LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2435 20.03.2013 Datum des Originals: 18.03.2013/Ausgegeben: 25.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 896 vom 5. Februar 2013 der Abgeordneten Thomas Nückel und Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/2070 Wie belastbar sind die kulturpolitischen Aussagen der Landesregierung? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 896 mit Schreiben vom 18. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat schon vor Monaten angekündigt, ein Kulturfördergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vorzulegen. In der Einführung in die kulturpolitischen Schwerpunkte der 16. Wahlperiode (Vorlage 16/228) hat die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport am 27. September 2012 im Ausschuss für Kultur und Medien erklärt, dass die Landesregierung hiermit „einen Rahmen … für die Kulturaufgaben“ schaffen wolle, „die vom Land und den Kommunen in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen werden.“ Weiter hat sie ausgeführt: „Wir werden deshalb unsere Arbeit an einem Kulturfördergesetz fortsetzen, die wir in der vergangenen Legislaturperiode begonnen haben. Das Kulturfördergesetz soll die Bedeutung der Kultur für unsere Gesellschaft hervorheben und einen Beitrag leisten, um die Kulturförderung planvoller und transparenter zu gestalten, das vorhandene Geld effizient und zukunftsgerichtet einzusetzen und die breit und vielfältig gewachsene Kulturlandschaft des Landes mit ihren Strukturen zu erhalten.“ In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen vereinbart, dass es keine Kürzungen im Kulturbereich geben soll. Wörtlich heißt es dort: „Wir treten ein für die Freiheit von Kunst und Kultur. Wir werden die Kulturförderung durch das Land für alle Sparten auch in Zukunft auf dem erreichten Niveau erhalten und – wo möglich und geboten – ausbauen.“ Dessen ungeachtet hat die Landesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2013 Kürzungen von rund 12 Mio. Euro im Kulturbereich vorgenommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2435 2 1. Weshalb hat die Landesregierung dem Landtag noch immer keinen Gesetzentwurf für ein Kulturfördergesetz vorgelegt? Am letzten Tag der „Regionalen Konferenzen auf dem Weg zu einem Kulturfördergesetz NRW“, am 14. März 2012, wurde bekannt, dass der nordrhein-westfälische Landtag aufgelöst wird. Der Koalitionsvertrag, in dem erklärt wurde, dass der Prozess für die Erarbeitung eines Kulturfördergesetzes NRW fortgesetzt werden soll, wurde am 18. Juni 2012 unterzeichnet. Von dieser Unterbrechung abgesehen, hat das MFKJKS in einem äußerst komplexen Arbeitsprozess stetig und intensiv an einem Referentenentwurf gearbeitet. Das Ziel der Kulturministerin ist es, dass das Kulturfördergesetz im Herbst dieses Jahres in Kraft treten kann. 2. Wann genau wird die Landesregierung einen Entwurf für das Kulturfördergesetz beschließen und dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zuleiten? Nach dem gegenwärtigen Zeitplan besteht die Absicht des MFKJKS, einen Entwurf für das Kulturfördergesetz noch vor der Sommerpause im Kabinett zu beschließen. Der Regierungsentwurf soll dann nach der Sommerpause dem Landtag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet werden. 3. Wie will die Landesregierung trotz der markanten Kürzungen das Signal an die Kommunen setzen, dass durch Einsparungen im Kulturbereich eine Haushaltssanierung nicht möglich ist? Die Kommunen entscheiden im gesetzlichen Rahmen in eigener Verantwortung über die Ausgestaltung ihres kommunalen Haushalts. Eine Schwerpunktsetzung zugunsten der Kultur oder anderer Bereiche liegt im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. 4. Wie vertragen sich die nun vorgenommenen Kürzungen mit dem Anspruch an das Kulturfördergesetz, einen Beitrag zum Erhalt der bestehenden Kulturlandschaft zu leisten? Das geplante Kulturfördergesetz soll auf vielfältige Weise zur Weiterentwicklung der Kulturlandschaft in Nordrhein-Westfalen beitragen. Diesem Ziel werden auch die beabsichtigten Anpassungen nicht im Wege stehen. 5. Inwieweit kann man sich auf die kulturpolitischen Ankündigungen und Zusagen der Landesregierung in Zukunft noch verlassen? Auf die kulturpolitischen Ankündigungen und Zusagen der Landes-regierung war und ist Verlass!