LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2531 04.04.2013 Datum des Originals: 04.04.2013/Ausgegeben: 09.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 955 vom 4. März 2013 des Abgeordneten Kai Abruszat FDP Drucksache 16/2245 Sicherheit am Hauptbahnhof Minden: Wie beurteilt die Landesregierung die häufigen Bundesliga-Fußball-"Fan"-Randale? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 955 mit Schreiben vom 4. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder kommt es am Hauptbahnhof in Minden an Spieltagen der Fußball-Bundesliga zu Krawallaktionen sogenannter "Fans", die auf der Durchreise sind. Dieses gilt nach Einschätzung des Fragestellers im Übrigen nicht ausschließlich für Anhänger bzw. Fangruppen von Bundesligisten, sondern auch für Mannschaften der zweiten bzw. dritten Liga. Aktuell war am 2. März ein neuerlicher Vorfall zu verzeichnen, als es notwendig wurde, einen befürchteten Zusammenstoß von über 1.000 "Fans" der Bundesligamannschaften von Hannover 96 und Schalke 04 am Hauptbahnhof Minden zu verhindern, welche sich auf der Rückreise von den Auswärtsspielen ihrer Mannschaften in Dortmund bzw. Wolfsburg befanden. Zeitungsberichten zufolge konnte die Kreispolizeibehörde Minden an diesem betreffenden Samstag verständlicherweise lediglich 15 Polizeibeamte bereitstellen, so dass zusätzliche Dienstkräfte aus ganz OWL hinzukommen mussten. Darüber hinaus soll sogar eine komplette Hundertschaft aus dem hessischen Fulda per Hubschrauber durch die Bundespolizei eingeflogen worden sein. Dieser Vorfall zeigt wieder einmal, wie extrem belastend derartige Diensteinsätze für die Polizeibeamten selbst sind. Dieser Vorfall zeigt aber auch erneut auf, welchen enormen auch finanziellen Aufwand letztlich der Steuerzahler für derartige Situationen zu tragen hat. Darüber hinaus gibt es hierdurch erhebliche Auswirkungen für den Zugverkehr insgesamt sowie besondere Unannehmlichkeiten zu Lasten anderer Bahnreisender. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2531 2 Vorbemerkung der Landesregierung Am 2. März 2013 wurden in der Fußball-Bundesliga die Spielbegegnungen zwischen dem VFL Wolfsburg und dem FC Schalke 04 sowie Borussia Dortmund und Hannover 96 ausgetragen . Die An- und Abreise der Anhänger der beiden Gastvereine zu den Spielen erfolgte überwiegend mit Zügen der Deutschen Bahn (DB) AG. Für die Rückreise waren seitens der DB AG für beide Spielbegegnungen gesonderte Entlastungszüge bereitgestellt worden. Aufgrund von Zugverspätungen und der Tatsache, dass die Anhänger des FC Schalke 04 anstatt des Entlastungszuges Regelzüge für die Heimfahrt nach Gelsenkirchen nutzten, war im Rahmen der Rückreise eine Reisewegsüberschneidung der beiden - als „feindschaftlich“ zueinander eingestuften - Anhängerschaften im Bahnhof Minden zu erwarten. Die Bundespolizei verlagerte daraufhin zur Lagebewältigung und Verhinderung von Auseinandersetzungen eigene Kräfte nach Minden. Die Kreispolizeibehörde (KPB) Minden-Lübbecke forderte ihrerseits Sofortverstärkungskräfte und die Regionale Einsatzreserve aus den umliegenden KPB zur Unterstützung an. Ein Aufeinandertreffen der Anhängerschaften der beiden Vereine im Bahnhof Minden konnte durch ein zügiges, eng abgestimmtes Handeln der Bundespolizei , der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (Polizei NRW) und der DB AG konsequent verhindert werden. 1. Welche Kosten kommen auf den Steuerzahler durch den Polizeieinsatz am 2. März in Minden zu (bitte sofern möglich nach einzelnen Kostenarten und Kostenträgern differenziert darstellen)? Durch die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden werden Kosten, die im Zusammenhang mit Einsätzen in Nordrhein-Westfalen entstehen, nicht erhoben. Die Bundespolizei hat den Einsatz im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten bewältigt. 2. Inwieweit waren die üblichen polizeilichen Dienste in der Region Minden- Lübbecke durch die Konzentration auf das Ereignis am Hauptbahnhof Minden eingeschränkt? Zur Einsatzbewältigung in Minden wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei NRW aus mehreren umliegenden KPB als Sofortverstärkungskräfte und als Regionale Einsatzreserve herangezogen. Die Gestellung dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgte dabei auf Basis vorbereiteter Kräftedispositionen. Die Bewältigung von Notruf-Einsätzen durch die betroffenen KPB war auch in der Phase der Bereitstellung der Sofortverstärkungskräfte und der Regionalen Einsatzreserve gewährleistet . 