LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2692 22.04.2013 Datum des Originals: 22.04.2013/Ausgegeben: 25.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1006 vom 25. März 2013 der Abgeordneten Monika Pieper PIRATEN Drucksache 16/2473 Öffentliche Bekenntnisgrundschulen Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1006 mit Schreiben vom 22. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Presseberichten wurden zuletzt die öffentlichen Bekenntnisschulen mehrmals thematisiert. So berichtet die Lippische Landeszeitung am 24.02.2013, ein muslimischer Junge sei auf an einer katholischen Bekenntnisgrundschule in Paderborn nicht angenommen worden. Grund dafür sei es gewesen, dass die Eltern des Jungen diesen nicht am katholischen Religionsunterricht teilnehmen lassen wollten. Laut einem Bericht von wdr.de vom 15.12.2012 soll eine evangelische Bekenntnisgrundschule in Mönchengladbach die Aufnahme des Jüngsten von drei Geschwistern einer türkischen Familie verweigert haben, weil die älteren Geschwister nach der Einschulung vom Religionsunterricht abgemeldet wurden. Berichtet wird auch von der Umwandlung von Bekenntnisgrundschulen in Gemeinschaftsgrundschulen auf Initiative von Eltern, so bei wdr.de am 18.05.2012. 1. Wie ist die aktuelle Zahl der öffentlichen Grundschulen in den Gemeinden und Städten des Landes aufgeschlüsselt nach Schularten entsprechend § 26 SchulG? Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) werden von den 2.978 öffentlichen Grundschulen 1.991 als Gemeinschaftsschulen, 911 als katholische Bekenntnisschulen und 76 als evangelische Bekenntnisschulen geführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2692 2 2. Welche Fälle der Umwandlung der Schulart von Grundschulen aufgrund einer Abstimmung der Eltern entsprechend § 27 Abs. 3 SchulG sind der Landesregierung seit 2003 bekannt? Nach den amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2012/2013 (Stichtag: 15.10.2012) haben von den öffentlichen Grundschulen, die zwischen 2003/2004 und 2012/2013 Schulbetrieb hatten, 48 Schulen die Schulart geändert. Zu welchen Anteilen die Änderungen der Schulart Folge einer Umwandlung nach § 27 Abs. 3 SchulG und Folge einer Bestimmung der Schulart nach der Zusammenlegung von Schulen war, lässt sich anhand der amtlichen Schuldaten nicht ermitteln. 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung für den Zeitraum ab 2003 zu ge- scheiterten Initiativen an öffentlichen Grundschulen zur Umwandlung der Schulart nach § 27 Abs. 3 SchulG, die das erforderliche Quorum an Unterschriften oder in der Abstimmung nicht erreicht haben? Darüber erhebt die Landesregierung keine Daten. 4. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung für den Zeitraum ab 2003 zu Be- schwerden von Eltern im Zusammenhang mit dem Wunsch, ihre Kinder am Religionsunterricht an einer öffentlichen Bekenntnisgrundschule nicht teilnehmen zu lassen? 5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung für den Zeitraum ab 2003 zu Ableh- nungen der Aufnahme von Kindern durch Bekenntnisschulen, weil die Kinder nicht dem Schulbekenntnis angehören? Darüber erhebt die Landesregierung keine Daten. Beschwerden gegenüber dem Ministerium haben sich auf Einzelfälle beschränkt.