LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2517 28.03.2013 Datum des Originals: 28.03.2013/Ausgegeben: 02.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 936 vom 26. Februar 2013 der Abgeordneten Dirk Wedel und Marcel Hafke FDP Drucksache 16/2213 Situation der minderjährigen Kinder inhaftierter Elternteile Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 936 mit Schreiben vom 28. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor rund 20 Jahren trat die Bundesrepublik Deutschland der UN-Kinderrechtskonvention bei. Die Bundesländer haben seinerzeit der Ratifizierung zugestimmt, ebenso wie sie mittlerweile der Rücknahme der Vorbehaltserklärung zugestimmt haben. Gemäß Artikel 3 der Konvention sind die Vertragsstaaten verpflichtet, das Wohl des Kindes bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, vorrangig zu berücksichtigen und ihnen Schutz und Fürsorge, die zu seinem Wohlergehen notwendig sind, zu gewährleisten. Artikel 4 bestimmt, dass die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte treffen. Im Rahmen des Strafvollzugs, für den die Zuständigkeit für die Gesetzgebung und Durchführung allein bei den Ländern liegt, kommt – unter den besonderen Bedingungen der Trennung von Kindern und Elternteilen – der Konvention und den darin verbrieften Rechten von Kindern und Jugendlichen eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn die Inhaftierung eines Elternteils bedeutet insbesondere für Kinder und die gesamte Familie in der Regel eine hohe Stresssituation und führt regelmäßig dazu, dass die sozialen Beziehungen der Kinder ebenfalls leiden. Nicht selten scheitern Familien daran. Mit der Situation und den Rechten der Kinder inhaftierter Eltern hat sich der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes am 30.11.2011 im Rahmen des „Day of General Discussion“ befasst . Dabei wurde festgestellt, dass im Falle von Kindern inhaftierter Eltern neben der Norm LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2517 2 über den persönlichen Umgang (Artikel 9 der Konvention) eine Vielzahl weiterer Bestimmungen der Konvention berührt ist. Als grundlegende Prinzipien wurden identifiziert, dass Kinder inhaftierter Eltern dieselben Rechte haben wie andere Kinder und nicht aufgrund der Straftaten ihrer Eltern leiden dürfen. Am 06.12.2012 wurden in Brüssel auf einer Fachtagung die Ergebnisse des EU-geförderten Projektes COPING präsentiert, welches sich über einen Zeitraum von drei Jahren (2010 – 2012) der Befragung von über 700 Kindern in vier Ländern (Schweden, Deutschland, Rumänien und England) über die Auswirkungen der Inhaftierung eines Elternteils widmete. In ihrer Eröffnungsansprache hob Baroness Hale of Richmond, Richterin am obersten Gerichtshof Großbritanniens und eine der drei Paten des Projekts, die besondere Bedeutung der UN-Kinderrechtskonvention für Kinder mit einem inhaftierten Elternteil hervor und forderte , dass alle, die in der Strafrechtspflege arbeiten, die Bedürfnisse dieser Gruppe von Kindern anerkennen und entsprechende Unterstützung anbieten müssten. In Bezug auf den Strafvollzug kam die Untersuchung u.a. zu dem Ergebnis, dass eine gute Kontaktqualität zu dem inhaftierten Elternteil ausschlaggebend für die Belastbarkeit der Kinder ist. Zudem sollten Gefängnis- und Sicherheitsmaßnahmen mit dem Wohlbefinden des Kindes im Einklang sein, beispielsweise seien kindgerechte Besucherräume erforderlich. Eine verantwortungsvolle Justizpolitik nimmt sich den besonderen