LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2663 18.04.2013 Datum des Originals: 18.04.2013/Ausgegeben: 23.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 982 vom 20. März 2013 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/2441 Unterrichtsbedingungen an Schulen der Stadt Bottrop – Wie sieht die aktuelle Faktenlage aus zur Unterrichtsversorgung, zum Personalbedarf, zum Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien und zu den Klassengrößen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 982 mit Schreiben vom 18. April 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein immer wiederkehrendes Phänomen auch in der Stadt Bottrop sind Klagen von Schülern, Eltern und Lehrern über schlechte Unterrichtsbedingungen an den örtlichen Schulen. Angeführt werden beispielsweise eine nicht ausreichende Lehrerversorgung insbesondere bei Fachlehrern, eine zu hohe Schüler/Lehrer-Relation und zu große Klassen sowie der Ausfall von Unterrichtsstunden oder die Erteilung von fachfremdem Unterricht. Auch angesichts des hohen Altersdurchschnitts vieler Lehrerkollegien und der damit verbundenen beträchtlichen Frühpensionierungsrate aufgrund von steigender Arbeitsbelastung mit häufigen schulischen Änderungen sind solche Befunde wenig verwunderlich. Dringend notwendig ist ein alle Schulformen umfassendes Handlungskonzept, das Qualitätsverbesserungen vorsieht und die zukünftige Unterrichtsversorgung an den Schulen der Stadt Bottrop sowie landesweit auf einem hohen Standard absichert, damit struktureller Unterrichtsausfall und fachfremde Unterrichtserteilung möglichst schnell der Vergangenheit angehören . Der Handlungsbedarf ist auch deshalb gegeben, weil nur ein qualitativ hochwertiges und leistungsfähiges Bildungssystem unseren Jugendlichen die in der heutigen Gesellschaft für ihr persönliches wie berufliches Leben geforderten Qualifikationen vermitteln kann. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2663 2 Der Mangelzustand einer in quantitativer und qualitativer Hinsicht nicht zufriedenstellenden Unterrichtsversorgung verbaut jungen Menschen ihre Zukunftschancen, führt zu einem unnötigen Qualifikationsdefizit und verstärkt die Einschätzung von Arbeitgebern, dass leider vielfach offene Ausbildungsstellen auch deshalb unbesetzt bleiben, da zu viele Schulabgänger selbst den grundlegenden Bildungsanforderungen des Berufsbildungssystems nicht mehr gerecht werden. Vielfach fehlen auch Bottroper Schulabsolventen die erforderlichen Grundkompetenzen zur erfolgreichen Absolvierung einer Berufsausbildung. Auch der ernstzunehmende und in den kommenden Jahren voraussichtlich noch an Bedeutung gewinnende Fachkräftemangel verstärkt den Druck auf die Politik, für ein leistungsfähiges Bildungssystem zu sorgen und die oben genannten Mangelzustände an Bottroper Bildungseinrichtungen zu vermeiden bzw. schnellstmöglich zu beseitigen. Beste Bildung entscheidet über die Lebenschancen jedes einzelnen genauso wie über das Wohlergehen unserer Gesellschaft insgesamt. Sie ist ferner die Voraussetzung für den individuellen sozialen Aufstieg aller Schüler in Bottrop. Im Sinne einer transparenten Informationspolitik ist es wichtig, dem Parlament für die weitere Bildungsplanung alle entscheidungsrelevanten Schuldaten zur Verfügung zu stellen und diesem Informationsbedarf auch für die Stadt Bottrop nachzukommen. Der Fragesteller bittet daher um eine vollumfängliche Information über den aktuellen Sachstand im Sinne einer Fortschreibung der veröffentlichten Daten aus der vergangenen Legislaturperiode (LT-DS 15/3699). Vorbemerkung der Landesregierung Die vorliegende Kleine Anfrage ist Teil einer Serie von inhaltsgleichen Kleinen Anfragen zu den Unterrichtsbedingungen einzelner Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die von Abgeordneten der Fraktion der FDP gestellt wurden. Die Beantwortung erfolgt jeweils nach einem gleichlautenden Schema. 