LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2727 24.04.2013 Datum des Originals: 24.04.2013/Ausgegeben: 29.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1017 vom 19. März 2013 der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP Drucksache 16/2490 Worin unterscheiden sich die verschiedenen „Computerführerscheine“, deren Erwerb gegenwärtig für Schülerinnen und Schüler möglich ist? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1017 mit Schreiben vom 24. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2007 hat der Landtag fraktionsübergreifend den Antrag „Die Europafähigkeit der Schulen stärken“ beschlossen. Einen Bestandteil dieser Initiative stellte die Eröffnung der Möglichkeit dar, Schülerinnen und Schülern den Erwerb von europaweit anerkannten ITZertifikaten zu ermöglichen. Im – sozusagen erweiterten – Bereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung lassen sich diesbezüglich unterschiedliche Aussagen zu diesem Thema finden. So verweisen Unterlagen einerseits auf den demnach von Volkshochschulen beworbenen Computerführerschein „Xpert“. Der "Xpert Europäischer Computerpass" wird demnach laut Medienberatung NRW im Rahmen des euZBQ (Europäisches Zertifikat zur Berufsqualifikation ) von den Volkshochschulen angeboten. Mit ihm werde ein bundeseinheitlicher bzw. europäischer Standard geschaffen, so dass eine gute Vergleichbarkeit gegeben sei. Darüber hinaus besteht demnach bei privaten Anbietern die „European Computer Driving Licence“ (ECDL), wobei die Medienberatung NRW auch hier auf die Zusammenarbeit mit den Volkshochschulen verweist. Aus dem Jahr 2007 findet sich darüber hinaus eine Pressemitteilung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, die explizit auf die Möglichkeit hinweist, einen europäischen Computerführerschein, die „European Computer Driving License“, kurz ECDL, zu erwerben. Dieser Führerschein ermögliche es Schulen, mit geringen Kosten und niedrigem Verwaltungsaufwand Schülerinnen und Schülern eine IT-Zertifizierung anzubieten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2727 2 Hierbei handelt es sich laut Informationen der Medienberatung NRW um ein in 148 Ländern anerkanntes Zertifikat. Andererseits besteht der „Staatliche EDV-Führerschein NRW“. Laut Unterlagen der Medienberatung NRW handelt es sich bei dem “Staatlichen EDV-Führerschein NRW“ um ein staatlich anerkanntes Zertifikat, für das Kostenfreiheit hinsichtlich der Vorbereitung, der Prüfungen und der Lernmaterialien besteht (siehe auch BASS 13 – 33 Nr. 9, Zertifizierung von EDVKenntnissen im Berufskolleg). Es wäre daher interessant zu erfahren, worin sich diese genannten „Führerscheine“ genau unterscheiden Vorbemerkung der Landesregierung Die Notwendigkeit, Schülerinnen und Schüler auf die nachhaltig veränderte Medienwelt und deren Chancen, aber auch auf Risiken vorzubereiten, ist eine wichtige Bildungsaufgabe. Medienkompetenz zu entwickeln bedeutet sach- und fachgerecht, aber auch kritisch und reflektiert mit Medien umzugehen. Insbesondere die zukünftigen beruflichen Anforderungen an Schülerinnen und Schüler orientieren sich im besonderen Maße an der kompetenten Nutzung der Medienangebote. Das Bildungsangebot für Schulen zu diesem Thema reicht von der Vermittlung grundlegender informationstechnologischer Zusammenhänge im Unterricht über die Möglichkeit, verschiedene Zertifikate in diesem Bereich zu erwerben bis hin zu einem systematischen Kompetenzaufbau beginnend im Primarbereich. Letzterer wird durch die Initiative „Medienpass NRW“ besonders gefördert. Hierbei bietet der Medienpass NRW den Schulen eine Möglichkeit, im Rahmen des regulären Fachunterrichts Schülerinnen und Schülern systematisch die notwendigen Kompetenzen einer modernen Mediengesellschaft zu vermitteln und dies altersgerecht zu dokumentieren. Die durch den konsequenten Einsatz des Medienpass NRW erworbenen Kompetenzen schaffen für Schülerinnen und Schülern eine verlässliche Qualifikation, die bei dem Erwerb regional und überregional anerkannter Zertifikate hilfreich ist. Im Berufskolleg können EDV-Kenntnisse mit dem „Staatlichen EDV-Führerschein NRW“ zertifiziert werden. Die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I können zur Zertifizierung von berufsbezogenen EDV-Kenntnissen auf diesen EDV-Führerschein zugreifen. 