LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2503 27.03.2013 Datum des Originals: 26.03.2013/Ausgegeben: 02.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 923 vom 12. Februar 2013 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/2176 Planfeststellungsbeschlüsse für Landes- und Bundesstraßen? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 923 mit Schreiben vom 26. März 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2013 sieht vor, die Mittel zur Umsetzung von Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans auf 44 Millionen Euro zu kürzen. Daraus ergibt sich, dass weniger Projekte realisiert werden können, als ursprünglich geplant. Im Extremfall kann es durch eine nicht rechtzeitige Bereitstellung von Finanzmitteln dazu kommen, dass planfestgestellte und damit baureife Projekte nicht in Angriff genommen werden können, da die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschluss abgelaufen ist. Planfeststellungsbeschlüsse sind in der Regel auf fünf Jahre befristet. Tritt ein solcher Fall ein, entsteht der Allgemeinheit ein erheblicher finanzieller Schaden, da die bis dahin verausgabten Kosten für die Planung einer Maßnahme nicht zum Bau einer Straße geführt haben. Das Geld wird folglich verschwendet . Auf der anderen Seite besteht für zahlreiche Projekte eine Planungserforderlichkeit, da beispielsweise ein zentrales Element der Verkehrsinfrastruktur gebaut oder erneuert werden muss. Beispielhaft genannt seien an dieser Stelle der Lückenschluss der A 1 in Richtung Süden oder der Neubau der Autobahnbrücke in Leverkusen. Für die dringlichen Projekte müssen genügend Planungskapazitäten zur Verfügung stehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2503 2 1. Wie viele gültige Planfeststellungsbeschlüsse für Landes- sowie Bundesstraßenbauprojekte gibt es in Nordrhein-Westfalen zum 31.01.2013? (bitte nach Landes - und Bundesstraßen aufschlüsseln) 2. Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten zur Erarbeitung der genannten Plan- feststellungsbeschlüsse? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Für die Realisierung aller Neu- und Ausbauprojekte des Bundes und des Landes ist die Schaffung von Baurecht mit Planfeststellungsbeschlüssen bzw. Plangenehmigungen - abgesehen von den Fällen unwesentlicher Bedeutung - unabdingbar erforderlich. Aufgrund der Vielzahl solcher Bundesfern- und Landesstraßenbauvorhaben seit der Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen können die Anzahl der bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlüsse /Plangenehmigungen, die alle bis heute wirksam sind, sowie die aufgewendeten Kosten zu deren Erarbeitung - mit Stand zum 31.01.2013 - nicht benannt werden. 3. Wie lange besitzen die genannten Planfeststellungsbeschlüsse Gültigkeit? Gemäß Ziffer 39 der Richtlinien für die Planfeststellung nach dem Bundesfernstraßengesetz (PlafeR 07) tritt der festgestellte/genehmigte Plan außer Kraft, wenn mit seiner Durchführung nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen worden ist (§ 17c Nr. 1 Bundesfernstraßengesetz). Der festgestellte/genehmigte Plan kann um höchstens fünf Jahre verlängert werden. Für Landesstraßen gilt für die Durchführung des Plans eine Frist von fünf Jahren (§ 75 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW). Vor Ablauf der Frist kann der Plan auf Antrag um höchstens fünf Jahre verlängert werden (§ 39 Absatz 7 Straßen- und Wegegesetz NRW). 4. Auf welche Höhe belaufen sich die Baukosten der Landes- sowie Bundesstra- ßenbauprojekte in Nordrhein-Westfalen? (bitte nach Landes- und Bundesstraßen aufschlüsseln) Beispielhaft für 2012 hat der Bund für Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen 323 Mio. € verausgabt. Für die Erhaltung von Bundesfernstraßen hat er 275 Mio. €, für Kleinere Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen 136 Mio. € sowie für die Refinanzierung der Flughafenbrücke A 44 35 Mio. € verausgabt. Im Landesstraßenbereich hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens in 2012 in allen Straßenbautiteln des Landeshaushalts investive Finanzmittel in Höhe von rd. 160 Mio. € umgesetzt . 5. Für welche planfestgestellten Projekte besteht besonders dringender Hand- lungsbedarf, da die Gefahr einer Verfristung droht? Für keine. Die jeweils erforderlichen Verfahrensschritte zum Fortbestand der Gültigkeit der Planfeststellungsbeschlüsse werden von der Landesregierung rechtzeitig eingeleitet.