LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2328 18.03.2013 Datum des Originals: 18.03.2013/Ausgegeben: 21.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 872 vom 31. Januar 2013 der Abgeordneten Kai Abruszat und Marc Lürbke FDP Drucksache 16/2023 Denkmalförderung und Kloster Corvey als Weltkulturerbe: Was plant die Landesregierung ? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 872 mit Schreiben vom 18. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Nordrhein-Westfalen ist reich an materiellen und immateriellen Kulturgütern. Wir wollen die Anstrengungen, sie zu erhalten, zu sichern und ihre Institutionen zu vernetzen, weiter verstärken . Denkmalpflege, Archäologie und konsequenter Erhalt und Ausbau der Archive bleiben deshalb wichtige Aufgaben.“ So steht es wörtlich im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen , den die Regierungsparteien 2012 (Seite 113) zum Maßstab ihres politischen Handelns für die Wahlperiode bis 2017 verankert haben. Nach den dem Fragesteller zu Teil gewordenen Informationen beabsichtigt die Landesregierung die bisherige Denkmalförderung abzuschaffen und in Zukunft lediglich darlehensweise denkmalpflegerische Projekte zu unterstützen. Dem gegenüber stehen Bekundungen zahlreicher Politikerinnen und Politiker des Landes sowie des Koalitionsvertrages, das Land wolle auch in Zukunft konsequent besondere Denkmäler fördern. So gibt es beispielsweise in der Region Ostwestfalen-Lippe einen überparteilichen Konsens, alles dafür zu tun, das Kloster Corvey in die Liste als Weltkulturerbe aufzunehmen. Der entsprechende Antrag wird am 31. Januar 2013 in Paris beim Welterbezentrum eingereicht. Sowohl Landesministerin Ute Schäfer als auch der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, haben sich zu Recht hierfür eingesetzt und stark ge- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2328 2 macht. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass es nicht nur eine 30-jährige Grabungs- und Antragsgeschichte gibt, sondern Kloster Corvey, bereits im 9. Jahrhundert existent, 100 Besuche von Deutschen Kaisern und Königen dokumentieren kann. Jährlich besuchen 80.000 Touristen die Klosteranlage, das Museum, die aufwendig sanierte Bibliothek, sowie die vormalige Abteikirche. Zudem ist der Dichter des Deutschlandliedes, Hoffmann von Fallersleben, auf dem Friedhof des Areals bestattet worden. Neben privaten und kirchlichen Eigentümern brauchen auch die NRW-Kommunen Planungssicherheit bei der Denkmalförderung. Bekanntlich gibt es bislang Zuweisungen beziehungsweise Zuschüsse zur Förderung von bau- und bodendenkmalpflegerischen Maßnahmen der Kommunen sowie allgemeiner privater und kirchlicher denkmalpflegerischer Maßnahmen. Vorbemerkung der Landesregierung Alle Förderprogramme sind daraufhin zu überprüfen, ob sie auf eine Darlehensvergabe umgestellt werden können (Zeilen 8282, 8283 des Koalitionsvertrages zwischen NRW/SPD und Bündnis 90/Die Grünen NRW vom 12.06.2012). Von der Überprüfung ist die Denkmalförderung nicht ausgenommen. 1. Können sich private, kirchliche und kommunale Eigentümer von Denkmal- und Kulturbauten unter dem Gesichtspunkt der Planungssicherheit darauf verlassen, dass – wie im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen schriftlich fixiert – es auch weiterhin eine auskömmliche Unterstützung für denkmalpflegerische Maßnahmen etc. in Form von Zuschüssen geben wird? Der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen 2012 – 2017 bekennt sich zur Verantwortung für das kulturelle Erbe und führt im Einzelnen (Ziff. 7486 bis 7491) aus: „Kulturelles Erbe erhalten Nordrhein-Westfalen ist reich an materiellen und immateriellen Kulturgütern. Wir wollen die Anstrengungen, sie zu erhalten, zu sichern und ihre Institutionen zu vernetzen, weiter verstärken . Denkmalpflege, Archäologie und konsequenter Erhalt und Ausbau der Archive bleiben deshalb wichtige Aufgaben.“ Daher sieht der Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2013 bei Kapitel 09 510 Titelgruppe 60 einen Förderetat i.H.v. 9,353 Mio. € für Zuschüsse und Zuweisungen von Maßnahmen im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) vor. Über die weitere Ausgestaltung der Förderung in den Folgejahren wird der Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden haben. 2. Beabsichtigt die Landesregierung ausdrücklich einzelne, besondere Kulturbau- ten im kirchlichen, privaten oder kommunalen Eigentum, wie zum Beispiel den Kölner Dom oder das Kloster Corvey, gesondert durch Zuschüsse aus dem Landeshaushalt zu fördern? Die Förderung des Kölner Domes soll als eigenständiger Haushaltstitel im Landeshaushalt 2013 bei Kapitel 09 510 Titel 893 10 in Höhe von 767.000,- € p. a. fortgeschrieben werden. Die Förderung weiterer besonderer Kulturbauten bleibt der Verabschiedung des Haushalts- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2328 3 entwurfs 2013 durch den Landtag und etwaiger Bewirtschaftungsvorgaben im Haushaltsvollzug 2013 vorbehalten. 3. Wie hoch war in den Haushaltsjahren 2010, 2011 und 2012 der tatsächliche Mit- telabfluss aus dem Landeshaushalt in Angelegenheiten der Denkmalförderung und der Denkmalpflege und der Kulturbauten? Der Mittelabfluss bei Kapitel 09 510 und 14 510 Titel jeweils 883 60 und 893 60 ist in der Anlage 1 aufgeführt. Der Mittelabfluss bei Kapitel 07 050 Titelgruppe 91 ist in der Anlage 2 aufgeführt. 4. Für welche konkreten Objekte wurden die sich aus der Frage 3 ergebenen Haus- haltsmittel des Landes in den Jahren 2010, 2011 und 2012 aufgewandt? Die aus den Haushaltsstellen der Denkmalförderung geförderten Maßnahmen sind in den Anlagen 3 a (für 2010), 3 b (für 2011) und 3 c (für 2012) aufgeführt. Die aus den Haushaltsstellen der Förderung der Kulturbauten geförderten Maßnahmen sind in der Anlage 4 aufgeführt.