LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2520 02.04.2013 Datum des Originals: 28.03.2013/Ausgegeben: 03.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 957 vom 5. März 2013 der Abgeordneten Henning Höne und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/2258 Müllgroßbehälter als tödliches Risiko Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 957 mit Schreiben vom 28. März 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen sind schätzungsweise mehrere hunderttausend vierrädrige Müllgroßbehälter mit 1.100 Liter Fassungsvermögen im Einsatz. Die meisten davon befinden sich frei zugänglich im öffentlichen Raum, zum Teil in unmittelbarer Nähe von Straßen und Wegen. In den vergangenen Jahren haben sich immer wieder tödliche Unfälle mit diesen Behältern ereignet, wobei Kinder oder auch körperlich geschwächte Menschen vom Deckel eingeklemmt wurden und sich nicht befreien konnten. Seit 2001 werden in Deutschland neue Behälter mit einer Kindersicherung hergestellt. Trotz Initiativen der Branchenverbände und Hersteller kommt die Nachrüstung der Bestandsbehälter durch die kommunalen und privaten Entsorgungsunternehmen auf freiwilliger Basis nur schleppend voran. 1. Wie viele Müllgroßbehälter sind in Nordrhein-Westfalen aufgestellt? (Bitte auf- schlüsseln nach Müllgroßbehältern mit Deckel mit und mit Deckel ohne Kindersicherung ) Für die Einsammlung von Abfällen aus privaten Haushalten sind die öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger verantwortlich. In Nordrhein-Westfalen sind dies in den Kreisen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Die kreisfreien Städte sind für die Einsammlung der Abfälle in ihrem Stadtgebiet zuständig. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben können sich die Kommunen auch privater Unternehmen bedienen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entscheiden im Rahmen ihrer Organisationshoheit auch, mit welchen Sammelsystemen und in welchen Sammelbehältern die anfallenden Abfälle eingesammelt werden. Der Landesregierung liegen mangels eigener Zuständigkeiten keine Daten über Art und Zahl der in Nordrhein-Westfalen aufgestellten Müllgroßbehälter vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2520 2 2. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wann der Austausch abgeschlossen sein wird? Neue Müllgroßbehälter mit 1100 Litern Fassungsvermögen und Schiebedeckeln dürfen nach der Norm DIN EN 840 seit dem Jahr 2000 nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sichergestellt ist, dass der Kopf eines Kindes nicht zwischen Deckel und Behälterwand eingeklemmt werden kann. Seit 2000 werden alte Müllgroßbehälter sukzessive durch neue Behälter mit Kindersicherung ersetzt. Eine verpflichtende Vorgabe zum Austausch älterer Behälter, die diese Anforderung nicht erfüllen, besteht weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene. Daher kann auch kein Zeitpunkt genannt werden, zu dem alle alten Behälter ausgetauscht worden sind. 3. Welche Kosten würden den Entsorgungsunternehmen durch den kompletten Aus- tausch entstehen? Unter Verweis auf die Antwort zu Frage 1 liegen zu den Kosten eines kompletten Austausches keine Informationen vor. 4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Austausch der Deckel oder der Tonnen zu beschleunigen? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, den Austausch von Tonnen bzw. Deckel etwa durch eine Fristsetzung und entsprechende Nachweispflicht für die Entsorger zu beschleunigen?Wie bereits in der Antwort zu Frage 2 dargelegt, gibt es keine rechtlich bindenden Vorgaben, bis wann alte 1100-Liter Behälter mit Schiebedeckel gegen solche mit Kindersicherung ausgetauscht sein müssen. Die Landesregierung wird den kommunalen Spitzenverbänden sowie den öffentlichen und privaten Verbänden der Entsorgungswirtschaft empfehlen, den Austausch von 1100-LiterBehältern ohne Kindersicherung gegen solche mit Sicherung zügig abzuschließen.