Bedürfnissen der Kinder inhaftierter Elternteile sowie deren familiärer Begleitumstände an. 1. In welcher Art und Weise wirken sich derzeit die Rechte aus der UN- Kinderrechtskonvention von Kindern von im Strafvollzug des Landes NordrheinWestfalen inhaftierten Elternteilen konkret in Bezug auf die Art und den Umfang des Umgangs mit dem inhaftierten Elternteil aus (bitte ggfs differenziert nach Vollzugsformen)? Das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ (UN-Kinderrechtskonvention) hat im Justizvollzug insbesondere hinsichtlich Art. 9 Abs. 3 (Pflege regelmäßiger persönlicher Beziehungen und unmittelbarem Kontakt zu beiden Elternteilen) Bedeutung; dabei wird auf unterschiedliche Weise auf die Bedürfnisse der Kinder beim Besuch eingegangen. Es wird Spielzeug in den Besuchsabteilungen vorgehalten, teilweise gibt es gesonderte Räume für Spielmöglichkeiten mit den Kindern. Geeignete Inhaftierte haben darüber hinaus die Möglichkeit , nicht überwachten Langzeitbesuch mit ihren Kindern durchzuführen. Bei Bedarf werden Mitarbeiter der Fachdienste (Sozialdienst, Psychologischer Dienst) einbezogen , auch um im Bedarfsfall dem betroffenen Elternteil im Kontakt mit dem zuständigen Jugendamt vollzugliche Hilfestellung zu leisten. Daneben können unbeschränkt Schreiben abgesandt und empfangen sowie Telefonate mit den Kindern geführt werden. Ggf. stehen den inhaftierten Elternteilen zudem selbständige Lockerungen (Ausgang, Hafturlaub ) zur Stärkung der Beziehungen zu den Kindern zur Verfügung. Im Bereich des offenen Vollzuges können die vorgenannten Lockerungen in der Regel in einem Umfang gewährt werden, der dem Interesse der Kinder an persönlichen Kontakten zu den inhaftierten Elternteilen in besonderer Weise Rechnung trägt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2517 3 2. Welche speziellen Angebote (beispielsweise Mutter-Kind-Einrichtung, VaterKind -Gruppen bzw. - Wochenenden, Rat und Unterstützung, psychologische Begleitung der Kinder, usw.) existieren in Nordrhein-Westfalen, um die Rechte und das Wohl von Kindern inhaftierter Elternteile zu gewährleisten (bitte differenziert nach Vollzugsform, Justizvollzugsanstalt, Träger, zeitlichem Umfang des jeweiligen Angebots, Anzahl der Plätze)? a) Mutter-Kind-Einrichtung als Abteilung des offenen Strafvollzuges beim Justizvollzugskrankenhaus Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg mit 16 Haftplätzen für inhaftierte Mütter und bis zu 22 Plätze für noch nicht schulpflichtige Kinder unter Beteiligung des Jugendamtes. b) In Abhängigkeit von Zuständigkeiten und Gegebenheiten in den Justizvollzugsanstalten bestehen weitere zusätzliche Angebote, die sich aus den als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Übersichten ergeben. c) Seitens des MFKJKS werden zwei Projekte im Zusammenhang von Vater (od. Mutter)-KindGruppen gefördert. Projekt „Kinder in Familien mit Straffälligkeit“ des SKM Bochum Das im Jahr 2007 begonnene Projekt „Kinder in Familien mit Straffälligkeit“ des SKM Bochum dient der Stabilisierung der familiären Strukturen zwischen inhaftierten Straffälligen und deren Familien, insbesondere deren Kindern. Dies wird durch Beratung und Begleitung, sowie durch Familienseminare erreicht. Kinder straffälliger Eltern bekommen die Möglichkeit, sich frühzeitig unter fachlicher Anleitung mit den Konsequenzen von Straffälligkeiten auseinanderzusetzen . Der SKM Bochum bietet in der JVA Bochum u.a. drei Familienseminare an. An dieser Maßnahme nehmen