LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/252 19.07.2012 Datum des Originals: 18.07.2012/Ausgegeben: 24.07.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 71 vom 19. Juni 2012 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/111 Neue Dienstausweise für die Polizei Nordrhein-Westfalen? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 71 mit Schreiben vom 18. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach einem Bericht der Westfälischen Nachrichten vom 15.06.2012 plant das Ministerium für Inneres und Kommunales die Einführung neuer Dienstausweise für die Polizei NordrheinWestfalen , die dem aktuellen Corporate Design entsprechen sollen. Ob neben der neuen Ausweisfarbe auch die Funktionalität und Fälschungssicherheit der Ausweise verbessert werden soll, ist bislang nicht bekannt. Als Vorbild könnte in diesem Zusammenhang der neue Dienstausweis der hessischen Polizei dienen. In Hessen hatte die CDU/FDP-geführte Landesregierung die neuen Ausweise bereits zum 1. Januar 2011 eingeführt. Auf der Vorderseite der hessischen Dienstausweise findet sich u.a. ein Foto des Inhabers, sein Name und die Amtsbezeichnung. Auf der Rückseite des Ausweises sind das Beschäftigungsverhältnis, die zuständige Behörde, Berechtigungen (z.B. das Führen einer Dienstwaffe) und die Gültigkeitsdauer vermerkt. Die hessischen Ausweise sind auf speziellem Sicherheitspapier mit besonderen geschwungenen Linien in fünf unterschiedlichen Hintergrundfarben gedruckt, für die Schutz- und Kriminalpolizei beispielsweise in Blau. Zu den weiteren Sicherheitsmerkmalen gehören unter anderem eine 24-stellige Nummer und – ähnlich wie bei Geldscheinen – ein Kippeffekt und der Hessenlöwe als Wasserzeichen. Auf der Vorderseite aller Ausweise steht in Blindenschrift das Wort „Polizei“. Durch die auf den hessischen Dienstausweisen enthaltenen Angaben werden nicht nur Zweifel an der Echtheit des Dokumentes vermieden und eine sichere Identifizierung des Ausweisinhabers gewährleistet. Auch im innerdienstlichen Betrieb und gegenüber anderen Behörden spiegelt die Amtsbezeichnung im Dienstausweis die funktionale und/oder hierarchische Stel- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/252 2 lung des Inhabers wider und kann somit Missverständnissen vorbeugen. Die landesweite Identifizierung anhand der Ausweisnummer hat schließlich den Vorteil, dass der Prüfende nicht auf die mündlichen Angaben des Ausweisinhabers (Dienststelle, Erreichbarkeit) angewiesen ist. Vorbemerkung der Landesregierung Mit der Entscheidung zur Umstellung der Polizeiuniform auf die Farbe "Blau" Ende des Jahres 2008 hat die Polizei Nordrhein-Westfalen beschlossen, ihr Auftreten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit ebenfalls an diese Farbgebung anzugleichen. So wurde Ende 2009 die Entwicklung eines Corporate Designs in Auftrag gegeben, wozu auch erstmalig die landeseinheitliche Festlegung des Designs des Polizeisterns gehörte. Der Dienstausweis soll an dieses neue Design angepasst werden. Um die Kosten möglichst gering zu halten, bot sich die Anpassung im Rahmen einer ohnehin anstehenden Ausschreibung und Neubeschaffung von fälschungssicheren Kartenrohlingen an. 1. Werden die neuen Dienstausweise der Polizei Nordrhein-Westfalen dem hessischen Standard (Angabe von Amtsbezeichnung, Dienststelle, Lichtbild, Ausweisnummer, Dokumentation weiterer Eigenschaften/Berechtigungen des Inhabers, Fälschungssicherheit ) entsprechen? Die Erstellung und Ausstellung von Dienstausweisen für die Polizei obliegt dem Bund und den Ländern. Neben Standardangaben haben sich manche Länder aus unterschiedlichen Gründen, die z.T. in der Organisation der Polizei begründet sind, für weitere spezifische Besonderheiten entschieden. In diesem Zusammenhang ist der Begriff "hessischer Standard" irreführend. Die Situation in Hessen ist insofern nicht mit der in Nordrhein-Westfalen vergleichbar, als dass es dort einen sog. Freiwilligen Polizeidienst gibt, bei dem ehrenamtlich tätige Bürger nach 50-stündiger Ausbildung für die Polizei mit eingeschränkten Befugnissen tätig werden. Dies muss für Dritte erkennbar sein. Entsprechende Angaben auf den Dienstausweisen sind daher in Hessen zwingend notwendig. Allen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in Nordrhein-Westfalen stehen grundsätzlich dieselben polizeirechtlichen Befugnisse zu. Eine explizite Benennung dieser Befugnisse auf dem Dienstausweis würde keinen Sinn ergeben. Die Angaben auf den neuen Dienstausweisen werden sich nach bisherigem nordrheinwestfälischem Standard richten einschließlich eines Schriftzuges in Braille-Schrift. Die Fälschungssicherheitsmerkmale werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Die Angabe von Amtsbezeichnungen, Dienststellenzugehörigkeit der Inhaberin bzw. des Inhabers bzw. der Inhaberin sind weiterhin nicht vorgesehen, da sie bei jeder Beförderung und/oder Versetzung zu einer notwendigen Neuausstellung des Ausweises und zu keinem Mehrwert für den Bürger führen würden. Eine Identifizierung ist bei jeder Polizeidienststelle über die Nummer des Ausweises möglich. Die Einführung des neuen Polizeidienstausweises wird von der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei entsprechend begleitet werden, sodass die Bürger sich mit den Neuerungen vertraut machen können. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/252 3 2. Welche weiteren Funktionalitäten wird der Dienstausweis neben der reinen Ausweisfunktion erhalten (z.B. dienstliche Zeiterfassung, Berechtigungsnachweis für die Heilfürsorge)? Der Entscheidungsprozess ist abgeschlossen. Weitere Funktionalitäten wird der neue Dienstausweis nicht enthalten. 3. Können die Angaben in den neuen Ausweisen bei einer Beförderung/Versetzung geändert werden oder wird in einem solchen Fall jeweils eine Neuausstellung erforderlich sein? Eine Änderung von Angaben bei Beförderungen und/oder Versetzungen wird nicht erforderlich sein, siehe auch Antwort zu Frage 1. 4. Welcher Zeitrahmen ist für die Umstellung vorgesehen? Die Umstellung wird sukzessive erfolgen. Spätestens bei Ablauf des jeweiligen zehnjährigen Gültigkeitsdatums wird ein Austausch erfolgen. Da der letzte Dienstausweis im alten Design am 24.04.2012 ausgegeben wurde, wird er mit Beginn des 25.04.2022 abgelaufen sein. 5. Welche Kosten werden dem Land Nordrhein-Westfalen durch die Umstellung auf die neuen Dienstausweise entstehen? Da ohnehin eine neue Ausschreibung und Beschaffung von Kartenrohlingen erforderlich gewesen wäre (siehe Vorbemerkung), entstehen lediglich durch die gestalterische Anpassung der Dienstausweise der Polizei an das aktuelle Corporate Design Kosten von rund 1.600 € zzgl. Mehrwertsteuer.