1. In wie vielen Europäischen Ländern sind die genannten „Führerscheine“ als Nachweis für Computerkenntnisse jeweils anerkannt? Der ECDL - Europäischer Computer Führerschein wird in 39 europäischen Staaten anerkannt (http://www.ecdl.org/locations.jsp?cat=5). Der European Computer Passport Xpert und European Computer Passport Xpert Master ist ein Produkt der Volkshochschulen. Er wird in 13 europäischen Ländern anerkannt. Das Basiszertifikat IT-Kompetenz wird nicht offiziell anerkannt, bescheinigt jedoch eine grundlegende informationstechnische Qualifikation. Über die Anerkennung des staatlichen EDV-Führerscheins in anderen Europäischen Ländern liegen keine Erkenntnisse vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2727 3 2. Wie viele der jeweiligen Zertifikate/ „Führerscheine“ wurden seit dem jeweiligen Bestehen „erworben“? Insgesamt haben international 12,5 Millionen Menschen ein ECDL-Zertifikat erworben. 47 Millionen ECDL-Test wurden weltweit absolviert. Der ECDL ist weltweit in 148 Ländern eingeführt . Als Initiative der europäischen Computergesellschaften ist er internationaler Standard für die Computergrundbildung. In NRW sind 215 Schulen akkreditiertes ECDLPrüfungszentrum , bundesweit rund 950. 12.911 Schüler und Schülerinnen haben an den Schulen in NRW ein ECDL-Zertifikat erworben. Weiterhin sind 5 Hochschulen in NRW als ECDL-Prüfungszentrum akkreditiert. Es gab ca. 221.000 Xpert ECP (Europäischer-Computer-Pass) Prüfungen (Einzellizenzen). Nach den Vorgaben konnten davon ca. 50.000 Xpert und ca. 30.000 Xpert Master Gesamtzertifikate vergeben werden. Die Xpert-Zertifikate werden seit dem Jahr 2000 vergeben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass seit 1985 in Niedersachsen, später dann auch in anderen Bundesländern, vergleichbare Lehrgangs- und Prüfungsmodule unter dem Namen „EDV-Anwenderpass“ von den deutschen Volkshochschulen und ihren Partnern vertrieben worden sind. Der bisherige EDV-Anwenderpass weist 250.000 Prüfungen nach - allein in Deutschland (Angaben bis einschließlich 1999). Das System der Anwenderpässe wurde dann unter der neuen Marke Xpert in Deutschland und Europa etabliert. Der Staatliche EDV-Führerschein wird seit 2004 angeboten. Bis zum September 2011 wurden ca. 165.000 Prüfungen und bis zum heutigen Tag ca. 234.000 Prüfungen durchgeführt. 3. In wie vielen Bundesländern besteht ein dem „Staatlichen EDV-Führerschein NRW“ entsprechendes Zertifikat? Hierzu liegen keine Informationen vor. Es liegen Anfragen einzelner Schulen aus den Ländern Berlin, Hamburg und Baden-Württemberg vor, das Angebot des Staatlichen EDVFührerscheins für ihr schulisches Angebot zu nutzen. 4. Wie viele Mittel sind insgesamt in den vergangenen Jahren für die Entwicklung des „Staatlichen EDV-Führerscheins“ ausgegeben worden? Der Einsatz von Landesmitteln für die Entwicklung des „Staatlichen EDV-Führerscheins“ beschränkt sich auf die Bereitstellung personeller Ressourcen. Lehrkräfte der Berufskollegs werden insgesamt mit 8 bis 10 Unterrichtsstunden von der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung entlastet. 5. Worin genau bestehen die Unterschiede des „Staatlichen EDV-Führerscheins NRW“ auf der einen Seite sowie des „ECDL“ und des „Xpert“ auf der anderen Seite (bitte je-weils nach Inhalt, Kosten und möglicherweise Reichweite der Anerkennung aufgeschlüsselt darstellen)? ECDL Der ECDL ist in 8 Module gegliedert (Modul 1 – Grundlagen der Informationstechnologie, Modul 2 - Betriebssysteme, Modul 3 - Textverarbeitung, Modul 4 - Tabellenkalkulation, Modul 5 - Datenbanken, Modul 6 - Präsentationen, Modul 7 - Internet und Kommunikation, Modul 8 - IT Sicherheit). Die Module sind individuell wählbar. Nach 4 bestandenen Modulen erhält man das Zertifikat ECDL-Start, nach 7 bestandenen Prüfungen das Zertifikat ECDL Core. