LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2788 26.04.2013 Datum des Originals: 25.04.2013/Ausgegeben: 30.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 993 vom 20. März 2012 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/2460 Ansiedlungen von Gewerbebetrieben auf dem Hammer Gewerbegebiet, ehemalige Zeche Sachsen (Öko Zentrum NRW) Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 993 mit Schreiben vom 25. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bisher war es Ziel, alte Zechenbaracken im Ruhrgebiet, auch in der Stadt Hamm, so schnell wie möglich einer sinnvollen Gewerbenutzung zuzuführen. Seit der Herrichtung der Fläche der ehemaligen Zeche Sachsen vor mehreren Jahrzehnten, bemüht man sich, Ansiedlungswillige Betriebe zu gewinnen. Mit Blick auf dieses Ansinnen ist es umso unverständlicher, dass Gewerbebetreibende über mehrere Jahre hingehalten und auf Informationen zu ihrer Ansiedlung durch die NRW.Urban warten. Vorbemerkung der Landesregierung Als Treuhänderin für den Grundstücksfonds des Landes Nordrhein-Westfalen gehört es zu den Aufgaben der NRW.URBAN bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, alte Industrie- und Gewerbebrachen herzurichten und für neue Nutzungen zugänglich zu machen. Sofern die Flächen für neue gewerbliche Nutzungen vorgesehen sind, wird die Flächenherrichtung bzw. -erschließung im Regelfall aus Mitteln des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms NRW (RWP) gefördert. Dies geschieht regelmäßig mit der Vorgabe, dass die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2788 2 Flächen vorrangig und zielgerichtet an gewerbliche Unternehmen mit überregionalem Absatz zu vermarkten sind. Nach den Richtlinien des Grundstücksfonds obliegt die Vermarktung der Flächen den Kommunen , die diese Aufgabe in der Regel ihren Wirtschaftsförderungsinstitutionen überträgt. Im Falle der ehemaligen Zeche Sachsen ist dies die WfG Hamm (Wirtschaftsförderungsgesellschaft Hamm). In welcher Weise die Städte die Zustimmung zu dem Ansiedlungsvorhaben herbeiführen, wird unterschiedlich gehandhabt und wirkt sich dementsprechend auch auf die Verfahrensdauer aus: Einige Städte haben die Entscheidungsbefugnis auf die Verwaltung übertragen, in anderen Städten muss zuvor ein parlamentarisches Verfahren durchlaufen werden. Die Kaufinteressenten wenden sich üblicherweise direkt an die WfG oder an NRW.URBAN. Wird NRW.URBAN unmittelbar kontaktiert, werden im Regelfall innerhalb weniger Tage die Einzelheiten des Grundstücksbedarfs sowie die entsprechende Flächenverfügbarkeit abgestimmt und die kommunale Einrichtung informiert. Sobald von dort die Zustimmung erfolgt, erarbeitet NRW.URBAN – nach eigenen Angaben im Falle der Zeche Sachsen innerhalb von drei Wochen - ein konkretes schriftliches Angebot , ggf. auch mit Alternativen. Das gilt auch, wenn die erste Anfrage über die Kommune erfolgt und von dort die Vorklärung durchgeführt wurde. Zeitliche Verzögerungen können sich ergeben, wenn – wie auch in dem hier konkret angesprochenen Fall – erst geklärt werden muss, ob das potenzielle Ansiedlungsvorhaben den Fördervorgaben des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogrammes (RWP) entspricht. Ist dies nicht der Fall, muss zunächst die Bewilligungsbehörde (NRW.BANK) unter Darlegung der bisherigen Vermarktungsbemühungen und -ergebnisse kontaktiert und zur Vermeidung von Rückforderungen um Zustimmung gebeten werden. Die weiteren Kaufverhandlungen erfordern sehr unterschiedliche Zeiträume, die dann aber im Wesentlichen im Einflussbereich des Kaufinteressenten liegen, z. B. die Klärung von Finanzierungsfragen und die Bauplanung. Diese Anmerkungen vorangeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie lange (durchschnittlich/maximal) muss ein Interessent warten, um ein Ge- werbegrundstück auf der ehemaligen „Zeche Sachsen“ (Öko Zentrum NRW) erwerben zu können? 2. Wie lange (durchschnittlich/maximal) dauert der Erwerb von Parzellen durch Un- ternehmen an anderen von NRW.URBAN verwalteten Flächen und Liegenschaften ? Die Fragen 1 und 2 werden von der Landesregierung zusammen beantwortet. Die Bearbeitungszeiträume bei NRW.URBAN für die ihr als Treuhänder für den Grundstücksfonds in diesem Zusammenhang obliegenden Aufgaben - Zusammenstellung der Unterlagen über das angefragte Grundstück, Erarbeitung eines Kaufvertragsentwurfs und Einholung des Zustimmungserfordernisses der Kommune - betragen im Regelfall zwischen zwei und drei Monaten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2788 3 3. Hält das Wirtschaftsministerium eine konkrete Anfrage vom 14.04.2011, auf die bis heute keine definitive Zusage erfolgt ist, für einen angemessenen Zeitraum? Der zeitliche Ablauf im Falle des hier konkret angesprochenen Ansiedlungsvorhabens ist zweifellos ungewöhnlich lang und auf besondere Umstände in diesem Einzelfall zurückzuführen . Im Rahmen des Verfahrens hat das Öko-Zentrum mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet , die jedoch vom Investor nicht wahrgenommen wurden. Im vorliegenden Sachverhalt liegt der abschließende Bericht der NRW.BANK seit dem 03.04.2013 dem MWEIMH vor. Demnach kann der Vermarktung an die Fa. Reinhard im Rahmen einer Ermessensentscheidung zugestimmt werden. 4. Wie deckt sich die oben genannte Verzögerung mit dem Ziel, zeitnah ansied- lungswilligen Gewerben sofort Hilfe anzubieten? 5. Wie deckt sich die oben genannte Verzögerung mit dem Ziel, der Revitalisierung von Brachflächen Vorrang vor der Neuausweisung von Gewerbefläche zu geben ? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung weist den Versuch zurück, ihr aufgrund eines Einzelfalls mit einem ungewöhnlich zeitaufwendigen Verkaufsvorgang, eine Abkehr vom Grundsatz der vorrangigen Revitalisierung von Brachflächen für eine zeitnahe Ansiedlung von gewerblichen Unternehmen zu unterstellen. Die Landesregierung nimmt dabei aber auch in Anspruch, die mit der regionalen Wirtschaftsförderung verbundenen Zielsetzungen zu verfolgen. Es sind vorrangig Unternehmen anzusiedeln , die den sog. Primäreffekt erfüllen, d.h. durch überwiegend überregionalen Absatz zusätzliches Einkommen in die strukturschwachen Regionen zu bringen und damit die Lebens - und Einkommensverhältnisse dort nachhaltig zu stärken. Dies gilt auch, wenn damit im Einzelfall ein höherer und damit zeitaufwendigerer Prüfaufwand verbunden ist. Ziel dieses Prüfverfahrens ist es, für den Investor spätere Rückforderungssachverhalte auszuschließen.