LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2434 20.03.2013 Datum des Originals: 19.03.2013/Ausgegeben: 25.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 909 vom 19. Februar 2013 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/2153 Welche Straßenbaumaßnahmen sind für Glessen und Brauweiler geplant? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 909 mit Schreiben vom 19. März 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit vielen Jahren ist die Kombination einer Nordumgehung in Bergheim-Glessen und einer Ortsumgehung von Pulheim-Brauweiler in der politischen Diskussion. Verkehrsuntersuchungen haben ergeben, dass diese Maßnahmen die gewünschten Entlastungseffekte erzielen, ohne die umliegenden Orte verstärkt in Mitleidenschaft zu ziehen. 1. Wie ist der behördlich bekannte Sachstand zur Nordumgehung in Bergheim- Glessen (L 213n)? Eine Nord/Ostumgehung für Glessen ist im Jahr 2006 im Rahmen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung untersucht worden und nicht in den Landesstraßenbedarfsplan aufgenommen worden. Sie wird daher nicht beplant. 2. Wie ist der behördlich bekannte Sachstand zur Ortsumgehung in Pulheim- Brauweiler (K 10n)? Die Landesregierung verfügt über keinen behördlich bekannten Sachstand zur K 10n, Ortsumgehung Pulheim-Brauweiler. Mit Blick auf die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Planungshoheit empfiehlt es sich daher, Fragen zum Sachstand unmittelbar an den Kreis als Vorhabenträger zu richten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2434 2 3. Wie ist der behördlich bekannte Sachstand zum vierstreifigen Ausbau der Bonnstraße (L 183)? Für den nördlichen Abschnitt von der L 361 bis zur K 6 ist die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in diesem Jahr (2013) geplant und für den südlichen Abschnitt bis zur B 264 ist der Vorentwurf in Arbeit. 4. Welche verkehrlichen Auswirkungen hätte der Ausbau der L 183, ohne dass die Kombination der Nordumgehung Glessen und die Ortsumgehung Brauweiler berücksichtigt werden? Die Maßnahmen in Glessen und Brauweiler sind nicht hinreichend konkretisiert, um sie im Rahmen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung zu berücksichtigen. 5. Welche Auswirkungen werden der seit Jahren ausstehende Bau der L 361n bis zur K 22n nach Kenten bzw. der Bau der K 22n nach Oberaußem mit dem Lückenschluss zur L 93 für die Ortsdurchfahrt Glessen mit der L 91 haben? Der notwendige Untersuchungsraum der Verkehrsuntersuchung zur L 361 deckt nicht den Bereich Glessen ab. Aussagen über Auswirkungen der Planungsmaßnahme können daher nicht getroffen werden. Zur K 22n wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.