LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2527 03.04.2013 Datum des Originals: 27.03.2013/Ausgegeben: 08.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 916 vom 18. Februar 2013 des Abgeordneten Wilfried Grunendahl CDU Drucksache 16/2160 Zukunft der PTA-Schulen in Nordrhein-Westfalen Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 916 mit Schreiben vom 27. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage An insgesamt 14 PTA-Schulen in Nordrhein-Westfalen werden zum Teil seit Jahrzehnten junge Menschen als pharmazeutisch technische Assistenten erfolgreich ausgebildet. Die Absolventen haben die Aussicht auf einen sicheren und attraktiven Arbeitsplatz, beispielsweise in Apotheken, der Industrie, bei Krankenkassen oder Behörden, aber auch im Rahmen der Herstellung von Arzneimitteln. Die Finanzierung der PTA-Schulen in NRW ist, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, nicht gesetzlich geregelt. Die Landesregierung hat beschlossen, ihre finanzielle Förderung der PTA-Schulen in NRW ab Sommer 2013 vollständig zu streichen. Bislang gibt es eine Unterstützung von monatlich 73 Euro pro Schüler. Die Streichung der bislang fest eingeplanten und nun wegbrechenden Landeszuschüsse führt dazu, dass erste PTA-Schulen (in Minden und Hagen) schließen müssen. Der Verlust weiterer Standorte droht, da aufgrund schwieriger Haushaltslagen die wegbrechenden Zuschüsse des Landes nicht kompensiert werden können. Der Verlust dieser Ausbildungsplätze für PTA´s in NRW hat schwerwiegende Folgen, denn vor allem die Apotheken sind auf die Absolventen angewiesen. 1. Mit welcher Begründung streicht die Landesregierung die finanzielle Förderung der PTA-Schulen in Nordrhein-Westfalen? Aufgrund des bekannten Konsolidierungsbedarfes im Landeshaushalt stand die Landesregierung in den vergangenen Wochen und Monaten vor der Herausforderung, neben der Verteilung globaler Minderausgaben auch strukturell nachhaltige Entlastungen für den Landeshaushalt zu erzielen. Statt einer prozentualen Verteilung entsprechender Kürzungen nur mit LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2527 2 dem Rasenmäher auf eine Vielzahl dann ggf. in ihrem Fortbestand gefährdeter Programme und Projekte hat sich das MGEPA (Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter) entschieden, für seinen Ressortbereich die Einsparungen auf bestimmte Förderungen zu konzentrieren. Das betrifft auch die Förderung der Lehranstalten für pharmazeutischtechnische Assistentinnen und Assistenten (PTA). Seit mindestens zwei Jahren ist den Apothekerkammern und -verbänden aus vielen Gesprächen auf Fach- und Ministerinnenebene bekannt, dass die freiwillige Leistung des Landes auf dem Prüfstand steht. Das beschlossene schrittweise Auslaufen der Förderung kam daher für die Vertretungen der Apothekerinnen und Apotheker keineswegs überraschend. Das Land beteiligte sich in den vergangenen Jahren als freiwillige Leistung mit einem Anteil von rund 25 Prozent an den Gesamtkosten der Ausbildung an den PTA-Lehranstalten. In einem für alle Beteiligten aufwändigen Förderverfahren wurde in den vergangenen Jahren ein monatlicher Höchstbetrag von 73 Euro pro Schülerin bzw. pro Schüler an 15 privaten und kommunalen PTA-Lehranstalten gewährt. Zwei weitere Schulen in Dortmund und Krefeld haben keine Landesförderung erhalten. Da bei der Förderung der PTA-Ausbildung im Falle einer gleichmäßigen prozentualen Kürzung "mit dem Rasenmäher" in allen Förderbereichen auch für sich genommen ein nicht mehr ökonomisches Verhältnis zwischen der ohnehin geringen Förderhöhe und dem mit dem Förderverfahren für alle Beteiligten verbundenen Verwaltungsaufwand entstanden wäre , hat sich die Landesregierung auf Vorschlag des MGEPA in den Haushaltsberatungen 2013 für einen schrittweisen, aber vollständigen Ausstieg aus der Förderung entschieden. Mit Schreiben vom 2. Januar 2013 wurden die PTA-Lehranstalten über die Entscheidung der Landesregierung informiert und vorsorglich gebeten, den ab Herbst 2013 beabsichtigten Ausstieg bei den zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Die freiwillige Förderung aus dem Haushalt des MGEPA soll beginnend mit dem Ausbildungsjahr 2013 Schritt für Schritt eingestellt werden. Alle aktuell laufenden Kurse genießen Vertrauensschutz und werden noch bis zu deren Ende gefördert. Die im Jahr 2013 neu beginnenden Kurse erhalten jedoch keine Förderung mehr. Die Entscheidung, gerade im