LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2592 15.04.2013 Datum des Originals: 05.04.2013/Ausgegeben: 18.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 960 vom 5. März 2013 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/2290 Kommunale Förderprogramme Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 960 mit Schreiben vom 5. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben den Zuweisungen des Landes über das Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weitere Zuwendungen durch das Land über eine Vielzahl von Förderprogrammen. Dadurch unterstützt aber lenkt das Land auch das haushaltswirtschaftliche Handeln der Kommunen. Im Koalitionsvertrag kündigte die rot-grüne Landesregierung an, die Vergabepraxis von Förderprogrammen so umzustellen, dass bei der Förderung verstärkt kreditwirtschaftliche Instrumente eingesetzt werden sollen. Es sollte eine Prüfung aller Förderprogramme vorgenommen werden, ob nicht eine Umstellung auf Darlehensvergabe sachgerecht sei. Vorbemerkung der Landesregierung Die Unterstützung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen durch Zuwendungen des Landes nimmt wie in den Vorjahren auch im Jahre 2012 einen breiten Raum in deren haushaltswirtschaftlichem Handeln ein. Den Kommunen sind im Jahre 2012 zweckgebundene Zuweisungen aufgrund einer Vielzahl von Förderprogrammen des Landes zugeflossen. Die verfügbaren Informationen zu diesen Zuweisungen sind der Datei der Zweckzuwendungen (ZZW) entnommen worden, die durch das IT.NRW geführt wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2592 2 Die Überprüfung der Art und Weise der Förderung einschließlich der Form der Finanzierung sowie der dafür vorgesehenen Verfahren ist durch die Ressorts eingeleitet worden. Es sollen geeignete und sachgerechte Förderinstrumente auf ihre Anwendbarkeit hin geprüft und erprobt werden. Die Interessen der Kommunen als Zuwendungsempfänger werden dabei berücksichtigt . Die Interessen des Landes als Zuwendungsgeber dürfen jedoch nicht außer Acht bleiben. Diese Anmerkungen vorangeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhielten Mittel im Jahre 2012 im Rahmen von Landesförderprogrammen (Höhe bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? 2. Welche kreisfreien Städte erhielten im Jahr 2012 Mittel aus Landesförderpro- grammen (Höhe bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? 3. Welche Summe an Mitteln ist im Jahr 2012 jeweils im Rahmen von Landesför- derprogrammen in die einzelnen Regierungsbezirke geflossen (bitte aufgeschlüsselt nach Förderprogrammen)? Die im Rahmen von Programmen des Landes im Jahr 2012 geflossenen Finanzmittel sind, gegliedert nach fachlichen Aufgabenbereichen, in der beiliegenden Anlage dargestellt. Die Darstellung der Übersichten erfolgt für das Bewilligungsjahr 2012, differenziert nach den Förderbereichen (Hauptgruppen der Datei der Zweckzuwendungen) und den Investitionsorten bzw. Investitionsgebieten und entspricht inhaltlich und systematisch dem Konzept, das im Juli 2012 der Beantwortung der Kleinen Anfrage 84 (LT-Drs. 16/488) zugrunde gelegt wurde. Bei der Interpretation der Daten sollten die folgenden methodischen Hinweise Beachtung finden: Grundlage für die Auswertung sind die im Bestand der Datei der Zweckzuwendungen gespeicherten Maßnahmen in der inhaltlichen Abgrenzung des ZZW-Verfahrens. Für die Erfassung der einzelnen Förderprogramme ist der Katalog der relevanten Haushaltsstellen maßgeblich , der in Abstimmung mit den Ressorts seit 1969 i.d.R. jährlich fortgeschrieben wird. Die Übermittlung der relevanten Angaben an IT.NRW erfolgt durch die ebenfalls im Katalog aufgeführten Meldestellen bzw. Bewilligungsbehörden. Für das Bewilligungsjahr 2012 ist festzuhalten, dass die Verabschiedung des Haushaltes Ende November 2012 erfolgte und in der Folge die Abstimmungsarbeiten der zu erfassenden Haushaltsstellen mit den Ressorts erst Ende Februar 2013 abschlossen werden konnten . Demnach liegen von einigen Meldestellen Datenbestände noch gar nicht bzw. nur in Teilen vor oder befinden sich derzeit in internen Prüf- und Plausibilisierungsverfahren. In regionaler Hinsicht erfolgt eine Zuordnung der Maßnahmen u.a. nach dem Ort bzw. nach dem Investitionsprinzip. Hierbei gilt zu beachten, dass Fördermaßnahmen nicht in tiefster regionaler Darstellung auf gemeindlicher Ebene zuzuordnen sind. Beispielhaft sind hier aus dem Bereich Bergbau und Energie die Zuschüsse für den Absatz der deutschen Steinkohle oder aus dem Bereich der Verkehrsförderung die Investitionszuschüsse für den ÖPNV an die überregional tätigen Verkehrsverbünde und -gemeinschaften zu nennen. Diese Maßnahmen werden i.d.R. pauschal einer höheren regionalen Belegenheit auf Landes- oder Bezirksebe- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2592 3 ne zugeordnet. Daraus ergibt sich, dass untergeordnete gebietliche Einheiten nicht zwangsläufig eine additive Übereinstimmung mit dem Landesaggregat ergeben. 4. Welche Landesförderprogramme, an denen Kommunen partizipieren, wurden seit Beginn der 16. Wahlperiode auf eine Darlehensvergabe umgestellt? 5. Welche Änderungen sind bei den Landesförderprogrammen im Jahr 2013 vorge- sehen? Die Landesregierung hat bereits konkrete Umstellungen für die Landesförderung beschlossen , die in den Landeshaushalt eingeflossen sind. Die Umsetzung in den einzelnen Förderprogrammen ist von den betreffenden Ressorts unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Kommunen in eigener Verantwortung durchzuführen. Die Inanspruchnahme der Förderprogramme zeigt, dass eine solche Umstellung nicht kurzfristig vorzunehmen ist. Auch die Kommunen als Zuwendungsempfänger müssen zuerst entsprechende Vorkehrungen in ihren eigenen Haushalten treffen. Außerdem müssen Prüfungen bezogen auf jedes einzelne Förderprogramm sowie auf die damit verbundenen Zwecksetzungen und bei den Kommunen auf die dann entstehenden langfristigen Tilgungsleistungen erfolgen. Die Landesprogramme, an denen Dritte beteiligt sind, können dabei nur im Einvernehmen mit den Dritten auf Darlehen umgestellt werden. Oftmals ist zudem eine Änderung der maßgeblichen Rechtsgrundlagen erforderlich. Die Fachressorts haben aber bereits mit den entsprechenden Prüfungen bei ihren Förderprogrammen begonnen.