LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2683 22.04.2013 Datum des Originals: 22.04.2013/Ausgegeben: 25.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1013 vom 21. März 2013 der Abgeordneten Ingola Schmitz FDP Drucksache 16/2486 Welche Rolle kommt dem Seiteneinstieg an beruflichen Schulen zu? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1013 mit Schreiben vom 22. April 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Sicherung des Lehrkräftebedarfs stellt eine der kontinuierlichen zentralen Herausforderungen im Bildungsbereich dar. Gerade im MINT-Bereich besteht seit Jahren oftmals eine Mangelsituation. Strukturell von einer schwierigen Lehrkräfteversorgung sind insbesondere auch die beruflichen Schulen betroffen, da sie mit den benötigten Qualifikationen vieler Fachrichtungen oftmals in einem direkten Wettbewerbsverhältnis mit der freien Wirtschaft stehen. Eine wichtige und gegenwärtig selbstverständlich unverzichtbare Maßnahme, um den Lehrkräftebedarf an den beruflichen Schulen zu decken, stellt der Seiteneinstieg dar. Hierzu bestehen entsprechende rechtliche Regelungen, so z.B. die Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS). In Gesprächen mit Schulvertretern wird oftmals deutlich, dass insbesondere in den technischen Fächern eine Sicherung des Lehrkräftebedarfs ohne einen Seiteneinstieg nicht gelingen könnte. Auch unterstreichen z.B. die Auflistungen der Einstellungen in den öffentlichen Schuldienst im Rahmen der statistischen Daten in „Das Schulwesen in Nordrhein-Westfalen aus quantitativer Sicht 2011/12“ die wichtige Rolle, die dem Seiteneinstieg insbesondere auch an beruflichen Schulen zukommt. Die generellen Einschätzungen und Bewertungen zum Einsatz von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sind jedoch vielfach sehr unterschiedlich und natürlich auch von den jeweiligen Individuen abhängig. Ebenfalls dürfte es vermutlich eine Rolle spielen, in welchen Bereichen entsprechend „nachgeschultes“ Personal eingesetzt wird. Daher wäre es wichtig LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2683 2 zu erfahren, wie sich die Anzahl der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in den fünf Fächern mit der höchsten Zahl an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an beruflichen Schulen in den vergangenen Schuljahren entwickelt hat, ob auf Seiten der Landesregierung für die unterschiedlichen Fächer an Berufskollegs qualitative Unterschiede beim Einsatz von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern gesehen werden und ob dieser Einsatz im pädagogischen Sinne von Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung evaluiert wird. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung sieht die hohe Bedeutung des Seiteneinstiegs für eine gesicherte Lehrerversorgung für die gewerblich-technischen Fachrichtungen in Berufskollegs (siehe u.a. Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 12.04.2012). Die quantitativen Aspekte des Seiteneinstiegs bei den Einstellungen von Berufskolleglehrkräften in gewerblich-technischen Fachrichtungen sind Gegenstand des Berichts der Expertenkommission „Sicherung der Lehrkräfteversorgung an den Berufskollegs in NordrheinWestfalen “, der unter Leitung von Herrn Prof. Tenorth für die Landesregierung NRW erstellt und dieser am 13.02.2013 übergeben wurde (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Pressemitteilungen/Archiv/LP16/PM_2013/B K_Empfehlung.pdf). Nach den einschlägigen rechtlichen Regelungen für den Seiteneinstieg bewerben sich Bewerberinnen und Bewerber, die hinreichende Qualifikationen in den für Schulen interessanten Fächern mitbringen, direkt über das Portal www.lois.nrw.de auf eine für den Seiteneinstieg geöffnete Stelle. Mit Eintritt in den Schuldienst sind sie als Lehrkräfte im öffentlichen Dienst bzw. Lehrkräfte in Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) (SGV.NRW.223) tätig. 1. In welchen fünf Fächern an beruflichen Schulen ist der Anteil der ursprünglich als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eingestellten Pädagogen im laufenden Schuljahr am höchsten (bitte jeweils für die entsprechenden Fächer mit prozentualen Angaben ausweisen)? 2. Wie hat sich in den vergangenen fünf Schuljahren in den fünf Fächern an berufli- chen Schulen mit dem höchsten Anteil an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger dieser Anteil an der Gesamtlehrerzahl entwickelt (bitte jeweils in absoluten Zahlen für die fünf Fächer ausweisen)? Zu den Fragen 1 und 2 liegen keine Daten vor. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger werden berufsbegleitend ausgebildet und erwerben im Erfolgsfall eine vollständige Lehramtsbefähigung für die jeweilige Schulform. Sofern Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger eine Lehramtsbefähigung erworben haben, werden sie auch statistisch als Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung geführt und können nicht mehr als Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger identifiziert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2683 3 Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. 3. Wie werden die pädagogischen Auswirkungen des Seiteneinstiegs im Bereich der beruflichen Schulen von Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung evaluiert? 4. Wenn eine solche pädagogische Evaluation nicht erfolgt, ist diese zukünftig ge- plant? Die jährliche Evaluation über die Ergebnisse der Staatsprüfungen zum Abschluss der schulpraktischen Ausbildung zeigen, dass die Ergebnisse der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nicht signifikant von denen der grundständig ausgebildeten Referendarinnen und Referendare abweichen. Zusätzlich wurde im September 2011 eine bundesweite Tagung der Ruhr-Universität Bochum in Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung zum Thema Seiteneinstieg durchgeführt. Auf dieser Expertentagung wurden Ausbildungskonzepte und Bestimmungen zum Seiteneinstieg bundesländerübergreifend verglichen und ausgetauscht. Darüber hinaus wird auf regelmäßigen Dienstbesprechungen mit den Bezirksregierungen der Seiteneinstieg an den Berufskollegs eingehend geprüft. 5. Wie werden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger beim Berufseinstieg von Seiten des Landes unterstützt? Lehrkräfte über den Seiteneinstieg erhalten, im Gegensatz zu Lehramtsstudienabsolventinnen und -absolventen, deren Ausbildung 18 Monate umfasst, eine zweijährige Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung im Umfang von durchschnittlich sechs Wochenstunden und werden darüber hinaus an den Schulen von erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern ausgebildet. Expliziter Bestandteil der Ausbildung nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS) vom 6. Oktober 2009 (geändert durch Verordnung vom 10. April 2011) (SGV.NRW.223) ist der Themenbereich Bildungswissenschaften.