Bereich der Förderung der PTA-Ausbildung zu kürzen, erfolgte auch im Hinblick auf vergleichbare andere Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsfachberufe . Eine vergleichbare Landesförderung der Ausbildung wird für keinen anderen Gesundheitsfachberuf (Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, etc.) gewährt. Eine alternative Förderung der PTA-Lehranstalten beispielsweise aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) wurde geprüft, scheidet aber aus. Ein Einsatz von ESF-Mitteln scheitert vor allem an dem Gebot der "Zusätzlichkeit" (Art. 15 Absatz 1 der VO EG Nr. 1083/2006). Beiträge aus dem Strukturfonds dürfen nicht an die Stelle öffentlicher Strukturausgaben der Mitgliedstaaten treten. 2. Wo sollen künftig PTA's in Nordrhein-Westfalen ausgebildet werden? Die Ausbildung an den bestehenden PTA-Lehranstalten hat sich bewährt. Sie gewährleistet insbesondere eine - ursprünglich gerade von den Apothekenkammern und -verbänden - gewünschte qualitative Ausbildung in enger Abstimmung mit den Vertretungen der Apothekerinnen und Apotheker. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2527 3 Die Ausbildung soll deshalb weiterhin an den staatlich anerkannten Lehranstalten für Pharmazeutisch -technische Assistentinnen und Assistenten stattfinden. Ein Fortbestand der PTA-Lehranstalten ist nach Überzeugung des MGEPA grundsätzlich auch ohne die freiwillige Förderung des Landes von bis zu 73 Euro pro Schülerin bzw. pro Schüler möglich. Schon heute erheben die PTA-Lehranstalten Schulgeld in sehr unterschiedlicher Höhe. Nach den dem MGEPA vorliegenden Erkenntnissen beträgt das aktuelle Schulgeld bei den geförderten Lehranstalten zwischen 120 und 305 Euro, an der nicht geförderten "Westfalen Akademie Dortmund GmbH" 370 Euro. Die angekündigte Schließung von PTA-Schulen kann keinesfalls als Beweis für eine Gefährdung des Fortbestands der PTA-Lehranstalten allein durch Wegfall der Landesförderung herangezogen werden. Sie war teilweise (Minden) schon vor der Entscheidung über das Auslaufen der Förderung wegen einer wettbewerbsbedingt geringen Auslastung der Schule beschlossen worden oder beruht - jedenfalls nach Medienberichten - auch auf anderen Gründen wie kommunalen Konsolidierungsbemühungen. Um die Finanzierung der bestehenden Schulen nachhaltig zu ermöglichen, will das Land im Zuge der anstehenden Änderung des Heilberufsgesetzes (HeilBerG) zudem die rechtliche Grundlage dafür schaffen, dass sich die Apothekerkammern des Landes stärker als bisher an der Finanzierung der Ausbildung der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten beteiligen können. Es wird jedoch keine Finanzierungsverpflichtung geschaffen - letztlich obliegt es der Entscheidung der Kammern, inwieweit sie ihre Mitfinanzierung ausbauen oder die PTA-Schulen alternativ bei der Erschließung anderer Finanzierungsmöglichkeiten unterstützen. Die Kammern werden dabei jedoch zu berücksichtigen haben, dass die Ausbildung der Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten ganz überwiegend unmittelbar den Apothekenleiterinnen und Apothekenleitern zugute kommt. Ein Wegfall der Landesförderung von rund 1,4 Mio. Euro pro Jahr würde im Falle einer vollständigen Übernahme durch die Apotheken eine Mehrbelastung pro Apotheke und Jahr von rund 290 Euro bedeuten. Dieser Betrag erscheint unter Berücksichtigung des Interesses der Apothekerschaft an gut ausgebildetem Personal durchaus vertretbar. Nach intensiver Prüfung durch MGEPA und MSW (Ministerium für Schule und Weiterbildung) ist eine Überführung der Ausbildung in das öffentliche Schulsystem dagegen finanziell für den Landeshaushalt nicht darstellbar. Angesichts des notwendigen Bedarfs an Lehrkräften ergäben sich jährliche Kosten in Höhe von mindestens rund 8,5 Mio. Euro (statt bislang 1,4 Mio. Euro für die Förderung von Ausbildungsplätzen). Hinzu kämen Landeszuschüsse für etwaige Ersatzschulen. Die von den Apothekerkammern und -verbänden geforderte und als alternativlos propagierte Überführung der PTA-Ausbildung an die Berufskollegs würde zunächst eine Änderung des Schulgesetzes und der Ausführungsvorschriften voraussetzen. Unter dieser Prämisse käme eine Anerkennung der bestehenden Lehranstalten als Ersatzschulen nur in Frage, wenn diese die qualitativen Anforderungen an Ausstattung und Personal erfüllten, die an eine öffentliche Schule im Sinne des Schulgesetzes zu stellen wäre. Hiervon ist derzeit nicht auszugehen .