LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2654 17.04.2013 Datum des Originals: 17.04.2013/Ausgegeben: 22.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 995 vom 20. März 2013 der Abgeordneten Serap Güler CDU Drucksache 16/2462 Schicksal des Werkstattjahres: steuert die Landesregierung das Werkstattjahr ins Abseits ? Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 995 mit Schreiben vom 17. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das erfolgreiche Programm Werkstattjahr NRW wurde von der CDU geführten Landesregierung ins Leben gerufen und hat seitdem großes Interesse bei Bildungsträgern sowie Jugendlichen , die von diesem profitieren, gefunden. Sinn und Zweck des Werkstattjahres NRW war und ist es, jungen Menschen, die nicht direkt einen Anschluss in die Berufswelt bekommen, eine berufliche Perspektive zu bieten. Das Programm, als eine Kombination aus Schule und Praxis, steigert von vielen Jugendlichen die Chancen auf eine Ausbildungsstelle. Die Bildungsträger sind mit dem Werkstattjahr NRW sehr zufrieden und sprechen ihm einen hohen Erfolg zu. Dieser zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass mit dem Werkstattjahr ein außerordentlich schwieriges und verhaltensauffälliges Klientel angesprochen wird, das einen sehr komplexen Förderbedarf hat und mehrere Etappen benötigt, um in Ausbildung oder Arbeit einzumünden. Das Werkstattjahr ist insofern ausdrücklich als niedrigschwelliges Angebot zu verstehen. Vorrangiges Ziel des Werkstattjahres ist somit nicht die direkte Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt (auch wenn diese selbstverständlich, wenn eben möglich, geleistet wird), sondern vor allem die persönliche Stabilisierung der Jugendlichen und die Vermittlung in weiterführende Maßnahmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2654 2 Umso unerfreulicher ist es, dass bei vielen Trägern jetzt die Sorge aufkommt, dass die Landesregierung das erfolgreiche Programm Werkstattjahr auslaufen lassen möchte, weil sie bis dato deren Fortbestand nicht zugesichert hat. Die Kenntnis, wie die Landesregierung hier weiter agieren wird ist substantiell bedeutend für die Träger. So halten die Träger bspw. Personal , das zum Teil unbefristet angestellt ist, und Räume vor, damit das Werkstattjahr sachund fachgerecht durchgeführt werden kann. Beides müsste bei Streichung oder Reduzierung mit entsprechendem Vorlauf gekündigt oder heruntergefahren werden. 1. Gibt es Seitens der Landesregierung Überlegungen das Werkstattjahr NRW aus- laufen bzw. beenden zu lassen? Bei der Gestaltung und Umsetzung des Projekts „Kein Abschluss ohne Anschluss“ sollen die Maßnahmeangebote im Übergang zur Ausbildung besser aufeinander abgestimmt und perspektivisch zusammengeführt werden. Dies betrifft neben der Programmlinie Werkstattjahr u.a. auch Angebote wie Jugendwerkstatt, Berufsvor-bereitende Bildungsmaßnahme (BvB) und die neue Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-pro) der Bundesagentur für Arbeit. Für das Schuljahr 2013/2014 ist ein weiterer Durchgang des Programms Werkstattjahr in der bisherigen Form vorgesehen. Das Platzkontingent wird in etwa dem des aktuellen Werkstattjahres entsprechen (ca. 2.700 Teilnehmerplätze zum Stichtag 1. November 2012). Die Träger des Werkstattjahres werden darüber im Mai 2013 informiert. 2. Wenn ja: Der jetzige Durchlauf endet zum 31. Juli 2013. Wann gedenkt die Lan- desregierung die Träger des Werkstattjahres im Sinne eines fairen Umgangs verbindlich zu informieren? Siehe hierzu die Antwort auf Frage 1. 3. Wenn ja: Bedeutet dies, dass die Bildungsträger ab sofort keinen Antrag mehr stellen können, weil diese nicht mehr genehmigt werden? Siehe hierzu die Antwort auf Frage 1. 4. Wenn nein: Können sich die Bildungsträger darauf verlassen, dass sie auch künftig auf die Unterstützung im Rahmen des Programms zählen können? Siehe hierzu die Antwort auf die Frage 1. Neben der Einbeziehung in das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ ist für eine Entscheidung zum künftigen Angebot des Werkstattjahres über das Schuljahr 2013/2014 hinaus auch das für die neue ESF-Förderphase 2014 - 2020 zur Verfügung stehende Finanzvolumen von Bedeutung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2654 3 5. Wenn nein: Soll das Werkstattjahr in seiner bisherigen Form weitergeführt werden ? Siehe hierzu Antwort auf die Frage 1.