insgesamt 15 Familien teil. Zu den Familienseminaren gibt es zusätzlich zweimal im Monat eine 1,5-stündige Gruppenveranstaltung für die inhaftierten Männer mit den Fachkräften rund um den Bereich „Familie“. Die Förderung des Projekts „Freiräume - Kinder in Familien mit Straffälligkeit" des Johanneswerkes Die Förderung des Projekts „Freiräume - Kinder in Familien mit Straffälligkeit“ des Johanneswerkes wurde in 2011 aufgenommen. Mit zwei Mitarbeiterinnen werden u.a. regelmäßige Sprechstunden für Kinder und Jugendliche, ständige Kinder-/ und Familiengesprächskreise, Kinder-Vater-Wochenenden und Kinderbesuchstage im Vollzug durchgeführt. Angestrebte Ziele sind u.a. emotionale und soziale Stabilität in der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen , kindgerechte Elternkontaktstrukturen auch im geschlossenen Vollzug und Gewährleistung des Rechts der Kinder auf einen kindgerechten Umgang mit beiden Elternteilen. 3. Inwieweit verfügt die Landesregierung über statistische Daten betreffend die Kinder inhaftierter Elternteile (Beispielsweise: Anzahl, Alter, Art der Unterbringung ) bzw. hält es die Landesregierung für erforderlich, solche zu erheben (sofern vorhanden, Daten bitte abbilden)? Statistische Erhebungen zur Beantwortung der Frage liegen nicht vor und werden auch nicht für erforderlich gehalten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2517 4 4. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse bzw. Forderungen des "Day of General Discussion" vom 30.11.2011 sowie des Projekts "Coping" in Bezug auf den Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen? Der Justizvollzug unterstützt Inhaftierte innerhalb der gesetzlichen Haftbedingungen bei der Aufrechterhaltung der familiären Außenkontakte insbesondere zu ihren Kindern. Mit den vollzuglich angebotenen Maßnahmen zur Förderung dieser Beziehungen und mit der Schaffung von familienfreundlichen Haftbedingungen (insbesondere kinderfreundliche Besuchsmöglichkeiten ) stehen bereits Instrumente zur Verfügung, die den Forderungen des Day of General Discussion" vom 30.11.2011 und den Erkenntnissen aus dem Projekt "Coping" entsprechen . 5. Welche weiteren Maßnahmen sind notwendig bzw. plant die Landesregierung zur Sicherstellung eines konventionskonformen Umgangs von Kindern mit inhaftierten Elternteilen (bitte differenziert nach Vollzugsformen)? Es bestehen gegenwärtig im Rahmen der Erarbeitung des Entwurfs des neuen Strafvollzugsgesetzes NRW Überlegungen, die monatliche Mindestbesuchsdauer um ein Besuchskontingent speziell zur Förderung der Besuche von minderjährigen Kindern zu erhöhen. Für den Bereich des Jugendstrafvollzuges in NRW wird auf die besondere Förderung der Besuchskontakte zwischen Gefangenen und ihren Kindern gem. § 30 Abs. 2 Jugendstrafvollzugsgesetz NRW verwiesen. Anlage 1 Projekte 2. Projekte JVA Haftart Bezeichnung Kurzbeschreibung Träger Dauer in Std Anzahl/ Jahr Inhaft. Kinder Bemerkungen Bielefeld-Senne MOV Vater Kind Wochenende Väter aus dem offenen Vollzug Bielefeld Senne und deren Kinder Diakonie für Bielefeld gGmbH 156 1 11 14 NRW-weite Maßnahme-3VK/Vor- und Nachbereitung und Durchführung Bielefeld-Senne MOV Familienaktionstag Familienaktionstag außerhalb vom Vollzug Diakonie für Bielefeld gGmbH 32 1 4 6 Durchführung außerhalb vom Vollzug-2VK Bielefeld-Senne MOV Kinderberatung Kinderberatung im familiären Umfeld und / oder in der Beratungsstelle Diakonie für Bielefeld gGmbH 18 3 Durchführung außerhalb vom Vollzug Bielefeld-Senne MOV begleitende Umgangskontakte Umgangskontakte zwischen Kindern und inhaftierten Vätern Diakonie für Bielefeld gGmbH 30 9 1 2 Durchführung außerhalb vom Vollzug Bochum MGV / MUH Vater-Kind-Gruppe In dieser Gruppe treffen inhaftierte Väter, ohne Beisein der Mutter, 2x monatlich für jeweils 2,5 Std. ihre minderjährigen Kinder unter pädagogischer Anleitung, um die Vater-KindBindung während der Haftzeit aufrecht zu erhalten, zu stärken oder sie auch wieder neu zu knüpfen. SKM Bochum, Lohbergstr. 