LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2533 05.04.2013 Datum des Originals: 04.04.2013/Ausgegeben: 10.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 927 vom 20. Februar 2013 der Abgeordneten Rainer Deppe und Thomas Kufen CDU Drucksache 16/2180 Was ist aus der Ermöglichung der Windkraft in NRW geworden? NRW darf beim Ausbau erneuerbarer Energien nicht zurückfallen. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 927 mit Schreiben vom 4. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer mehr Windkraftanlagenbetreiber und Projektentwickler berichten über steigende Verfahrenszeiträume bei der Genehmigung von Windkraftanlagen. Waren in den Jahren vor 2010 regelmäßig Anwohner und Bürgerinitiativen, die Belange wie Lärmschutz, Schattenwurf und Veränderungen des Landschaftsbildes vortrugen, die häufigsten Einwender in den Genehmigungsverfahren , so werden seit dem Start der rot-grünen Landesregierung von den Antragstellern zunehmend Belange des Natur- und Artenschutzes als Belange, die einer Genehmigung von Windkraftanlagen entgegenstehen, genannt. Die Landesregierung hatte mit dem Windkrafterlass vom 11.07.2011 nach eigenen Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Windkraftanlagen schneller genehmigt und Hürden bei der Genehmigung abgebaut werden sollten. Tatsächlich hat weder das angekündigte Repowering bestehender Anlagen in nennenswertem Umfang stattgefunden, noch sind in Nordrhein-Westfalen mehr Windkraftanlagen ans Netz gegangen. Auch der von der Landesregierung im Jahr 2012 herausgegebene Leitfaden „Windenergie in Waldgebieten“ hat bisher nicht zu einem verstellbaren Zubau von Windenergieanlagen im Wald und zu einer nennenswerten Beschleunigung der Genehmigungsverfahren geführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2533 2 So ist in NRW der Zubau der Winderzeugungskapazitäten vom Jahr 2011 von 159,9 MW auf 133,6 MW im Jahr 2012 und somit um 16,4 % gesunken, während sie in Deutschland im gleichen Zeitraum um 21,5 % gestiegen ist. Beim Windenergiezubau ist Nordrhein-Westfalen im Vergleich der Bundesländer vom Rang 6 im Jahr 2011 auf Rang 8 im Jahr 2012 zurückgefallen . Unter Rot-Grün droht unser Bundesland im bundesweiten Vergleich zum Verlierer der Energiewende zu werden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung weist darauf hin, dass Windenergieanlagen entweder immissionsschutzrechtlich (über 50 m Gesamthöhe) oder baurechtlich (bis 50 m Gesamthöhe, es sei denn die Anlagen sind bis 10m Höhe freigestellt gem. § 65 Abs. 1 Nr. 44 b) BauO NRW)) genehmigt werden. Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Überwachung der Windenergieanlagen sind die Kreise bzw. kreisfreien Städte - als untere Immissionsschutzbehörde - zuständig . Die in den Antworten zu den Fragen dargelegten Daten wurden einer landesweiten Abfrage bei den unteren Immissionsschutzbehörden, unter Einbindung der fachaufsichtsführenden Bezirksregierungen, entnommen. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt nur hinsichtlich der für den Erfolg der Energiewende in besonderem Maße erforderlichen Windenergieanlagen größer 50 m Gesamthöhe. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bedarf einer angemessenen Bearbeitungszeit . Zusätzliche Zeiträume für die Organisation von Finanzierung und Anlagenlieferung bis hin zur Bauphase gehen ebenfalls der Anlagenerrichtung voran. Erfahrungsgemäß lässt sich ein Windenergie-Projekt deswegen nicht vor Ablauf von drei Jahren realisieren. Die derzeitigen Zahlen zur Anlagenerrichtung spiegeln daher die Zahlen der noch vor Windenergie -Erlassänderung und beschleunigter Energiewende in 2011 begonnenen Projekte wider und noch nicht die Zahlen der danach neu begonnenen Projekte. 1. Wie viele Bauanträge für Windkraftanlagen wurden in den Jahren 2010, 2011 und 2012 abschließend erledigt? (Bitte getrennt nach „genehmigt“, „abgelehnt“ und „zurückgezogen“ aufschlüsseln) Im abgefragten Zeitraum wurden folgende immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren beendet: Jahr genehmigt abgelehnt zurückgezogen 2010 57 14 7 2011 76 5 7 2012 59 12 8 2. In wie vielen Fällen der Ablehnung und des Zurückziehens haben Belange des Natur- und Artenschutzes eine Rolle für die Entscheidung gespielt? Landesweit haben in 10 Fällen der Ablehnung oder des Zurückziehens Belange des Naturund Artenschutzes, neben anderen Belangen (z.B. Planungsrecht), eine Rolle gespielt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2533 3 3. In wie vielen Fällen hat ein Repowering bestehender Anlagen stattgefunden? (Bitte für 2010, 2011 und 2012 getrennt aufführen) Im abgefragten Zeitraum wurden landesweit immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zum Repowering mit folgenden Fallzahlen durchgeführt: Jahr Summe 2010 11 2011 10 2012 10 4. Wie viele Bauanträge für Windkraftanlagen sind derzeit gestellt und noch nicht abschließend erledigt? Zum landesweiten Abfragetermin 07.03.2013 laufen bei den unteren Immissionsschutzbehörden 109 Genehmigungsverfahren. 5. Wie lange befinden sich diese Bauanträge schon in der Prüfung und im Genehmi- gungsverfahren? (Bitte in zeitlichen Gruppen zusammenfassen) Zum landesweiten Abfragetermin 07.03.2013 betrugen die Zeitdauern für die Prüfung dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträge: Monate 3–6 6–12 12-24 > 24 Anzahl 14 33 40 22 Die zum Teil längeren Verfahrenslaufzeiten einzelner immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren sind begründet mit z.B. Antragsunterlagen die zunächst nicht prüffähig sind oder laufender Klageverfahren.