LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2666 18.04.2013 Datum des Originals: 18.04.2013/Ausgegeben: 23.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 987 vom 21. März 2013 der Abgeordneten Henning Höne und Kai Abruszat FDP Drucksache 16/2454 Was kosten NRW die kommunalen Klimaschutzkonzepte? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 987 mit Schreiben vom 18. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf Initiative der rot-grünen Landesregierung hat der Landtag das bundesweit erste landeseigene Klimaschutzgesetz verabschiedet. Mit der Überschrift „Klimaschutz – made in NRW“ zieht insbesondere der Umweltminister Johannes Remmel durch das Land und inszeniert sich als Vorreiter im Klimaschutz. Der NRW-Klimaschutzplan, der aufgrund der Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes erarbeitet werden muss, befindet sich derzeit in der Erstellung . Im Klimaschutzgesetz ist unter anderem eine Pflicht zur Erstellung kommunaler Klimaschutzkonzepte vorgesehen. Dies ist eine neue Aufgabe für Kommunen, die diese jedoch oftmals aufgrund der damit verbundenen Kosten nicht selbst schultern können. Darum ist ein Belastungsausgleich erforderlich. 1. Wie viele kommunale Klimaschutzkonzepte sind der Landesregierung bekannt? (Bitte differenziert nach Kreisen und Kommunen auflisten.) Nach hier vorliegenden Erkenntnissen wurden seit dem 1. Juni 2008 insgesamt 221 Konzepte gefördert. 198 Konzepte hiervon entfallen auf Kommunen und 23 Konzepte auf überkommunale Zusammenschlüsse bzw. Kreise. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2666 2 2. Wie hoch waren die Kosten zur Erstellung der kommunalen Klimaschutzkonzepte pro Konzept? Die durchschnittlichen Gesamtausgaben eines integrierten Klimaschutzkonzepts betragen rund 63.000 €. Bei einer Zuwendung von durchschnittlich 47.900 € je Konzept entspricht das einer Förderquote von 76%. Die durchschnittlichen Gesamtausgaben bei den Teilkonzepten lagen bei rund 59.700 €. Bei einer Förderung von durchschnittlich rund 45.500 € pro Teilkonzept ergibt sich auch hier eine durchschnittliche Förderquote von 76 %. 3. Übernimmt das Land die vollständigen Kosten für die Erstellung der kommuna- len Klimaschutzkonzepte auf Basis des Klimaschutzgesetzes? Die Pflicht zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten tritt für Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 5 Absatz 1 Satz 3 erst dann ein, wenn sie durch Rechtsverordnung ausdrücklich dazu verpflichtet werden. Nach § 5 Absatz 3 Satz 2 erstellen Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Klimaschutzkonzepte zwei Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung. Schließlich ist in § 5 Absatz 1 Satz 4 festgelegt, dass ein daraus resultierender finanzieller Ausgleich (Belastungsausgleich) für Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich eines Verteilschlüssels in die Rechtsverordnung aufzunehmen sei. 4. Aus welcher Haushaltsstelle werden diese Ausgaben bestritten werden? Antwort siehe Frage 3. 5. Mit welchem Gesamtvolumen beim Belastungsausgleich rechnet die Landesre- gierung in den kommenden Jahren für die Erstellung der kommunalen Klimaschutzkonzepte auf Basis des Klimaschutzgesetzes? Antwort siehe Frage 3.