2a in 44789 Bochum 1 X 2,5 60 13 24 im lfd. Jahr Bochum MGV / MUH Familienseminar In den 3 Familienseminaren, davon 1 für türkische Inhaftierte, treffen sich jeweils 5 Inhaftierte 1x monatlich für 3 Stunden mit ihren Frauen/Lebensgef. und Kindern. Hier können Familien sich nahe sein, reden, lachen und ein Stück Alltag erleben. Probleme können mit fachlicher Hilfe besprochen werden. SKM Bochum, Lohbergstr. 2a in 44789 Bochum 1 x 3 108 25 49 im lfd. Jahr JUGUH JUGOV Legende Männer geschl. Vollzug Männer U-Haft Männer Offener Vollzug Frauen geschl. Vollzug Frauen U-Haft Frauen Offener Vollzug Jugend geschl. Vollzug Jugend U-Haft Jugend Offener Vollzug MOV WGV WUH WOV JUGGV Kleine Anfrage 936 Drucksache 16/2213 Situation der minderjährigen Kinder MGV inhaftierter Elternteile MUH 1 von 4 Anlage 1 Projekte JVA Haftart Bezeichnung Kurzbeschreibung Träger Dauer in Std Anzahl/ Jahr Inhaft. Kinder Bemerkungen Essen MGV / MUH Umfangreiche Sonderbesuche für kinderreiche Familien ev. Seelsorger bis zu 6 Std/ Wo ca. 120 x SB ca. 120 ca. 360 ca. 240 Std/ Jahr Essen MGV / MUH Weihnachtsfeier und Beschenkung bedürftiger Kinder inhaftierter Väter Aktion Engelbaum 4 1 ca. 22. ca. 45 ca. 40 weitere Er-wachsene Essen MGV / MUH Familiensommerfest JVA Essen 8 1 ca. 22. Gef. ca. 40 zuzüglich die jeweiligen Ehefrauen / Verlobten / Großeltern Essen MGV / MUH Indianercamp Benachteiligte Kinder sollen Gelegenheit zur Teilnahme erhalten Menschen in Not e.V. ca. 10 Tage 1 ohne offen Die JVA Essen beschränkt sich auf die Vermittlung des Angebots Essen MGV / MUH Wickelkommode und Kinderspielecke Auflockerung des Gemeinschaftsbesuchs in der JVA Essen JVA Essen Essen MGV / MUH Familienzusammenführung Kooperation mit den Jugendämtern, die von ihnen betreute Kinder zum Besuch des Vaters in die JVA begleiten ev. Seelsorger Die Bemühungen sind erst kürzlich - erfolgreich - angelaufen und befinden sich noch im Aufbaustadium Gelsenkirchen MGV Langzeitbesuch Der Langzeitbesuch steht geeigneten Gefangenen zur Verfügung, die der JVA GE seit mind. 4 Monaten bekannt sind und noch mind. 1 Jahr Haft zu verbüßen haben. Der Langzeitbesuch ist unüberwacht. intern 3 Stunden 12 1 max. 3 Kinder Gelsenkirchen WGV Langzeitbesuch Der Langzeitbesuch steht geeigneten Gefangenen zur Verfügung, die der JVA GE seit mind. 4 Monaten bekannt sind und noch mind. 1 Jahr Haft zu verbüßen haben. Der Langzeitbesuch ist unüberwacht. intern 3 Stunden 12 1 max. 3 Kinder Der Langzeitbesuch wird im geschlossenen Frauenvollzug überwiegend von Familienangehörigen ( nicht Ehegatten) in Begleitung der Kinder der inhaftierten Frauen genutzt Gelsenkirchen MGV Angehörigengruppe Diese Maßnahme für Jungtäter ist zur Förderung der familiären Beziehungen gedacht intern 2 Stunden 12 5 max. 4 Kinder pro Gef. Es werden insgesamt 25 Teilnehmer zugelassen. Die Maßnahme wird vom Sozialdienst begleitet. Gelsenkirchen MGV Familienseminar Treffen der Familien mit Kindern zur Förderung der Vater-KindBeziehung intern 2, 5 Std. 