LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2479 26.03.2013 Datum des Originals: 25.03.2013/Ausgegeben: 28.03.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 924 vom 12. Februar 2013 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/2177 Entwicklung der Gruppengrößen im U3-Bereich Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 924 mit Schreiben vom 25. März 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das seit dem 01.08.2008 gültige Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt die Einzelheiten zur Betreuung und Förderung von Kindern. Das Land gibt keine Gruppenformen vor, allerdings bietet das KiBiz in der Anlage zu § 19 eine Orientierung:  Gruppe I: 2 - 6 Jährige (max. vier Zweijährige) - 20 Kinder  Gruppe II: 0 - 3 Jährige - 10 Kinder  Gruppe III: 3 - 6 Jährige - 25 Kinder, bzw. bei einer Öffnungszeit von 45 Stunden 20 Kinder. Die Kinder werden demnach in unterschiedlichen Gruppenformen, unter Berücksichtigung des Alters der Kinder, betreut. Die Gruppengröße variiert in der Regel zwischen 10 – 25 Plätzen. Vorbemerkung der Landesregierung In der Kleinen Anfrage wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass mit dem KiBiz keine Gruppenformen vorgegeben werden. Vielmehr sollen sich nach § 18 Abs. 4 Satz 1 KiBiz die Zahl der Kinder pro Gruppe und die Personalausstattung einer Kindertageseinrichtung an den Beschreibungen der Gruppenformen in der Anlage zu § 19 orientieren. Darüber hinaus ist in § 18 Abs. 4 Satz 2 geregelt, dass eine Überschreitung der in der Anlage zu § 19 Abs. 1 genannten Zahl der Kinder pro Gruppe nicht mehr als zwei Kinder betragen soll. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2479 2 Das bedeutet, dass die Bildung pädagogischer Gruppen vor Ort von den Vorgaben der Anlage zu § 19 KiBiz abweichen kann bis hin zu der Tatsache, dass Träger entsprechend ihrem pädagogischen Konzept ganz von Gruppen absehen und nach einem offenen Konzept arbeiten können. Dabei sind die im KiBiz enthaltenen Mindeststandards (Personalausstattung und Gruppengröße) einzuhalten. Dies vorangestellt beantworte ich namens der Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Derzeit gibt es in NRW 9.169 Kindertageseinrichtungen. In wie viele Gruppen (absolute Zahl) gliedern sich die insgesamt 9.169 existierenden Kindertageseinrichtungen? und 2. In wie vielen dieser unter 1. genannten Gruppen (absolute Zahl) werden wie viele U3-Kinder (absolute Zahl) betreut? und 3. Welche Entwicklung ist in NRW hinsichtlich der durchschnittlichen U3- Gruppengröße zu verzeichnen (bitte für den Zeitraum 2008-2012 auflisten)? Für das Kindergartenjahr 2012/2013 haben die Jugendämter für die insgesamt in diesem Kindergartenjahr erfassten 9.189 Kindertageseinrichtungen 84.518 U3-Kindpauschalen und 453.887 Ü3-Kindpauschalen angemeldet. Angaben zur Zahl der Gruppen und zu den Gruppengrößen können daraus nicht entnommen werden, da das KiBiz auf einer kind- und nicht auf einer gruppenbezogenen Systematik basiert.