LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2502 27.03.2013 Datum des Originals: 26.03.2013/Ausgegeben: 02.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 904 vom 18. Februar 2013 des Abgeordneten Matthias Kerkhoff CDU Drucksache 16/2095 Planfeststellung für die Ortsumgehung Nuttlar Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 904 mit Schreiben vom 26. März 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Aussagen von Straßen.NRW kann mit der Einleitung der Planfeststellung für die L776n erst zur Jahresmitte gerechnet werden. Dies ist für die Betroffenen vor Ort auch deshalb schwer zu akzeptieren, weil diese Maßnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Weiterbau der A46 steht. 1. Welche Gründe für die Verzögerung bei der Planfeststellung liegen vor? Die Komplexität der Verfahrensinhalte führt zur Verzögerung. 2. Wie prognostiziert die Landesregierung die Verkehrsbelastung im Ort Nuttlar nach Fertigstellung der A 46? In der Ortsdurchfahrt Nuttlar L 776 wird eine Verkehrsmenge von ca. 4.000 Kfz/24h prognostiziert . 3. Wie bewertet die Landesregierung die Verkehrsbelastung im Ort Nuttlar heute? Die Verkehrsbelastung liegt mit ca. 2.000 Kfz/24h weit unter dem landesweiten Durchschnitt von 5.399 Kfz/24h an Landesstraßen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2502 2 4. Gibt es Kontakt und direkte Kommunikation mit den Betroffenen vor Ort? Durch den Bau der A 46 besteht reger Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürger vor Ort. 5. Wie sieht die Planung des Landes für die Fertigstellung der L776n aus? Es ist vorgesehen, dass Vorhaben zeitnah mit der A 46 zu realisieren. Voraussetzung hierfür ist die Erlangung von Baurecht und zur Verfügung stehende Haushaltsmittel.