LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2790 26.04.2013 Datum des Originals: 26.04.2013/Ausgegeben: 30.04.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1029 vom 20. März 2013 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/2510 Modellprojekt „Bürgerarbeit“ Der Minister für Arbeit, Integration und Soziales hat die Kleine Anfrage 1029 mit Schreiben vom 26. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen bestanden laut Angaben der Bundesagentur für Arbeit zum Zeitpunkt September 2012 2830 Arbeitsverträge im Rahmen des Modellprojektes „Bürgerarbeit“. Mitte Januar 2013 hat die Fachkammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts in Potsdam entschieden, dass Arbeitsverhältnisse zwischen kommunalen Arbeitsgebern und zuvor arbeitslos gewesenen Arbeitnehmern, die im Rahmen des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ mit Bundesmitteln gefördert werden, unter den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) fallen. 1. Wo sind die Personen beschäftigt (aufgeschlüsselt nach öffentlichen Einrichtun- gen, Wohlfahrtsverbänden, Vereinen oder privaten Einrichtungen)? Die genaue Rechtsform der Zuwendungsempfänger wird nicht erfasst. Nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes kann davon ausgegangen werden, dass rund 80 % der Bürgerarbeitsplätze bei Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen u. ä. und rund 20 % bei Gemeinden, Kreisen, Städten u. ä. eingerichtet wurden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2790 2 2. Nach welchen tariflichen Vereinbarungen erfolgt die Entlohnung? Die Entlohnung richtet sich nach jeweiligen tariflichen Regelungen, denen der Arbeitgeber unterliegt. 3. Sieht die Landesregierung vor dem Hintergrund der Entscheidung der Fach- kammer für Landespersonalvertretungssachen des Verwaltungsgerichts in Potsdam Handlungsbedarf in Nordrhein-Westfalen? Nein. Nach den gegenwärtig der Landesregierung vorliegenden Informationen ist davon auszugehen , dass die Kommunen bei der Einstellung von Mitarbeitern die tariflichen Regelungen einhalten.