12 5 keine Beschrä nkung Die Besucherzahl ist nicht beschränkt. Die Maßnahme wird von einer Kraft des pädagogischen Dienstes und einer Kraft der Seelsorge begleitet Köln Alle Langzeitbesuch Langzeitbesuch; einmal monatlich 3 12 1 2 Ausstattung der Langzeitbesuchsräume mit Spielsachen, ein Raum zusätzlich mit Wickelkommode Köln MGV; MUH Familienabend Es handelt sich um Paarabende, an denen Inhaftierte zusammen mit deren Ehefrauen/Lebenspartnerinnen zusammen mit gemeinsamen Kindern ein paar Stunden in entspannterer Atmosphäre verbringen können. Sozialdienst katholischer Männer e.V. in Köln 3 2 5 10 Köln Alle Sonderbesuche Sonderbesuche mit Inhaftierten, deren Ehefrauen / Lebenspartnerinnen und gemeinsamen Kindern ev. und kath. Anstaltsseelsorge 1 Sonderbesuche nach Bedarf bzw. Notwendigkeit und freien Kapazitäten im seelsorgerischen Dienst Köln Alle Beratung Durch Fachdienste der Anstalt bei Bedarf bzw. Anfrage des nicht inhaftierten Elternteils Seelsorger, Psychologischer Dienst, Sozialdienst Überwiegend telefonische Beratung, aber auch Teilnahme an Besuchsterminen 2 von 4 Anlage 1 Projekte JVA Haftart Bezeichnung Kurzbeschreibung Träger Dauer in Std Anzahl/ Jahr Inhaft. Kinder Bemerkungen Moers-Kapellen MOV Vater-KindWochenende Ziele: Vater und Kind(er) verbringen gemeinsame Zeit am Wochenende, um sich näher zu kommen und die Beziehung zu vertiefen und zu festigen - Die Kindesmutter wird an diesem Wochenende entlastet und hat freie Zeit zur eigenen Verfügung Katholisches Bildungsforum Wesel 60 1 6 12 durchgeführt seit 2008 mit Übernachtungen in der Jugendherberge in Kleve; vorbereitet und am Wochenende persönlich begleitet vom hiesigen Sozialdienst, Herrn Lemke Münster MGV Familiengespräch Familiengespräch in einem Familienzimmer oder im Kirchenraum, begleitet durch den kath. Seelsorger JVA 1 50 1 Die Kinder des Inhaftierten und die Ehefrau haben im Besein des Seelsorgers die Möglichkeit den Inhaftierten 1 ca. 1 Stunde lang außerhalb des Besuchsraumes zu sehen. Bei Bedarf Gesprächsführung durch den Pfarrer. Münster MGV Familiengespräch Familiengespräch in einem Familienzimmer oder im Kirchenraum, begleitet durch die ev. Pfarrerin ev. Kirchenkreis Münster 1 80 1 Unter Leitung der ev. Pfarrerin kommen 1-2x monatlich minderjährige Kinder mit ihren inhaftierten Vätern in Kontakt. Diese Gespräche erfolgen während der gesamten Inhaftierung regelmäßig. Bei sehr kleinen Kindern ist die Mutter ebenfalls anwesend. Monatlich werden etwa 3-5 Familien auf diesem Weg betreut. Münster MGV Familiensonntag Treffen mehrerer Familien sonntags mit strukturiertem Programm ev. Kirchenkreis Münster 3 10 8 Ca. 10 x jährlich kommen max. 8 Familien von Inhaftierten (Partner und Kinder) zu einem von der ev. Pfarrerin struturiertem Beratungsnachmittagen sonntags von 12.30 Uhr- 15.00 Uhr zusammen. Es erfolgen insbesondere Gespräche unter den Familien über den Umgang und die Folgen der Inhaftierung. So können sich neben den Partnern auch die Kinder austauschen. Schwerte MGV Vätergruppe Junge männl. Gefangene erhalten Besuch mit ihren Kleinkindern unter fachlicher Anleitung. JVA Schwerte 3 12 3 3 Schwerte MGV Familienbesuch Verlängerter Besuch in der JVA Dortmund JVA Dortmund 4 n.B. keine festen Plätze, Snderbesuch wird auf Antrag gewährt Schwerte MGV Familiencafé Großbesuch für 4 Gef. Mit ihren Familien JVA Schwerte 4 4 4 Kinderzahl nicht konkret bestimmbar Werl MGV Familienseminar Themenbezogene Zusammenkunft der inhaftierten Väter mit ihre Ehepartnerinnen und Kindern JVA / Seelsorgerischer Dienst 5 12 12 ca. 10 Zusammenführung der inhaftierten Väter mit ihren Kindern im Rahmen des Familienseminars hat sich seit rd. 30 Jahren bewährt. 