LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2513 27.03.2013 Datum des Originals: 27.03.2013/Ausgegeben: 02.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 946 vom 28. Februar 2013 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/2227 Beantwortung der Kleinen Anfrage 808 durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt , Natur- und Verbraucherschutz Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 946 mit Schreiben vom 27. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf die Kleine Anfrage 808 vom 11. Januar 2013 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt , Natur- und Verbraucherschutz erst mit Schreiben vom 26. Februar 2013 geantwortet. Allein dies ist bereits ein Hinweis darauf, dass es Unstimmigkeiten innerhalb der Landesregierung gegeben hat. Trotz der zeitlich zu späten Beantwortung meiner Fragen ist die Antwort der Landesregierung nicht zufriedenstellend. Landesverbraucherschutzminister Remmel prescht immer wieder mit dem Vorhaben vor, eine NRW-Hygieneampel einzuführen. Bereits zum wiederholten Male hat er den Start einer Pilotphase angekündigt. Zuletzt kündigte er eine Pilotphase im ersten Halbjahr dieses Jahres an. Auf die Frage nach Evaluierungskriterien der Pilotphase (vgl. Frage 5 der Kleinen Anfrage 808) wird lediglich geantwortet, dass eine Evaluierung vorgesehen ist und dies aber noch abgestimmt wird. Die nicht zufriedenstellende und zu späte Beantwortung der Kleinen Anfrage verstärken den Eindruck, dass Herr Minister Remmel gerne Projekte ankündigt und diese öffentlichkeitswirk- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2513 2 sam präsentiert, bevor diese Vorhaben jedoch in seinem Haus konkretisiert und durchdacht sind. 1. Warum erfolgte die Beantwortung der Kleinen Anfrage 808 erst mit zeitlicher Verzögerung? (Bitte angeben, welche konkreten Antworten erhöhten Abstimmungsbedarf innerhalb der Landesregierung bedurften.) Die Landesregierung möchte die Abgeordneten des Landtages bei Kleinen Anfragen zu den aktuellsten Sachständen informieren. Im Beantwortungszeitraum der Kleinen Anfrage 808 haben sich auf Bund- und Länderebene bezüglich der Modelle zur Hygieneampel weitere Abstimmungen ergeben. Diese wurden bewusst abgewartet, um die Fragen umfangreich und aktuell zu beantworten und wie in der Vorbemerkung zur Antwort auf die Anfrage 808 dargestellt auch diese Entwicklungen zu erläutern. 2. Wann beginnt die Pilotphase konkret? (Bitte das Datum angeben.) Die Verbraucherzentrale NRW hat mit Schreiben vom 17. Januar 2013 gemäß § 4 Absatz 1 Verbraucherinformationsgesetz bei den Städten Bielefeld und Duisburg beantragt, Zugang zu lnformationen über Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Gastronomiebereich zu erhalten. Insofern kann das Datum der Antragstellung als Stichtag für den Beginn der Pilotphase angesehen werden. Die Verbraucherzentrale NRW hat nicht beantragt, Zugang zu konkreten Überwachungsfeststellungen zu erlangen. Beantragt wurde lediglich die Mitteilung der von der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen -Überwachung für die Risikobeurteilung des einzelnen Betriebes ermittelten Punktbewertungen zu den Hauptmerkmalen II bis IV ( Verhalten des Unternehmers; Verlässlichkeit der Eigenkontrollen; Hygienemanagement). Die Verbraucherzentrale NRW beabsichtigt, die Punktbewertung für den einzelnen Betrieb in die Darstellung eines „Kontrollbarometers“ zu überführen und dies im Internet für Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich zu machen . Bei der Art und Weise der Überführung und hinsichtlich der graphischen Darstellung des Kontrollbarometers orientiert sich die Verbraucherzentrale NRW an dem von der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz erarbeiteten Vorschlag zur Einführung eines Kontrollbarometers . Aktuell bearbeiten die Städte Bielefeld und Duisburg die Anträge der Verbraucherzentrale NRW auf Verbraucherinformation und bereiten die Beantwortung vor. Für die Beantwortung haben die Kommunen vorliegendes Datenmaterial zu den Ergebnissen der amtlichen Kontrollen auszuwerten. Zudem sind zuvor die Lebensmittelunternehmer anzuhören, deren rechtliche Interessen durch die Informationsweitergabe an die Verbraucherzentrale NRW berührt werden können. Diese verwaltungsseitig erforderlichen Arbeits- und Verfahrensschritte zur Beantwortung des Informationsantrags der Verbraucherzentrale NRW sind noch nicht abgeschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2513 3 3. Falls das Pilotprojekt nach dem 1. Juni 2013 beginnt: Welche Ursachen hat die zeitliche Verzögerung des Pilotprojektes? Nach Auskunft der Verbraucherzentrale NRW sollen die mitgeteilten Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung voraussichtlich erstmals im Juni 2013 den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugänglich gemacht werden. Ergänzend siehe Beantwortung zu Frage 2. 4. Werden die Evaluierungskriterien der Pilotphase vor dem Start dieser abge- stimmt sein? Die Kriterien und Fragestellungen für eine Evaluation werden derzeit noch zwischen den Akteuren abgestimmt. 5. Welche Rechtsgrundlage ermöglicht die Einführung einer eigenen NRW- Hygieneampel? Die Rechtsgrundlage für die Weitergabe der beantragten Informationen an die Verbraucherzentrale NRW ist § 4 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz) vom 05.11.2007 (BGBl. I S. 2166, 2725) in der Neufassung vom 17.10.2012.