3. Inwieweit kann die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass bei derartigen Vor- fällen bzw. generell auch die Deutsche Bahn zusätzliches Sicherheitspersonal bereitstellt ? Die für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in NRW zuständigen drei SPNVAufgabenträger , Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR, Nahverkehr Rheinland und Nahverkehr Westfalen-Lippe regeln bedarfsorientiert die Begleitung durch Sicherheitspersonal auf besonderen Linien bzw. zu besonderen Zeiten in ihren Verkehrsverträgen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen , vornehmlich mit der Deutschen Bahn. Die Befugnisse der Angehöri- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2531 3 gen des Sicherheitspersonals ergeben sich aus dem Hausrecht und dem Jedermann-Recht. Über hoheitliche Befugnisse verfügt das Sicherheitspersonal nicht. Die Polizei identifiziert zusammen mit den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen frühzeitig Reisewegsüberschneidungen sowie von Sicherheitsstörungen gefährdete Verbindungen , Knoten- und Zielbahnhöfe und berät diese bei der Planung eines störungsfreien Fanreiseverkehrs. 4. Wie viele Personen, von denen im Zusammenhang mit den Krawallen am Minde- ner Hauptbahnhof am 2. März Personalien festgestellt worden sind, bekommen ein Stadionverbot bzw. entsprechende Meldeauflagen? Die Bundespolizei hat in enger Zusammenarbeit mit der Polizei NRW und der DB AG ein Aufeinandertreffen der rivalisierenden Gruppen am 2. März 2013 in Minden konsequent verhindert und durch zügiges professionelles Handeln Gewalt und Sicherheitsstörungen unterbunden . Dieser Sachverhalt bietet deshalb keine Grundlage, um bundesweit wirksame Stadionverbote durch den Deutschen Fußball-Bund festzusetzen oder Meldeauflagen durch die Polizei zu verfügen. 5. Welche präventiven Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt bei und im Umfeld von Fußballspielen unterstützt/trägt bzw. finanziert die Landesregierung (bitte die einzelnen Projekte und Kosten auflisten)? Fanbetreuung im Rahmen von Sozialarbeit (Fanprojekte) Aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW, Position 4.1.3 „Gewaltpräventive Angebote“, werden u. a. die nachfolgend genannten Fußball-Fan-Projekte gefördert . Standort Träger Spielklasse Duisburg Fanprojekt Duisburg e. V. 2. Bundesliga Leverkusen Fanprojekt Leverkusen e. V. Bundesliga Köln Jugendzentrum Köln gGmbH 2. Bundesliga Düsseldorf Trägerverein des Jugendringes e. V. Bundesliga Essen AWO Kreisverband Essen Regionalliga West Gelsenkirchen Schalker Fanprojekt Bundesliga Bielefeld Fan-Projekt Bielefeld e. V. 3. Liga Bochum Fanprojekt Bochum e. V. 2. Bundesliga Dortmund Fanprojekt Dortmund e. V. Bundesliga Wuppertal Fanprojekt Wuppertal e. V. Regionalliga West Aachen AWO Kreisverband Aachen 3. Liga Münster Fanport Münster e. V. 3. Liga Oberhausen Fanprojekt Oberhausen e. V. Regionalliga West Paderborn Caritasverband Paderborn e. V. 2. Bundesliga LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2531 4 Die Fanprojekte werden nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit (NKSS) zu je einem Drittel vom Deutschen Fußball Bund bzw. der Deutschen Fußball Liga, dem Land und der jeweiligen Kommune finanziert. Das Land NRW fördert die einzelnen Fanprojekte mit bis zu 47.500 € je Spielzeit. Zum 1. Oktober 2012 ist das Fanprojekt Paderborn neu in die Förderung aufgenommen worden. Die Fördersumme des Landes für die Fanprojekte beträgt in der Spielzeit 2012/2013 insgesamt 602.504 €. Bereitstellung von Entlastungszügen Um Umsteigesituationen und Belastungen für den regelmäßigen SPNV zu vermeiden, werden seit 2011 in NRW verbundintern und -übergreifend bei ausgewählten Spielen der verschiedenen Ligen durchgehende Fußballentlastungszüge eingesetzt. Das Land NRW stellt dem landesweit koordinierenden Kompetenzcenter Sicherheit beim VRR für diese Verkehre jährlich eine Fördersumme in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Die SPNVAufgabenträger bringen gemeinsam zusätzlich nochmals bis zu 50.000,00 € ein. Die Begleitung länderübergreifender Entlastungszüge durch die Bundespolizei sowie die Finanzierung der Züge durch die Länder erfordert eine gemeinsame Bestellung aller auf dem Linienweg betroffenen Länder. Das Kompetenzcenter Sicherheit prüft daher einzelfallbezogen die Möglichkeit, entsprechende Vereinbarungen für Risikospiele mit den Aufgabenträgern anderer Länder herbeizuführen.