3 von 4 Anlage 1 Projekte JVA Haftart Bezeichnung Kurzbeschreibung Träger Dauer in Std Anzahl/ Jahr Inhaft. Kinder Bemerkungen Willich 2 WGV "Mutter-Kind-Projekt" In der Arbeit mit den Müttern im Rahmen der Förderung der Mutter-Kind-Beziehung erfolgt eine Reflexion über sich selbst. Dazu kommt der zweite wichtige Themenbereich, die Lage der Kinder (Glück und Not). Das Zusammentreffen der Mütter mit den Kindern schärft ihre Wahrnehmung für das Verhalten und die seelische Befindlichkeit der Kinder. Das gegenseitige Erleben von Nähe und Distanz, von Intimität und Alltag von Gefühlen und Gesprächen stärkt das innere Band zwischen Mutter und Kind. Des Weiteren werden die Kontakte zwischen Mutter und Kind im Rahmen des Familiengottesdienstes intensiviert. 3 1x 8 8 Das Projlekt dauert 2 Monate und findet 1 x im Jahr statt Willich 2 WGV Über das normale zeitliche Besuchskontingent hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzliche Besuchskontakte mit den Kindern im Beisein externer pädagogischer Kooperationspartner durchzuführen. 2 nach Bedarf Willich 2 WGV Langzeitbesuche Langzeitbesuche dienen dem Erhalt tragfähiger sozialer Kontakte aus der Zeit vor der Inhaftierung. 4 ca. 300 37 58 Willich 2 WGV Flexible Besuchszeitgestaltun g In Absprache mit dem hiesigen Personal werden Besuchszeiten flexibel gestaltet. Familiäre Kontake werden über die Lockerungen wahrgenommen und finden vornehmlich in der Lebenswelt des Familiensystems statt. max. 9 ca. 600 5 7 Willich 2 WOV "Hausfrauenfreigang" Im offenen Vollzug besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, mittels zusätzlicher zeitlicher Ressourcen in die familiären Systeme zeitlich begrenzt zurückzukehren. 8 nach Bedarf 1 6 Willich 2 WOV "Mutter-Kind-Projekt" siehe oben Willich 2 WOV Lockerungen Familiäre Kontakte werden über Lockerungen wahrgenommen und finden vornehmlich in der Lebenswelt des Familiensystems statt 20 Max. 52 Wochen 60 115 WuppertalRonsdorf JUGGV Fit For Babys und Kids Vätergruppe Seelsorger der JVA 2 2 8 0 Es handelt sich um ein Angebot für inhaftierte Väter WuppertalRonsdorf JUGUH Fit For Babys und Kids Vätergruppe Seelsorger der JVA 2 2 8 0 Es handelt sich um ein Angebot für inhaftierte Väter 4 von 4 Anlage 2 Besuchszeiten Männer geschl. Vollzug Männer U-Haft Männer Offener Vollzug Frauen geschl. Vollzug Frauen U-Haft Frauen Offener Vollzug Jugend geschl. Vollzug Jugend U-Haft Jugend Offener Vollzug MO DI MI DO FR SA SO Bielefeld- Brackwede MGV 5,5 X X Projekt Freiräume: Vater-Kind-Gruppe - 1 x im Monat von 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr Familientreff - jeden 2. Monat von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr Bielefeld- Brackwede MUH 5,5 X X Projekt Freiräume: Vater-Kind-Gruppe - 1 x im Monat von 15:30 Uhr bis 18:00 Uhr Familientreff - jeden 2. Monat von 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr Bielefeld- Brackwede WGV 2,5 X Projekt Freiräume: Mutter-Kind-Gruppe - jeden 2. Monat von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr Bielefeld- Brackwede WUH 2,5 X Projekt Freiräume: Mutter-Kind-Gruppe - jeden 2. Monat von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr Bochum MGV 3 + 8 x x Vater-Kind-Gruppe und Familienseminar Bochum MUH 3 + 5 x Vater-Kind-Gruppe Bochum- Langendreer MOV 4 Stunden