1. Welches jeweilige Stellen-Soll und Stellen-Ist weisen alle einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen in Bottrop auf Basis der dem Schulministerium vorliegenden aktuellsten Daten auf? 2. Wie sieht aktuell der jeweilige Altersdurchschnitt der Lehrerkollegien an allen einzelnen Schulen sämtlicher Schulformen in der Stadt Bottrop aus? Der Stellenbedarf und die Personalausstattung der einzelnen Bottroper Schulen sowie die Altersdurchschnitte der jeweiligen Lehrerkollegien können, gegliedert nach Schulform, der Anlage entnommen werden. Der Stellenbedarf und die Personalausstattung wurden mit der IT-Anwendung „Schulinformations- und Planungssystem – SchIPS“ ermittelt (Stand 27. März 2013). Die Altersdurchschnitte der Lehrerkollegien wurden auf Grundlage der Amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/13 berechnet. Hierbei wurden alle an den jeweiligen Schulen tatsächlich vorhandenen Lehrkräfte berücksichtigt (Kopfzählung). Bei der Bewertung der Unterrichtsversorgung ist auf folgendes hinzuweisen: Grundsätzlich bedeutet eine gegenüber dem sich rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu geringe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch, dass der Unterrichtsbedarf dieser Schule nicht gedeckt werden kann. Vielmehr kann die Schulaufsicht vor Ort LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2663 3 bestehende Besonderheiten (z.B. im Hinblick auf die Alters- bzw. Schwerbehindertenermäßigung ) im Rahmen der Personalzuweisung berücksichtigen. Auf der anderen Seite bedeutet eine sich gegenüber dem rechnerisch ergebenden Stellenbedarf zu hohe Personalausstattung an einzelnen Schulen nicht automatisch eine Überversorgung dieser Schule. Bei der Interpretation der Daten aus SchIPS ist ferner zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine stichtagsbezogene Momentaufnahme handelt und die Unterrichtsversorgung einzelner Schulen daher nicht immer vollständig abgebildet werden kann. Alle sich noch in Bearbeitung befindlichen Vorgänge, wie z. B. Veränderungen in der Personalzuweisung, Neueinstellungen, Pensionierungen, Beginn oder Beendigung von Erziehungsurlaub, Elternzeit oder Altersteilzeit, Beurlaubungen, Veränderungen im Beschäftigungsumfang können in einer stichtagsbezogenen Abfrage nicht berücksichtigt werden. Eine manuelle Kontrolle der zum Stichtag 27. März 2013 in SchIPS schulscharf erfassten Daten durch die Bezirksregierungen würde einen innerhalb des für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht zu leistenden Arbeitsaufwand verursachen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass den Schulen landesweit zusätzliches Personal zur Verfügung steht, das in SchIPS nicht bei der Personalausstattung der jeweiligen Schule erfasst wurde. Hierzu zählen beispielsweise die Vertretungsreserve Grundschule, Lehrkräfte für den herkunftssprachlichen Unterricht oder Schulpsychologen. Obwohl dieses Personal nicht bei der Personalausstattung der einzelnen Schule verbucht wurde, verbessert es deren Personalsituation. Wegen der im Übrigen bei der Interpretation der SchIPS-Daten zu beachtenden Besonderheiten wird exemplarisch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3216 der Abgeordneten Marlies Stotz, SPD, verwiesen (vgl. LT-Drucksache 14/9153 vom 04.05.2009). 3. Da die Bottroper Lehrerbedarfe im Wesentlichen der Schülerzahlenentwicklung in der Stadt Bottrop folgen und eine kommunale Prognose wahrscheinlich weiterhin nicht zur Verfügung steht: Welche aktuellsten verfügbaren Zahlen liegen der Landesregierung vor zu den landesweit für die nächsten zehn Jahre prognostizierten Abgängen aus dem Schuldienst in Vollzeitlehrerstellen, zum jeweils jährlichen landesweiten Lehrereinstellungsbedarf in Personen für diesen Zeitraum und dem aktuellen Anteil der Bottroper Schülerschaft an der des Landes Nordrhein-Westfalen jeweils differenziert nach Schulformen? Zu den voraussichtlichen Berufsaustritten und dem Einstellungsbedarf für die kommenden zehn Jahre wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 939 des Abgeordneten Ralf Witzel, FDP, verwiesen (vgl. LT-Drs. 16/2322 vom 14.03.2013). Der Anteil der Schülerinnen und Schüler der Stadt Bottrop an allen Schülerinnen und Schülern in NRW, gegliedert nach Schulform, kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2663 4 4. Wie viele Schulklassen jeweils sämtlicher Schulformen in Bottrop überschreiten absolut und prozentual die Bandbreite des für die jeweilige Schulform festgelegten Klassenfrequenzrichtwertes zum Zeitpunkt der aktuellsten verfügbaren Datenerhebung ? Die Klassenbildung wird an den Schulformen Grund-, Haupt-, Real-, Gesamtschule und am Gymnasium durch