LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2523 02.04.2013 Datum des Originals: 27.03.2013/Ausgegeben: 03.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 948 vom 28. Februar 2013 der Abgeordneten Andrea Milz und Serap Güler CDU Drucksache 16/2229 Kosten der Kommunen für unerlaubt eingereiste Ausländer Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 948 mit Schreiben vom 27. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut dem Erlass „Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer nach § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)“ müssen Personen, die unerlaubt nach Nordrhein-Westfalen einreisen, von der zuständigen Ausländerbehörde, in der aufgegriffen wurde bzw. bei deren Behörde er vorgesprochen hat, erfasst und der Bezirksregierung Arnsberg gemeldet werden. Wenn die Ausländerbehörde zu dem Ergebnis kommt, dass der Ausländer die Voraussetzungen für eine Verteilung nach § 15 a AufenthG erfüllt, meldet sie diese Person der Bezirksregierung . Die Bezirksregierung Arnsberg erlässt daraufhin einen Verteilungsbescheid, und zwar für eine länderübergreifende (Verteilungsbescheid) oder für eine landesinterne Verteilung (Zuweisungsbescheid ). Bis zur Zustellung des Verteilungs- und Zuweisungsbescheides durch die Bezirksregierung verbleibt der unerlaubt eingereiste Ausländer in der Kommune, in der er aufgegriffen wurde bzw. bei deren Behörde er vorgesprochen hat. 1. Wie viele unerlaubt eingereiste Ausländer sind 2012 in Nordrhein-Westfalen von den zuständigen Ausländerbehörden der Bezirksregierung gemeldet worden? Im Jahr 2012 wurden von den Kommunen nach Bericht der Bezirksregierung Arnsberg 1.237 illegal eingereiste Ausländer gem. § 15 a AufenthG gemeldet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2523 2 2. Wie setzt sich die Anzahl der unerlaubt eingereisten Ausländer, die der Bezirksregierung Arnsberg gemeldet worden, zusammen? Bitte detailliert auflisten. Die Abfrage bei der Bezirksregierung Arnsberg hat ergeben, dass dazu keine Informationen vorliegen. 3. Wie lange dauert das Verteilungsverfahren ausgehend vom Zeitpunkt der Meldung von der Ausländerbehörde an die Bezirksregierung bis zur Zustellung des Verteilungs - bzw. Zuweisungsbescheides durch die Bezirksregierung? In der Regel dauert das Verteilverfahren 3 - 5 Wochen. Wegen der notwendigen Aufarbeitung der Rückstände anlässlich des plötzlichen Anstiegs der Asylbewerber im Herbst 2012 dauert das Verfahren derzeit 10 - 12 Wochen. Der zuständige Bereich der Bezirksregierung Arnsberg wurde deshalb personell aufgestockt. 4. Wie hoch liegen die Kosten, die die Kommunen pro Monat pro unerlaubten einge- reisten Ausländer zu leisten haben, bis der Verteilungs- bzw. Zuweisungsbescheid durch die Bezirksregierung erteilt wird? Die Kommunen erfüllen die Aufgaben der Aufnahme, Unterbringung sowie der Versorgung als Aufgabenerfüllung in eigener Verantwortung. Entstehende Kosten hängen vom Einzelfall ab und können in dem für eine Kleine Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht beziffert werden. 5. Wie können die Kommunen von den Kosten pro unerlaubten eingereisten Auslän- der finanziell entlastet werden? Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens hat der Gesetzgeber davon abgesehen, die Kosten "spitz" abzurechnen. Die Kommunen erhalten vielmehr für die Aufnahme und Unterbringung sowie für die Versorgung der ausländischen Flüchtlinge eine pauschalierte Landeszuweisung nach § 4 Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Diese Pauschale für den gesamten Personenkreis nach § 2 FlüAG belief sich im Haushaltsjahr 2012 auf 54,033 Mio. Euro und wird nach dem in den Landtag eingebrachten Entwurf für den Haushalt 2013 im Haushalt 2013 auf 64,310 Mio. Euro steigen. Der Personenkreis der ausländischen Flüchtlinge umfasst nach § 2 Nr. 4 FlüAG auch die unerlaubt eingereisten Ausländer, die nach § 15a AufenthG verteilt worden sind.