LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2682 22.04.2013 Datum des Originals: 19.04.2013/Ausgegeben: 25.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1020 vom 25. März 2013 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/2498 Kompetenzstelle für nachhaltige und faire Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen Die Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 1020 mit Schreiben vom 19. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung richtet aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung (SUE) für die Dauer von fünf Jahren ein Projektbüro ein, welches die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand dabei unterstützen soll, vermehrt fair und nachhaltig produzierte Produkte und Dienstleistungen anzuschaffen. Die jährlichen Kosten der Kompetenzstelle von rund 300.000 Euro trägt die Landesregierung zu zwei Dritteln. Die Leitung übernimmt die ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Lale Akgün. Vorbemerkung der Landesregierung Das Land Nordrhein-Westfalen ist dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Das gilt sowohl für die ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte der Entwicklung in Nordrhein-Westfalen wie auch im nationalen, europäischen und globalen Rahmen. Aus dieser Verpflichtung ergibt sich das Anliegen, dass Güter und Dienstleistungen, die von öffentlichen Verwaltungen des Landes und ihnen angeschlossenen oder nachgeordneten Institutionen in Auftrag gegeben oder beschafft werden, unter fairen und gerechten Bedingungen sowie unter Beachtung von sozialen und ökologischen Gesichtspunkten erzeugt, weiterverarbeitet und gehandelt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2682 2 Das am 1. Mai 2012 in Kraft getretene Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes (TVgG) verbessert die rechtlichen und politischen Voraussetzungen zur Etablierung höherer geeigneter Standards bei Beschaffungsprozessen in Nordrhein-Westfalen. Die Federführung für die vergaberechtlichen Aspekte sowie die Umsetzung des Gesetzes in der kommunalen Vergabepraxis und in der Wirtschaft liegt beim Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Angesichts der Komplexität des Themas “Nachhaltigkeit”, nicht zuletzt auch wegen der implizierten globalen Aspekte bei der öffentlichen Beschaffung von Gütern, ist über den vergaberechtlichen und praktischen Ansatz hinaus eine ganzheitliche Herangehensweise geboten. Ergänzend ist deshalb im Zuständigkeitsbereich der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, in deren Zuständigkeit auch das entwicklungspolitische Engagement der Landesregierung („Eine-Welt-Politik“) fällt, ein Projektbüro „Nachhaltige und faire Beschaffung in Nordrhein-Westfalen“ eingerichtet worden. Dazu wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen (SUE) abgeschlossen . Das Projektbüro ist organisatorisch in der Staatskanzlei beim Staatssekretär für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien angebunden. 1. Ist die Kooperation mit der Stiftung Umwelt und Entwicklung zur Einrichtung der Kompetenzstelle öffentlich ausgeschrieben worden? Nein, für eine Kooperationsvereinbarung ist eine Ausschreibung nicht erforderlich. 2. Welche Gründe lagen vor, die Kooperation mit der Stiftung Umwelt und Entwick- lung einzugehen und nicht mit einem anderen Projektträger? Die Stiftung Umwelt und Entwicklung als zentraler Akteur in den Themenbereichen EineWelt -Politik, Umwelt- und Nachhaltigkeitsfragen in Nordrhein-Westfalen, die bereits eine Reihe von Projekten zu den Themen „Fairer Handel“ und „Faire Beschaffung“ gefördert hat, konnte für eine Kooperation zu dem wichtigen Themenfeld nachhaltige und faire Beschaffung gewonnen werden. In der Vereinbarung mit der Staatskanzlei wird ein gemeinsames Interesse beider Kooperationspartner deutlich, dieses besondere Thema voran zu bringen. Im Kooperationsabkommen ist ausdrücklich vereinbart, dass die Kooperation für andere interessierte Partner offen ist. 3. Wie wird die Position der Leitung des Projektbüros vergütet? Die Position der Leitung des Projektbüros wird außertariflich in Anlehnung an Besoldungsgruppe B 4 BBesO vergütet. 4. Ist die Stelle einer Leiterin/eines Leiters öffentlich ausgeschrieben worden? Nein, der Besetzung der Leitungsposition liegt eine behördeninterne Entscheidung zugrunde. 5. In welcher Größenordnung soll die Kompetenzstelle durch Bündelung der Nach- fragemacht die Beschaffungskosten für Kommunen und Land senken? In NRW geben das Land, Städte, Kreise, Gemeinden und Landschaftsverbände insgesamt pro Jahr rund 50 Milliarden Euro für Waren und Dienstleistungen aus. Das Projektbüro soll LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2682 3 dazu beitragen, diese „Nachfragemacht“ zur Förderung des fairen und nachhaltigen Handels zu mobilisieren und die Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand dabei unterstützen, vermehrt fair und nachhaltig produzierte Produkte und Dienstleistungen anzuschaffen.