LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2696 22.04.2013 Datum des Originals: 22.04.2013/Ausgegeben: 25.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1002 vom 22. März 2013 des Abgeordneten Marc Lürbke FDP Drucksache 16/2469 Zukunft der Feuerlöschboote auf dem Rhein Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1002 mit Schreiben vom 22. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Durch Nordrhein-Westfalen fließt mit dem Rhein der größte und vielbefahrenste Strom Deutschlands. Entlang der ca. 220 Stromkilometer besteht vor allem durch zahlreiche ufernahe Industrieanlagen, wegen des nationalen und internationalen Schiffsfrachtverkehrs, wegen des Nebeneinanders von Berufs- und Freizeitschifffahrt und nicht zuletzt wegen zahlreicher Häfen, unter anderem dem größten Binnenhafen Europas in Duisburg, auch ein erhebliches latentes Gefahrenpotential. Im Unterschied zu Landkreisen, Städten und Gemeinden ohne Rheinufer haben die Anrainerkreise und -gemeinden die besondere Verantwortung, den Brand- und Katastrophenschutz nicht nur auf festem Boden ihres Kreis- oder Gemeindegebietes, sondern auch auf einem bestimmten Abschnitt des Flusses sicherzustellen. Zu den Aufgaben der Feuerwehren auf dem Rhein zählt nicht nur die Hilfe bei Bränden an Bord und bei Havarien, sondern auch die Wahrnehmung rettungsdienstlicher Maßnahmen auf Schiffen. Hinzu kommen unter anderem auch noch die Rettung oder Bergung von Personen und Tieren sowie die Löschwasserversorgung bei Bränden in Flussnähe und in Häfen. Zur Unterstützung der Kreise und Gemeinden am Rhein, die diese umfangreichen Aufgaben grundsätzlich mit eigenen Booten zu erfüllen haben, hatte das Land Nordrhein-Westfalen Anfang der 60-iger Jahre des letzten Jahrhunderts zusätzlich mehrere Feuerlöschboote an diverse Städte am Rhein übergeben. Von diesen verblieben die drei größten Boote ´Köln´, ´Düsseldorf´ und ´Duisburg´ im Eigentum des Landes und wurden diesen Städten zur Verfügung gestellt. Die aus den zusätzlichen Einsatzbereichen erwachsenden Kosten tragen die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2696 2 Flussanrainerkreisen und –gemeinden gemäß der allgemeinen Regelung des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) NRW selbst, jedoch leistet das Land Zuschüsse . Aus dem Kreis der Feuerwehren wird von unterschiedlichen Problemen im Zusammenhang mit den Einsätzen der Löschboote berichtet. So würden die Boote zwar unter teilweise großem technischem und finanziellem Aufwand einsatzfähig gehalten, sie seien aber den Anforderungen heutiger Einsätze und den Gefahren auf dem Rhein oftmals nicht mehr gewachsen. Beispielsweise sei es überaus hinderlich, von den Booten aus die hohen Bordwände moderner Binnen- und Küstenmotorschiffe auf dem Rhein zu überwinden. Außerdem würden die entsprechenden Gemeinden bei den Reparatur- und Unterhaltungskosten der Boote unzureichend unterstützt. So seien zum Beispiel Reparaturzuschüsse des Landes hinsichtlich ihrer Höhe und des Zahlungszeitpunktes kaum zu kalkulieren. Zudem fehle es an einer verlässlichen Kostenerstattung in Notfällen, in denen auf Bitte der niederländischen Nachbarn auch über die Staatsgrenze hinaus Hilfe geleistet werde. Des Weiteren würden insbesondere die freiwilligen Feuerwehren dabei alleingelassen, die erforderlichen Nachwuchs-Schiffsführer zu gewinnen. Dies ist unter anderem vor dem Hintergrund zu sehen, dass zur Erlangung des notwendigen Rheinschifffahrtspatents eine dreijährige Ausbildung erforderlich ist. Abgesehen davon gestalte es sich gerade bei freiwilligen Feuerwehren schwierig, neben der Schiffsführung die weitere Besatzung aus Feuerwehrmännern und -frauen zu stellen, da diese während des Einsatzes zumindest für den ersten Zugriff bei Einsätzen an Land nicht mehr zur Verfügung stehe. Im Innenministerium sind ebenfalls nach Angaben aus Feuerwehrkreisen Arbeitsgruppen mit der Anschaffung und Einsatzplanung neuer Feuerlöschboote ins Leben gerufen worden. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hält die Ersatzbeschaffung aufgrund des Alters der vorhandenen Feuerlöschboote für erforderlich. Gleichzeitig wird durch die Konzeption neuer Boote der veränderten Gefahrenlage auf dem Rhein durch ein erhöhtes Schiffsaufkommen mit weiterentwickelten oder neuen Schiffstypen und der zu erwartenden zukünftigen Entwicklung Rechnung getragen. Die Landräte und Oberbürgermeister der Rhein anliegenden Gebietskörperschaften , die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf sowie die kommunalen Spitzenverbände in NRW wurden in einer Kick-Off-Veranstaltung am 19.01.2012 im Ministerium für Inneres und Kommunales NRW über diese grundsätzliche Absicht informiert. Dabei wurde einvernehmlich vereinbart, dass die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Bezirksregierungen Mitglieder für eine Arbeitsgruppe benennen, welche die Erarbeitung einer aktuellen Gefährdungsund Bedarfsanalyse für die Gefahrenabwehr auf dem Rhein („AG »Taktik«“) erstellen. Die Arbeitsgruppe hat im Verlauf des Jahres 2012 diese Analyse erstellt und die taktischen Erfordernisse festgelegt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2696 3 1. Inwieweit plant die Landesregierung, innerhalb der nächsten drei Jahre Feuerlöschboote durch vom Land selbst getätigte Neuanschaffungen zu ersetzen? Die Landesregierung beabsichtigt sowohl die drei großen in den 1960er Jahren beschafften Löschboote der 34-Meter-Klasse an den Standorten Köln, Düsseldorf und Duisburg als auch die sechs in den 1980er Jahren beschafften Löschboote der 21-Meter-Klasse an den Standorten Bonn, Köln, Neuss, Krefeld, Wesel und Emmerich in den Jahren 2014 bis 2020 durch moderne und einheitliche Feuerlöschboote (voraussichtlich der 27-Meter-Klasse) zu ersetzen . Die neuen Feuerlöschboote sollen der Veränderung des Gefährdungspotenzials auf dem Rheinstrom seit den 1960er Jahren Rechnung tragen und deren zukünftige (voraussichtlich sieben) Standorte sollen sich ausschließlich an den heutigen einsatztaktischen Erfordernissen orientieren. 2. Wie soll nach Indienststellung neuer Feuerlöschboote die Kostentragung für die Boote zwischen dem Land und den Kreisen bzw. Gemeinden geregelt werden, bei denen ein vom Land bisher bereits oder in Zukunft angeschafftes Feuerlöschboot stationiert sein wird? Im Zuge der anstehenden Planungen hat das Ministerium für Inneres und Kommunales mit den kommunalen Spitzenverbänden und unter Beteiligung der Rhein anliegenden Gemeinden die Thematik der Betriebs- und Unterhaltungskosten der neuen Feuerlösch- und Hilfeleistungsboote erörtert. Dabei wurde den Aufgabenträgern empfohlen, im jeweiligen Einsatzbereich eines Löschbootes Trägergemeinschaften zu bilden, die deren Betrieb durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung regeln sollen. Ziel soll es sein, dass entgegen der bisher praktizierten Lastenverteilung (Standorte ohne eigenes Löschboot haben sich nicht an den Betriebskosten beteiligt) eine Beteiligung nach einem festgelegten Verteilungsschlüssel erfolgen soll. 3. Wie sollen nach Ansicht der Landesregierung Einsätze von NRW- Feuerlöschbooten außerhalb der Landesgrenzen geregelt sein? Einsatzgebiet der Feuerlösch- und Hilfeleistungsboote ist grundsätzlich das Land NordrheinWestfalen . Dies schließt Hilfeleistungen auf Anforderung der zuständigen Stellen in Rheinland -Pfalz oder den Niederlanden nicht aus. Einsätze in Rheinland-Pfalz erfolgen auf der Grundlage der Amtshilfe und in den Niederlanden zum Beispiel auf der Grundlage des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen einschließlich schwerer Unglücksfälle vom 7. Juni 1988. Darüber hinaus hat die Landesregierung bereits erste Gespräche sowohl mit niederländischer als auch mit rheinland-pfälzischer Seite mit dem Ziel geführt, gemeinsam abgestimmte Einsatzplanungen für die geplanten NRW-Löschboote bis zu deren Indienststellung zur erstellen. 4. Wie gedenkt die Landesregierung, die Ausbildung von Inhabern von Rheinschiff- fahrtspatenten als Führer für Feuerlöschboote in ausreichender Zahl sicherzustellen ? Die Aus- und Fortbildung des nautischen Personals obliegt den Gemeinden als Träger des Feuerschutzes. Auf den Umfang und Inhalte der erforderlichen Patente hat das Land Nordrhein -Westfalen keinen Einfluss. Sie werden in der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (RheinSchPersV) geregelt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2696 4 5. Wie ist der darüber hinausgehende Sachstand der Arbeitsgruppen, die sich mit der Thematik der Feuerlöschboote befassen? Zusätzlich zu dem in der Antwort zu Frage 1 formulierten Ergebnis empfiehlt die Arbeitsgruppe den Bootstyp zu konzeptionieren und einen Prototypen auf Kiel zu legen. Die Vergabe der für die Konzeption erforderlichen Ingenieurleistung soll in diesem Jahr erfolgen. Nach Fertigstellung soll das Boot ein Jahr lang getestet werden. Erst danach wird auf Grundlage der gesammelten Erfahrungen der Bau der übrigen Boote in Auftrag gegeben.