LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2667 18.04.2013 Datum des Originals: 17.04.2013/Ausgegeben: 23.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 991 vom 12. März 2013 des Abgeordneten Peter Preuß CDU Drucksache 16/2458 Wie hoch sind die nicht erstatteten Kosten, die in nordrhein-westfälischen Krankenhäusern für die Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten aufgebracht werden müssen? Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 991 mit Schreiben vom 17. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die finanzielle Ausstattung der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser ist durch die zunehmenden Betriebskosten immer angespannter. Deshalb wird es gerade für kleine und mittlere Häuser zum Problem, wenn für Kosten, die aufgrund einer Notfallversorgung anfallen, kein Kostenträger gefunden wird. 1. In wie vielen nordrhein-westfälischen Krankenhäusern wurden die Kosten für eine Notfallversorgung in den letzten zwei Jahren nicht bezahlt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Die Abrechnung der Krankenhausleistung liegt im Unternehmensbereich des Krankenhauses. In welchen Fällen die Versorgungsleistung nicht gegenüber einem zuständigen Kostenträger geltend gemacht werden kann, bleibt krankenhausintern und kann daher von der Landesregierung weder in Summe noch differenziert nach Krankenhäusern bewertet werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2667 2 2. Wie hoch sind diese "Ausfallkosten" (aufgelistet nach Krankenhäusern)? Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Für welche Patientinnen und Patienten gibt es keine Kostenübernahmestelle (fünf häufigsten Personengruppen)? Die Vergütung der ambulanten oder stationären Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten erfolgt grundsätzlich durch die Krankenversicherungen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2012 beträgt die Zahl der rechtmäßig in Deutschland wohnenden Personen ohne Krankenversicherung 137.000, das sind 0,2 % der Bevölkerung. Nicht krankenversicherte Personen müssen die Behandlung grundsätzlich aus eigenem Vermögen bezahlen. Nachrangig kommt eine Kostenerstattung im Rahmen der Nothilfe nach dem SGB XII durch den zuständigen Sozialhilfeträger in Betracht. Eine Statistik über die Zahlen als solche oder über einzelne Patientengruppen ist der Landesregierung nicht bekannt .