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2727 4 Als anerkanntes Prüfungszentrum haben Schulen durch den Rahmenvertrag zwischen dem Land NRW und dem DLGI - Dienstleistungsgesellschaft für Informatik die Möglichkeit, die Prüfungen in der Schule durch ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer abzunehmen. Dabei fallen folgende Prüfungskosten an: ECDL Start ca. 80 € pro Prüfung, ECDL Core ca. 120 € pro Prüfung. Optional können Diagnosemodule für ca. 10 € erworben werden (Stand 2012). Eine Verlängerung dieses Rahmenvertrages steht zur Entscheidung. Werden die Prüfungen an anderen anerkannten Prüfungszentren wie z.B. der Volkshochschule abgelegt, betragen die Kosten für Schulen für das ECDL Start-Zertifikat ca. 130 € und für das ECDL Core-Zertifikat ca. 206 € (Stand 2012). Schulen können sich als Prüfungszentren akkreditieren und somit selbst die Prüfungen zum Erwerb des ECDL für ihre Schülerinnen und Schüler durchführen. Dafür muss sich ein Lehrer durch Teilnahme am ECDL-Testleiterworkshop und durch das erfolgreiche Absolvieren aller 7 ECDL-Prüfungen zum ECDL-Testleiter qualifizieren. Kosten für Schulen – Akkreditierung zum Testzentrum (zzgl. MWST) Akkreditierungsgebühr (einmalig) 135,00€ Lehrer-Prüfung ECDL Core 199,00€ Testleiter-Workshop 120,00€ Kosten der Akkreditierung 454,00€ Für die Anerkennung siehe Frage 1. Xpert Es besteht die Möglichkeit, insgesamt drei Basiszertifikate aus den Bereichen IT-, Sozialund Wirtschaftskompetenz zu erlangen. In ihrer Kombination führen sie zum Europäischen Zertifikat zur Berufsqualifikation (euZBQ). Die IT-Basisqualifikation (Xpert Basiszertifikat IT-Kompetenz) erhalten Kinder und Jugendliche sowie Heranwachsende im Übergang zum Beruf nach bestandener Prüfung. Das Basiszertifikat IT-Kompetenz ist europäisch nicht anerkannt. Hiermit werden aber grundlegende Kenntnisse in folgenden Bereichen ausgewiesen: Aufbau eines EDV-Systems, Arbeiten mit dem Betriebssystem WINDOWS und dessen Anwendungsprogrammen, Internetrecherche und die Weiterverwendung der Informationen, Verwendung des E-Mail-Client, Erstellung und Gestaltung von Texten und Tabellen, Einbindung von Grafiken/Bildern und grafischer Elemente sowie die Gestaltung von Präsentationsdateien. Mit dem erfolgreichen Abschluss eines weiteren, frei wählbaren Moduls, erhält man das Zertifikat European Computer Passport Xpert. Absolviert man weitere zwei Module erfolgreich, erreicht man das European Computer Passport Xpert Master-Zertifikat (diese beiden Zertifikate sind europäisch anerkannt). Prüfungskosten für Bildungspartner „Volkshochschule und Schule“ liegen bei ca. 80 € für das Zertifikat European Computer Passport Xpert und bei ca. 160 € für das European Computer Passport Xpert Master-Zertifikat. Für die Anerkennung siehe Frage 1. Staatlicher EDV-Führerschein Ein grundsätzlicher Unterschied des Staatlichen EDV-Führerscheins zu den anderen Angeboten liegt darin, dass neben der Online-Prüfung in allen Modulen auch noch eine OfflinePrüfung abgenommen wird, um den Erwerb von Handlungskompetenzen abzuprüfen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2727 5 Modul Kosten Anerkennung/Anrechenbarkeit Grundlagen Hardware keine Bildungsgänge der Berufskollegs Grundlagen Betriebssysteme und Software keine Bildungsgänge der Berufskollegs Grundlagen Textverarbeitung keine Bildungsgänge der Berufskollegs Grundlagen Tabellenkalkulation keine Bildungsgänge der Berufskollegs Grundlagen Datenbanken keine Bildungsgänge der Berufskollegs Grundlagen Präsentation keine Bildungsgänge der Berufskollegs Grundlagen Informations- und Kommunikationsnetze keine Bildungsgänge der Berufskollegs Grundlagen Datenschutz und Datensicherheit keine Bildungsgänge der Berufskollegs