Bandbreiten geregelt. Die Zahl der Klassen, welche die jeweils gültige Bandbreite bei der Klassenbildung überschreiten, und deren Anteil an allen Klassen können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Krfr. Stadt Bottrop Grundschule 0,6% Hauptschule 0,4% Volksschule 0,0% Realschule 0,6% Sekundarschule 0,0% Gemeinschaftsschule 0,0% Gesamtschule 0,9% Gymnasium 0,6% Freie Waldorfschule 0,0% Förderschule 0,4% Berufskolleg 0,4% Weiterbildungskolleg 0,0% Anteil der Schülerinnen und Schüler der Stadt Bottrop an den Schülerinnen und Schülern des Landes NRW nach Schulform im Schuljahr 2012/13 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2663 5 Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass Überschreitungen der Bandbreiten im Rahmen des § 6 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz im Umfang von je nach Schulform bis zu fünf Schülerinnen und Schülern zulässig sind. 5. Wie viele Bottroper Klassen jeweils sämtlicher Schulformen in Bottrop sind ab- solut und prozentual nach den zuletzt vorliegenden aktuellsten Daten von 30 oder mehr Schülern besucht worden? Die Zahl der Bottroper Klassen, die im Schuljahr 2012/13 von 30 oder mehr Schülerinnen und Schülern besucht wurden, und deren Anteil an allen Klassen, gegliedert nach Schulform, können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule 3 1,7% Hauptschule 3 10,7% Realschule 16 25,4% Gesamtschule 27 42,9% Gy mnasium 37 54,4% Förderschule G/H - - Berufskolleg 6 5,4% Klassen mit mindestens 30 Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen nach Schulformen im Schuljahr 2012/13 - Krfr. Stadt Bottrop - Schulform Klassen Anteil an allen Klassen Grundschule - - Volksschule - - Hauptschule 3 10,7% Realschule 10 15,9% Sekundarschule - - Gemeinschaftsschule - - Gesamtschule 27 42,9% Gy mnasium 35 51,5% Bandbreitenüberschreitungen an öffentlichen Schulen nach Schulformen im Schuljahr 2012/13 - Krfr. Stadt Bottrop - Anlage zur Kleinen Anfrage 982 Seite 1 von 1 Grund- und Ausgleichs- bedarf Unterrichts- mehrbedarf insgesamt Grundschule Bottrop, EG Albert-Schweitzer-Schule 8,64 2,23 10,87 10,48 40,8 Bottrop, GG Albrecht-Dürer-Schule 7,70 2,38 10,07 13,30 45,1 Bottrop, GG Fichte 8,68 0,64 9,32 8,31 47,4 Bottrop, GG Fürstenbergschule 16,35 2,03 18,38 18,62 42,6 Bottrop, GG Ludgerus 7,92 1,26 9,18 9,83 40,0 Bottrop, GG Matthias-Claudius-Schule 8,87 0,59 9,46 10,12 47,5 Bottrop, GG Paulschule 8,19 0,75 8,94 8,10 47,3 Bottrop, GG Rheinbaben 6,82 1,19 8,01 10,40 47,6 Bottrop, GG Schillerschule 10,31 2,96 13,27 16,92 41,8 Bottrop, GG Vonderort 6,69 0,38 7,06 8,39 39,9 Bottrop, GG Welheim 10,44 3,78 14,22 19,08 42,1 Bottrop, KG Cyriakus 8,57 0,39 8,95 9,46 46,3 Bottrop, KG Droste-Hülshoff 9,88 0,58 10,46 9,79 40,9 Bottrop, KG Grafenwald 8,45 0,58 9,03 11,40 49,5 Bottrop, KG Johannes 7,14 0,36 7,50 9,82 42,1 Bottrop, KG Konrad 7,56 0,61 8,17 6,96 35,5 Bottrop, KG Nikolaus-Groß 13,51 1,42 14,93 14,64 38,2 Bottrop, KG Richard-Wagner 8,50 0,78 9,28 9,81 41,2 Bottrop, GG Paul-Gerhardt-Schule 4,66 0,34 4,99 5,59 40,5 Bottrop, GG Astrid-Lindgren-Schule 7,78 0,66 8,43 9,69 38,8 Bottrop, GG Gregorschule 7,29 0,70 7,99 10,00 51,1 Hauptschule Bottrop, GH Kirchhellen 15,81 4,21 20,03 16,32 49,7 Bottrop, GH Lehmkuhle 12,99 6,82 19,81 18,11 49,3 Bottrop, GH Welheim 12,43 8,48 20,92 21,33 51,1 Förderschule Bottrop, FÖ GG am Tetraeder 21,88 6,19 28,07 27,66 44,9 Bottrop, FÖ LE Adolf-Kolping 21,09 1,35 22,45 25,84 46,1 Bottrop, FÖ SQ am Stadtgarten 13,09 1,05 14,14 15,08 41,1 Realschule Bottrop, RS August-Everding 24,61 0,79 25,39 27,43 43,8 Bottrop, RS Gustav-Heinemann 28,82 1,68 30,49 32,57 45,9 Bottrop, RS Marie-Curie 30,86 4,68 35,54 36,25 43,8 Gesamtschule Bottrop, GE Janusz-Korczak 49,22 18,79 68,01 70,01 49,4 Bottrop, GE Willy-Brandt 76,39 11,33 87,72 89,00 45,4 Gymnasium Bottrop, Gym Heinrich-Heine 70,00 0,50 70,50 70,40 42,1 Bottrop, Gym Josef-Albers 90,79 1,36 92,15 87,60 41,9 Bottrop, Gym Vestisches 41,49 0,40 41,89 40,23 42,9 Berufskolleg Bottrop, BK An der Berufsschule 103,86 -0,12 103,74 100,76 45,7 Stellenbedarf, Personalausstattung und durchschnittliches Alter der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen - Stadt Bottrop - Schulform durchschnitt- liches Alter (Stand 15.10.2012) Stellenbedarf (Stand 27.3.2013) Personal- ausstattung Schule