LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2534 05.04.2013 Datum des Originals: 04.04.2013/Ausgegeben: 10.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 953 vom 1. März 2013 der Abgeordneten Petra Vogt CDU Drucksache 16/2235 Nimmt die Landesregierung die Zustände im sogenannten „Roma-Haus“ in DuisburgBergheim einfach hin? Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 953 mit Schreiben vom 4. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In jüngster Zeit mehren sich wieder Beschwerden der Anwohner im Bereich des sogenannten „Roma-Haus“ in Duisburg-Bergheim. Schon im September 2012 hatte die Rheinische Post geschrieben: „Die Anwohner in Duisburg Bergheim haben die Nase voll: Der Protestbrief der Nachbarn klingt wie ein Hilfeschrei. Wie viele Bewohner in dem Hochhaus leben, weiß niemand so genau. Es könnten zwischen 200 und 300 sein. Überwiegend sind es Sinti und Roma aus Rumänien und Bulgarien, und die haben ein anderes Verständnis vom Alltagsleben . Da ist es normal, dass Kinder nackt im Müll spielen, 20 Menschen in einer Wohnung auf Matratzen hausen oder das englische Kennzeichen auf dem Auto öfter mal gegen ein anderes ausgetauscht wird…“. Laut Aussagen der Anwohner habe sich an der hygienischen Situation, die schon im oben zitierten Artikel Gegenstand der Presseberichterstattung gewesen ist, genauso wie an der Wohnsituation nichts signifikant verbessert. Immer noch leben zu viele Menschen auf zu wenig Raum. Einzig die Sperrmüllhaufen vor dem Haus „In den Peschen 1-5“ seien von den Duisburger Abfallentsorgungsbetrieben entfernt worden, und würden bis heute mit trauriger Regelmäßigkeit entfernt werden. Die Umsetzung eines entsprechenden Handlungskonzepts seitens der Stadt und seitens des Oberbürgermeisters Sören Link lässt immer noch auf sich warten; Auskünfte hierzu werden den Anwohnern von Seiten der Stadt Duisburg nicht erteilt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2534 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Stadt Duisburg ist besonders stark von der Zuwanderung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern aus den Ländern Rumänien und Bulgarien betroffen. Bei den Migrantinnen und Migranten, die in den in der Kleinen Anfrage angesprochenen Häusern in DuisburgBergheim gemeldet sind, handelt es sich nahezu ausschließlich um rumänische Staatsangehörige . Ob und welche dort gemeldeten oder sich aufhaltenden Personen Roma sind, wird durch die Behörden nicht festgestellt und ist für die Beurteilung des Sachverhaltes unerheblich . Der in der Kleinen Anfrage eingeführte Begriff "Roma-Haus" ist daher irreführend und trägt nicht zu einer sachgerechten Diskussion bei. Wenngleich aus Rumänien auch viele gut qualifizierte Personen nach Nordrhein-Westfalen einwandern, ist festzustellen, dass in den Duisburger Häusern, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht, Rumäninnen und Rumänen wohnen, die ganz überwiegend Teil einer Armutszuwanderung sind. Eine solche Armutswanderung von Menschen, die den prekären Lebensbedingungen in ihrer Heimat entkommen wollen, nimmt seit dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union im Jahr 2007 zu. Auch bei uns leben diese Menschen in großer Armut, haben kaum Aussichten auf eine auskömmliche Erwerbstätigkeit, verfügen vielfach nicht über Krankenversicherungsschutz und sprechen und schreiben unsere Sprache meist nicht, was ihre Integration erheblich erschwert. Im vergangenen Jahr hat das Ministerium für Inneres und Kommunales über die Bezirksregierungen dazu eine Situationserhebung in den Städten und Gemeinden des Landes vorgenommen . Im Ergebnis zeigte sich, dass das Phänomen der Armutswanderung nicht flächendeckend auftritt, sondern vor allem Großstädte, und dort besonders Gebiete mit hohen Wohnungsleerständen betrifft. Die Probleme, die daraus für die Städte entstehen, sind erheblich und können von diesen nicht alleine geschultert werden. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett Ende letzten Jahres eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zur Sommerpause in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen Lösungsansätze entwickeln soll. Über die Arbeiten der Interministeriellen Arbeitsgruppe und deren Hintergrund hat der Minister für Arbeit, Integration und Soziales dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags einen Bericht (Vorlage 16/758) vorgelegt. Allerdings werden Maßnahmen von Land und Kommunen alleine nicht ausreichen, um die Armutswanderung zu bewältigen. Auch der Bund und die Europäische Union sind zum Handeln aufgefordert, vor allem um eine Verbesserung die Situation für die Menschen in Bulgarien und Rumänien selbst zu erreichen. Die Kleine Anfrage thematisiert die Häuser mit der Adresse "In den Peschen 1 bis 5". Der Landesregierung sind als so genannte "Problemhäuser" die Häuser mit der Adresse "In den Peschen 3 und 5" bekannt. Die folgenden Antworten beziehen sich auf diese Adressen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2534 3 1. Welche Maßnahmen sind seitens der Landesregierung getroffen worden, um die unhaltbaren Zustände im oben genannten Haus zum Besseren zu wenden? Die Gefahrenabwehr vor Ort obliegt der Stadt Duisburg. Diese hat durch verstärkte Präsenz der Ordnungsbehörden, Gespräche mit dem Eigentümer der Häuser und eine höhere Frequenz der Müllentsorgung und Straßenreinigung Verbesserungen bei den Häusern in den Peschen 3 und 5 eingeleitet. Darüber hinaus legt die Stadt Duisburg konsequent Fahrzeuge still, für die ein Versicherungsschutz nicht festgestellt werden kann. 2. Wie beurteilt die Landesregierung aktuell die Situation vor Ort? Vertreterinnen und Vertreter des Innenministeriums haben sich vor Ort über die Lage informiert . Akute Gefahren, die weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen der Stadt erfordern würden , konnten zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt werden. Die Polizei Duisburg verzeichnete neben einer hohen Kriminalitätsbelastung (siehe Antwort auf Frage 5) im Jahr 2012 199 Einsätze für die Wohnhäuser "In den Peschen 3 und 5" überwiegend wegen Ruhestörungen, Hilfeersuchen und verbaler Streitigkeiten. Das Einsatzaufkommen der Polizei in den ersten Monaten des Jahres 2013 setzt sich qualitativ wie quantitativ auf einem vergleichbaren Niveau fort. 3. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um in Zukunft dem Verlangen der Duisburger Bevölkerung nach mehr subjektiver Sicherheit im Bereich um die "Problemhäuser" herum nachzukommen? Die Maßnahmen der Landesregierung sind vorrangig darauf gerichtet, die Sicherheit objektiv zu verbessern. Die in Rede stehenden Wohnhäuser werden im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung sowohl zum Zweck der Gefahrenabwehr als auch zur Strafverfolgung verstärkt überwacht. Ordnungsstörungen, welche in die Zuständigkeit städtischer Ämter fallen, werden umgehend der Stadt Duisburg mitgeteilt. Langfristig erfolgversprechender als Maßnahmen der Sicherheitsbehörden ist eine gelungene Integration der Migrantinnen und Migranten. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales fördert im Rahmen des Programms KOMM-IN NRW die strategische Integrationsarbeit in Duisburg und Dortmund. Im Hinblick auf die Neuzuwanderung aus Bulgarien und Rumänien werden dazu im Zusammenwirken von Expertinnen und Experten aus verschiedenen Fachbereichen einschließlich der Polizei Konzepte zum angemessen Umgang mit der Situation entwickelt. 4. Wie viele andere solcher "Problemhäuser" gibt es nach Erkenntnissen der Lan- desregierung noch in Duisburg? Die Stadt Duisburg stuft derzeit 15 Häuser im Stadtgebiet als "Problemhäuser" ein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2534 4 5. Wie viele Ermittlungsverfahren sind gegen die Bewohner der Problemhäuser "In den Peschen 1-5", "Beguinenstr. 1-3" und "Beguinenstr. 14" in DuisburgBergheim derzeit anhängig? In der Falldatenbank FINDUS waren für den Zeitraum 01.01.2011 bis einschließlich 28.02.2013 620 Straftaten (ohne Verkehrsstraftaten/nur Straftaten in NRW) registriert, bei denen die Tatverdächtigen an diesen Anschriften gemeldet waren oder diese als Wohnanschrift angegeben haben. Die zeitliche Verteilung der registrierten Straftaten kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Jahr In den Peschen 3;5 Beguinenstr. 1-3 Beguinenstr. 14 Gesamt 2011 37 40 2 79 2012 459 37 1 497 2013 43 1 0 44 Gesamt 539 78 3 620 Wie viele Ermittlungsverfahren tatsächlich derzeit noch nicht abgeschlossen sind, konnte in der Kürze der für die Bearbeitung zur Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.