x x x je nach räumlicher Auslastung - längere Besuchszeiten Detmold MGV 4 familienfreundliche über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Besuchszeit Dortmund MGV 6,25 alle 2 Monate Familienzeit für die Dauer von 2,5 Stunden zusätzlich zweimal monatlich Familienbesuch für die Dauer von 2,5 Stunden --> bes. Zulassungskriterien müssen erfüllt sein Dortmund MUH 6,25 alle 2 Monate Familienzeit für die Dauer von 2,5 Stunden zusätzlich zweimal monatlich Familienbesuch für die Dauer von 2,5 Stunden --> bes. Zulassungskriterien müssen erfüllt sein Gelsenkirchen MGV 3 Std, X X X X X siehe unter besondere Angebote:Langzeitbesuch Gelsenkirchen WGV 3 Std. X X X X X siehe unter besondere Angebote :Langzeitbesuch Herford JUGGV 4 Std. X X X X X Besuchskontingent für Kinder nicht begrenzt Herford JUGUH 2 Std. X X X X X SO, ausgenommen Einzelbesuch Hövelhof MGV 2 Std. x x x x x x Hövelhof JUGOV 8-10 Std. X X u. a. Feiertagen, hinzu kommen 6 Std. Besuchsausgang/Monat Iserlohn JUGGV 4 x x x x x 1.Eigene Kinder werden bei freien Terminen jederzeit ohne Begrenzung im Hinblick auf die Anzahl der Besuche im Monat zum Besuch zugelassen. 2. 2 Samstage im Monat Iserlohn JUGUH 4 x x x x Eigene Kinder werden bei freien Terminen jederzeit ohne Begrenzung im Hinblick auf die Anzahl der Besuche im Monat zum Besuch zugelassen. Iserlohn JUGOV Keine Besuchsterminierung, statt dessen Ausgang mit den Besuchern Köln MGV 3 x x x x x Für leibliche Kinder oder bei anerkannter Vaterschaft 1 Besuch zusätzlich. Für Berustätige mit Nachweis Besuch auch Samstags Köln MUH 4x0,5 x x x x x Für leibliche Kinder oder bei anerkannter Vaterschaft 1 Besuch zusätzlich. Für Berustätige mit Nachweis Besuch auch Samstags Köln WGV 3 x x x x x Für leibliche Kinder ein Besuch zusätzlich. Für Berufstätige mit Nachweis Besuch auch Samstags. Köln WUH 4x0,5 x x x x x Für leibliche Kinder ein Besuch zusätzlich. Für Berufstätige mit Nachweis Besuch auch Samstags. Köln JUGGV 4 x x x x x Köln JUGUH 4 x x x x x Für Berufstätige mit Nachweis Besuch auch Samstags. Schwerte MGV X X X Siegburg MGV 2 x x nach Absprache mit der Seelsorge oder dem Sozialdienst können in Einzelfällen Sonderbesuche durchgeführt werden, um die Aufrechterhaltung der sozialen Bindungen zu fördern Siegburg JUGUH 2 x x x nach Absprache mit der Seelsorge und dem Sozialdienst können in Einzelfällen Sonderbesuche durchgeführt werden, um die Aufrechterhaltung der sozialen Bindungfen zu fördern. JUGUH JUGOV Kleine Anfrage 936 Drucksache 16/2213 Legende inhaftierter Elternteile JVA Vollzugsart Std / Monat Bemerkungen Besuchstage Situation der minderjährigen Kinder 1. Besuchszeiten MGV MUH MOV WGV WUH WOV JUGGV 1 von 2 Anlage 2 Besuchszeiten MO DI MI DO FR SA SO JVA Vollzugsart Std / Monat Bemerkungen Besuchstage Willich 1 MGV 6 Möglichkeit des Familienbesuchs im Rahmen des Regelbesuches (3 Std./ Monat). Der Besuch findet in einem familienfreundlichen Raum mit integrierter Spielecke statt. Die Besuche werden nur unregelmäßig optisch überwacht. Zusätzlich die Möglichkeit Langzeitbesuch wahrzunehmen (3 Std. / Monat + 3 Std. pro Quartal). Punktuell werden zusätzlich Sonderbesuche zur Kontaktförderung inhaftierter Väter mit ihren Kindern durchgeführt. Willich 1 MUH 3 Zweiganstalt Mönchengladbach: Möglichkeit des Langzeitbesuchs (3 Std. im Monat zusätzlich zum Regelbesuch) im Rahmen der Beschränkungsbeschlüsse. Willich 2 WGV 3 X X X X X X Willich 2 WOV 3 X X X X Wuppertal- Vohwinkel MGV 2,5 x Familienseminar 2 von 2