LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2792 29.04.2013 Datum des Originals: 26.04.2013/Ausgegeben: 02.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1019 vom 25. März 2013 des Abgeordneten Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/2497 Bremst die Landesregierung angehende Meister beim Meister-Bafög aus? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1019 mit Schreiben vom 26. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach Auskunft von Fachschulen des Fleischer- und des Bäckerhandwerkes ist seit geraumer Zeit festzustellen, dass die Antragsbearbeitung des sogenannten Meisterbafögs bei der für NRW zuständigen Stelle, Bezirksregierung Köln, deutlich länger dauert als in anderen Bundesländern . Bearbeitungszeiten von mehr als 6 Kalendermonaten sind demnach keine Seltenheit . 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen des sogenannten Meisterbafögs kommt? Ja. 2. Wie lange dauert durchschnittlich das Verfahren zwischen Antragseingang und Bescheidung? Die Bearbeitungsdauer zwischen Antragseingang und Bescheidung beträgt durchschnittlich drei bis vier Monate. Dies setzt voraus, dass die Antragsunterlagen vollständig sind. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2792 2 3. Wie viele Verfahren (absolut/prozentual) dauerten in den Jahren 2010 bis 2012 länger als drei Kalendermonate? (Bitte nach Kalenderjahren getrennt aufführen) Statistische Daten über die Dauer einzelner Antragsverfahren werden nicht erhoben. 4. Wie entstehen die Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung? Dem Ergebnis einer Organisationsuntersuchung in den Jahren 2009/10 folgend wurden durch die Bezirksregierung Köln die Verfahrensabläufe im dortigen Dezernat 49 geändert, um die Voraussetzungen für die Einführung der elektronischen Akte zu schaffen (u.a. zentrale Aktenführung). Verzögerungen entstanden nach Mitteilung der Bezirksregierung insbesondere dadurch, dass innerhalb der Umorganisation mehrfach Umstellungen erforderlich wurden, um das Verfahren im laufenden Betrieb zu verbessern. 5. Wie will die Landesregierung Abhilfe schaffen? Die Inbetriebnahme der elektronischen Akte wird zu einer spürbaren Verbesserung der Bearbeitungsdauer führen. Wegen der entscheidenden Bedeutung der elektronischen Akte ist zwischen der Bezirksregierung Köln und IT.NRW vereinbart worden, dieses Projekt prioritär umzusetzen. Die sich im Rahmen der Umstellung auf die elektronische Aktenführung ergebenden Verzögerungen müssen zu Gunsten einer dauerhaft zügigeren Antragsbearbeitung vorübergehend hingenommen werden. Wegen der Rückstände im Bereich Meister-BAföG sind in den letzten Wochen vorübergehende personelle Verstärkungen vorgenommen worden. Bis zur Einführung der elektronischen Akte werden dort derzeit weitere zeitlich begrenzte Personalverstärkungen geprüft.