LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2529 03.04.2013 Datum des Originals: 28.03.2013/Ausgegeben: 08.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 931 vom 20. Februar 2013 des Abgeordneten Josef Hovenjürgen CDU Drucksache 16/2200 Besonderheiten am vorgesehenen Forensikstandort AV 9 in Haltern am See Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 931 mit Schreiben vom 28. März 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die RAG-Fläche AV 9 in Haltern am See ist seitens des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Alter und Pflege als möglicher Standort für den Bau einer forensischen Klinik benannt worden. Sollte sich das Ministerium für den Bau einer forensischen Klinik auf den Standort AV 9 in Haltern am See entscheiden, ergibt sich folgende Problematik: Auf dem Gelände AV 9 befindet sich ein Schacht, dessen Verfüllung und Versiegelung nur mit einem immensen technischen und finanziellen Aufwand möglich wäre. Ferner ist eine Überbauung des Schachtes nur in extremen Ausnahmefällen gestattet. Der Schacht auf dem Gelände AV 9 muss, sofern dieser nicht überbaut werden kann, für schwere Maschinen jederzeit zugänglich sein. Diese Auflage schließt aus, dass der Schacht innerhalb der Mauern einer Maßregelvollzugsanstalt liegen kann. Daraus folgernd müsste eine weitaus größere Waldfläche, rund um das bisher angedachte Grundstückes AV 9, gerodet werden, was einen erheblichen Eingriff in die Natur bedeuten würde. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2529 2 Vorbemerkung der Landesregierung Das Verfahren der Auswahl von Liegenschaften, die für die Errichtung der benötigten forensischen Kliniken in Betracht kommen, ist fortgeschritten, jedoch aktuell noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der derzeit laufenden Prüfungen erfolgt eine abschließende Bewertung, ob und wie ein Vorhaben an Ort und Stelle umgesetzt werden kann. Eine abschließende Entscheidung, auf welcher Fläche ein Klinikneubau entstehen wird, ist noch nicht getroffen worden. 1. Ist der Landesregierung die Problematik der Lage des Schachtes auf dem Gelände AV 9 in Haltern am See bekannt? 2. Durch die oben genannten Maßnahmen, die zur Nutzbarmachung der avisierten Fläche durchgeführt werden müssten, entsteht eine erhebliche finanzielle Belastung. Sind die Ausgaben für die Verfüllung und Versiegelung des Schachtes im Etat des Bauvorhabens vorgesehen? 3. Beabsichtigt die Landesregierung unter den oben genannten Umständen den Schacht zu überbauen? 4. Beabsichtigt die Landesregierung dies nicht, um wie viel Hektar erweitert sich dann die zu rodende Waldfläche für den Bau einer forensischen Klinik auf dem Gelände AV 9, das 10 Hektar umfasst? 5. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung in Bezug auf die Ausweitung der zu rodenden Waldfläche? Im Rahmen der laufenden Prüfung werden die Umstände, die sich aus der Existenz des genannten Schachtes ergeben, geprüft. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten.