LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2590 15.04.2013 Datum des Originals: 15.04.2013/Ausgegeben: 18.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 880 vom 4. Februar 2013 der Abgeordneten Christof Rasche, Angela Freimuth, Ernst-Ulrich Alda und Susanne Schneider FDP Drucksache 16/2033 Wird die Landesregierung das Votum des Regionalrats Arnsberg beachten und den Lückenschluss der A 46 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 melden oder nicht? Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 773 Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 880 mit Schreiben vom 15. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Kleinen Anfrage 773 haben die Fragesteller die Landesregierung hinsichtlich ihrer Absicht, dem Votum des Regionalrates Arnsberg für den Lückenschluss der A 46 bei der Meldung von Projekten zum Bundesverkehrswegeplan zu folgen, befragt. Namens der Landesregierung hat der Verkehrsminister die Anfrage beantwortet (Drucksache 16/1690), ohne dabei eine abschließende Antwort auf die gestellten Fragen zu geben. So wird unter anderem in der Vorbemerkung der Beantwortung ausgeführt, dass es vorgesehen sei, alle verkehrlich sinnvoll erscheinenden bedarfsplanrelevanten Maßnahmen zur Bewertung vorzuschlagen. Auf die Frage nach Vorbehalten der Landesregierung gegenüber der weiteren Planung der A 46 wird auf einen vermeintlich bestehenden Dissens vor Ort verwiesen, obwohl das Projekt im Regionalrat eine breite Mehrheit gefunden hatte. Eine eindeutige Benennung der Position der Landesregierung zu diesem für die Wirtschaft und die Menschen in der Region so wichtigen Projekt ist in der Antwort nicht zu finden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2590 2 Mit der Planungspriorisierung aus dem Jahr 2011, die auch Handlungsgrundlage der derzeitigen Regierungskoalition ist, wurde die Realisierung des Lückenschluss der A 46 Hemer - Menden - Neheim auf Eis gelegt. Der politische Kompromiss, den ersten Abschnitt Hemer - Menden weiterhin vorzubereiten, den Lückenschluss selbst jedoch ruhend zu stellen widerspricht den Zielen der IGVP-NRW, der Landesplanung und den Ergebnissen des Bundesfernstraßenbedarfsplanes . Der Bund hat die Länder aufgerufen, ergebnisoffen ihre Projekte für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anzumelden. Es sollte selbstverständlich sein, dass auch NRW sämtliche bedarfsplanrelevanten Projekte ohne weitere Einschränkungen entsprechend meldet. Das bundesweite Verfahren mit einheitlichen Standards bietet ausreichend Gewähr dafür, mit höchster fachlicher Kompetenz notwendige Projekte nach ihrem Nutzen zu priorisieren und Realisierungschancen zu bewerten. Besonders hilfreich ist in diesem Zusammenhang in NRW die Beteiligung der Regionalräte, die die örtlichen Kenntnisse und Bewertungen der Kommunen mit den Interessen der Landesplanung verknüpfen. Erstaunlich ist allerdings, dass die Landesregierung sich nicht zu einer klaren Antwort durchringen konnte, ob sie für den vollständigen Lückenschluss der A 46 das inzwischen vorliegende eindeutige Votum des Regionalrates vom 13. Dezember 2012 mitträgt und den Lückenschluss entsprechend melden wird. 1. Ist der Lückenschluss der A 46 aus der Sicht der Landesregierung eine verkehr- lich sinnvoll erscheinende bedarfsplanrelevante Maßnahme? (Bitte die Definition der Landesregierung für eine verkehrlich sinnvoll erscheinende Maßnahme darlegen) Kapazitätserweiternder Aus- und Neubau ist nach der Definition des Bundes bedarfsplanrelevant . Grundsätzlich ist ein Lückenschluss oder der Ausbau einer überlasteten Strecke eine verkehrlich sinnvoll erscheinende Maßnahme. Somit ist aus Sicht des Bundes der Lückenschluss der A 46 eine verkehrlich sinnvoll erscheinende bedarfsplanrelevante Maßnahme. Jenseits der rein verkehrlichen Aspekte ist die Maßnahme aus Sicht des Landes differenziert zu betrachten. (s. dazu die Fussnoten Planungspriorisierung LT-Drs. 15/854). 2. Wird die Landesregierung in Abweichung vom Votum des Regionalrates zum bestehenden Lückenschlusskonzept alternative Netzkonzepte für das Bundesverkehrswegplan -Bewertungsverfahren vorschlagen (bis hin zur Nullvariante)? Nein, Untersuchungen über alternative Netzvarianten werden entsprechend der Fußnote der Planungspriorisierung durch den Landesbetrieb Straßen durchgeführt. 3. Wie wird die Landesregierung nach Abschluss der Projektbewertungen durch den Bund mit Projekten verfahren, die das Land nicht zur Bewertung angemeldet hat und deren Nachbewertung ausgeschlossen ist Sollten diese Projekte nicht im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ausgewiesen sein, werden die konkreten Planungen endgültig eingestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2590 3 4. Ist es richtig, dass der Voruntersuchungsaufwand bei der jetzigen Bedarfsplananmeldung zur Verbesserung der Beurteilungsergebnisse wesentlich höher als bei den vorangegangenen Meldungen ist, so dass gute Vorplanungen für das Bewertungsverfahren scheinbar doch eine Rolle spielen? Grundsätzlich sind die Anforderungen des Bundes an die Vorplanungstiefe gestiegen. Darauf ist der Landesbetrieb Straßen vorbereitet. Die Vorplanung der A 46 ist jedoch soweit fortgeschritten, dass das hier keine Rolle spielt. 5. Welche abgeschlossenen Untersuchungen des BMVBS stehen der Landesregierung im Falle der A 46 Hemer - Menden – Neheim zur Verfügung, die eine hinreichend sichere Beurteilung ermöglichen? Dem Land liegen keine Untersuchungen des BMVBS zur A 46 Hemer – Menden - Neheim vor.