangen? Die Aufstellung des Landesstraßenbauprogramms 2013 erfolgt als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung unter der Vorgabe erheblicher Finanzmittelkürzungen. Dabei hat die Landesregierung die Priorität gesetzt, dass zunächst alle augenfällig begonnenen Maßnahmen weitergebaut und fertig gestellt werden sollen. Bereits begonnene Straßen und Brücken an Landesstraßen in der Zuständigkeit des Landes Nordrhein-Westfalen sollen nicht zu „Bauruinen“ werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2318 2 2. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 740 vom Medebacher Ortsausgang zum Gewerbegebiet Holtischer Weg? 3. Ist der Landesregierung bekannt, dass durch die Streichung der Sanierungs- maßnahme in Medebach die Belange von über 600 Arbeitnehmern und mittelständischen Unternehmen massiv betroffen sind? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Der Handlungsbedarf aufgrund des unzureichenden baulichen Zustandes der L 740 im angesprochenen Abschnitt ist der Landesregierung bekannt. Deswegen wird sie dafür sorgen, dass nach Maßgabe der verfügbaren Finanzmittel im Landeshaushalt die erforderlichen baulichen Leistungen durchgeführt werden, um den Anforderungen aus der überregionalen Verkehrsbedeutung der L 740 ausreichend Rechnung zu tragen. Dazu ist die L 740 – Medebach auch im Landesstraßenbauprogramm 2013 wieder enthalten. 4. Aus Kostengründen sollte zeitgleich mit der zugesagten Baumaßnahme die Ver- sorgung des Gewerbegebietes „Holtischer Weg“ mit Breitband erfolgen. Welche Folgen sind für die betroffenen Unternehmen aus Sicht der Landesregierung durch diese Verzögerung zu erwarten? 5. Wie will die Landesregierung diesen gravierenden Standortnachteil, der sich für die betroffenen Unternehmen ergibt, kompensieren? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Landesregierung unterstützt den landesweiten Ausbau der Breitbandversorgung nach gegebenen Möglichkeiten. Dazu bieten sich grundsätzlich Breitband-Leitungsverlegungen im Zuge von Landesstraßenbauprojekten an. Dies gilt auch für das Bauprojekt der L 740 Medebach . Allerdings erwächst daraus nicht die Verpflichtung, geplante Straßenbauarbeiten zum Zweck der Breitband-Versorgung vorrangig durchzuführen. Bei zeitlichen Veränderungen von Straßenbaumaßnahmen sind deswegen von den Verantwortlichen zur Wahrung ihrer Ziele alternative Breitband- Verlegemöglichkeiten in ihrer Disposition einzubeziehen.