LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2585 12.04.2013 Datum des Originals: 11.04.2013/Ausgegeben: 17.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 949 vom 28. Februar 2013 des Abgeordneten Thomas Kufen CDU Drucksache 16/2230 Wer steuert die Energiewende in Nordrhein-Westfalen? Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 949 mit Schreiben vom 11. April 2013 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz , der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nordrhein-Westfalen als Energieland Nr. 1 hat ein besonderes Interesse am Gelingen der Energiewende. Zahlreiche Sachverständige machten in der öffentlichen Landtagsanhörung zur Energiewende vom 20. Februar 2013 deutlich, dass es einen Masterplan zur Energiewende nicht geben kann. Auch weil ein solcher Masterplan den Anforderungen an die Bezahlbarkeit, Umweltverträglichkeit , Versorgungssicherheit und Berechenbarkeit einer zukünftigen Energiepolitik nicht gerecht wird. Vielmehr bedürfe es einer deutlich bessere Koordination zwischen den Ebenen und eines Konsenses über Ziele und Teilziele. Vorbemerkung der Landesregierung Die Energiewende zählt zu den zentralen gesellschaftspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Die Umstrukturierung der Energieversorgung hin zu einer vollstän- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2585 2 digen Versorgung aus Erneuerbaren Energien sowie die damit einhergehenden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum Einsparen von Energie werden weitreichende Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitswelt der Menschen in Nordrhein-Westfalen haben. Die Landesregierung nimmt ihre politische Verantwortung ernst und stellt sich den Herausforderungen in dem Bewusstsein, dass das energiepolitische Zieldreieck aus Versorgungssicherheit , Wettbewerbsfähigkeit und Umweltverträglichkeit sowie die Sozialverträglichkeit die Grundlage ihres Handelns bleiben muss. Die Aktivitäten der Landesregierung zur erfolgreichen Gestaltung der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Energiewende koordiniert die Ministerpräsidentin. Durch eine enge Kooperation und Abstimmung der verschiedenen betroffenen Ressorts wird in NordrheinWestfalen eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende gewährleistet. Die Koordinierung der verschiedenen Ressortaktivitäten obliegt grundsätzlich der Staatskanzlei. Für den Bereich der Energiewende hat die Ministerpräsidentin einen Kabinettausschuss Energiewende unter ihrer Federführung und eine interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Energiewende eingesetzt. Der Kabinettausschuss koordiniert die Grundpositionen insbesondere zur Einbringung in die bundespolitische und europäische Debatte. Der Kabinettausschuss wird durch die IMAG inhaltlich vorbereitet. 1. Welche Stellen sind bei der Landesregierung und ihren nachgeordneten Behör- den mit dem Thema Energie befasst? Die Energiewende berührt wegen der hohen Komplexität und Vernetzung vieler Teilthemen untereinander auch die Zuständigkeit verschiedener Ressorts. Dem Kabinettausschuss gehören an: der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung und der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Im Bedarfsfall werden weitere Ressorts beteiligt. In der IMAG Energiewende sind darüber hinaus das Finanzministerium und das Ministerium für Inneres und Kommunales beteiligt. Mit dem Thema Energie sind bei den nachgeordneten Behörden insbesondere die Bezirksregierungen als Bündelungsbehörden und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen befasst. 2. Wie grenzen sich das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk (MWEIMH) und das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft , Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) und die Staatskanzlei thematisch in ihren Zuständigkeiten bei der Energiepolitik voneinander ab? Die Landesregierung koordiniert die Belange der Energiewende im oben genannten Kabinettausschuss . Darüber hinaus wird auf die Geschäftsordnung der Landesregierung vom 1. Juni 2005, den Organisationserlass der Ministerpräsidentin vom 22. Juni 2012, den Organisationserlass der Ministerpräsidentin vom 29. Juli 2010 und die Bekanntmachung der Neufassung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden vom 22. Mai 2011 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2585 3 3. Welche interministeriellen Gremien bzw. Arbeitsgruppen gibt es in der Landesregierung , die sich mit dem Thema Energie befassen? Innerhalb der Landesregierung gibt es folgende interministeriellen Arbeitskreise (IMAG) mit Bezug zum Thema Energie:  IMAG Energiewende (Federführung Staatskanzlei)  IMAG Europapolitische Prioritäten, europäische Energie- und Klimaschutzpolitik (gemeinsame Federführung MKULNV und MWEIMH)  IMAG Klimaschutzplan (Federführung MKULNV)  IMAG Castortransporte (Federführung MWEIMH) Neben den offiziell eingerichteten interministeriellen Arbeitsgruppen (IMAG) gibt es auf Arbeitsebene in der Regel zeitlich begrenzte ressortübergreifende Arbeitskreise, um sich zu aktuellen energiepolitischen Themen auszutauschen und abzustimmen. 4. In welchen Gremien bzw. Arbeitsgruppen, die sich mit energiepolitischen Frage- stellungen befassen, ist die Landesregierung darüber hinaus auf landes-, bundes - oder europäischer Ebene beteiligt? Auf Landesebene wurde neben der IMAG Klimaschutzplan ein Koordinierungskreis zur Steuerung von sechs Arbeitsgruppen, die sich mit der Erarbeitung von Klimaschutzstrategien und Maßnahmen befassen, eingerichtet. An diesen Gremien sind Dritte wie Verbände und Unternehmensvertreter beteiligt: AG 1: Umwandlung AG 2: Industrie/produzierendes Gewerbe AG 3: Bauen/GHD AG 4: Verkehr AG 5: Landwirtschaft/Boden/Forst AG 6: Private Haushalte Ad Hoc AG Produkte (Thema „Produktbilanzierung“) Weiterhin werden regelmäßig zu aktuellen Fachthemen i.d.R. zeitlich befristete Arbeitskreise der Ressorts mit betroffenen Dritten einberufen (z.B. zum Thema Energiearmut mit Verbraucherzentralen , Verband kommunaler Unternehmen (VkU), Stadtwerken, Sozialverbänden und Hochschuleinrichtungen oder die Gesprächskreise des MKULNV zu Netze und Speicher sowie zur Weiterentwicklung des EEG). Das Land ist zudem am Arbeitskreis Energie der Innovationsregion Rheinisches Revier beteiligt. Die Bundeskanzlerin lädt seit Mai 2012 im halbjährlichen Turnus zu Bund-LänderSonderkonferenzen „Energiewende“ auf Ebene der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten ein. Diese Sitzungen werden regelmäßig vom Chef des Bundeskanzleramtes und den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vorbereitet. Ferner beteiligt sich die Landesregierung an den drei Plattformen der Bundesregierung zur Energiewende: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2585 4  Plattform Erneuerbare Energien beim BMU mit drei Arbeitsgruppen: o Markt- und Systemintegration erneuerbarer Energien o Zusammenspiel von Netzausbau und Ausbau erneuerbarer Energien o Zusammenwirken von erneuerbaren Energien, konventionellen Energien und der Nachfrageseite  Kraftwerksforum des BMWi  Plattform Zukunftsfähige Energienetze mit neun Arbeitsgruppen: o Informationsoffensive / Netzdialog AG Netzentwicklungsplan o Planungs- und Genehmigungsverfahren o Regulierung o Offshore-Anbindung o Neue Technologien o Speicher o Systemsicherheit o Intelligente Netze und Zähler Darüber hinaus werden für die Energiewende relevante Sachverhalte regelmäßig in der Ministerpräsidentenkonferenz und in den Fachministerkonferenzen von Bund und Ländern thematisiert. Ferner existieren eine Reihe von Facharbeitskreisen der verschiedenen Bundesministerien , an denen das Land beteiligt ist; z.B.:  Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Strompreisbremse beim BMU  EEG-Dialog beim BMU  Bund-Länder-Austausch zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ des BMWi  Bund-Länder-Ausschuss Gas des BMWi  Bund-Länder-Ausschuss Elektrizität des BMWi  Bund-Länder-Gespräche Energieforschung des BMWi  Runder Tisch Stromsparinitiative des BMU  Bund-Länder AG "Klima, Energie, Mobilität, Nachhaltigkeit" des BMU  Bund-Länder-Initiative Windenergie des BMU  AGE-Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes des BMU  Bund-Länder Ausschuss Marktüberwachung Energieverbrauchsrelevante Produkte Gesetz (EVPG) und Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKV) des BMWi  Beirat der Bundesnetzagentur  Bundesfachplanungsbeirat der Bundesnetzagentur  AK Netzentgelte der Bundesnetzagentur  Trialog Energiewende der Humboldt Viandrina School of Governance LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2585 5 Auf europäischer Ebene ist die Landesregierung zu Energiethemen in Arbeitsgruppen der EU-Kommission vertreten:  EU-Ratsarbeitsgruppe Energie  Administrative Cooperation Group (ADCO) eco-design  Administrative Cooperation Group (ADCO) eco-labelling