LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2793 29.04.2013 Datum des Originals: 26.04.2013/Ausgegeben: 02.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 976 vom 19. März 2013 der Abgeordneten Christof Rasche, Angela Freimuth, Ernst-Ulrich Alda und Susanne Schneider FDP Drucksache 16/2422 Zieht die Landesregierung beim Lückenschluss der A 46 an einem Strang? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 976 mit Schreiben vom 26. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Westfalenpost berichtete am 2. März 2013 unter der Überschrift „Duin fordert Lückenschluss der A46“ über die Ausführungen, die der NRW-Wirtschaftsminister bei seinem Antrittsbesuch bei der Industrie- und Handelskammer Hellweg-Sauerland in Arnsberg machte. Zu dem für die Region zentralen Infrastrukturprojekt sagte er: „Es wird Zeit, dass wir mit der A 46 vorankommen, da ziehen wir an einem Strang.“ Der Autobahn-Lückenschluss müsse im Bundesverkehrswegeplan wieder auf eine höhere Dringlichkeitsstufe gestellt werden, erklärte Duin. Die klare Positionierung des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministers für den Lückenschluss der A 46 ist ausdrücklich zu begrüßen. Allerdings ist es mit einer bei der IHK vorgetragenen Forderung des Ministers allein noch nicht getan. Vielmehr muss er dafür Sorge tragen, dass sich die Landesregierung insgesamt wieder zu diesem Projekt bekennt. Denn in letzter Zeit sind berechtigte Zweifel daran aufgetreten, dass die rot-grüne Landesregierung hier tatsächlich an einem Strang zieht. So erklärte der NRW-Verkehrsminister in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage 773 (Drucksache 16/1960), dass für den Abschnitt der A 46 von Menden bis Arnsberg die Planung ruhend gestellt worden sei. Auf die Frage, ob die Landesregierung den Lückenschluss der A LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2793 2 46 für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan melden werde, wurde ausgeführt: „Die Landesregierung wird erst nach Vorliegen der Projektbewertung über die Anmeldung von Vorhaben zur Aufnahme im BVWP entscheiden. Die Bewertungen werden voraussichtlich 2014/2015 vorliegen.“ Die Entscheidung über die Anmeldung soll demnach auf eine Zeit verschoben werden, zu der die Untersuchungen des Bundes abgeschlossen sind und Nachmeldungen terminlich gar nicht mehr geprüft werden können. 1. Ist aus den zitierten Aussagen von Wirtschaftsminister Duin bei der IHK Hellweg- Sauerland zu folgern, dass innerhalb der Landesregierung Einvernehmen zur Realisierung des Lückenschlusses der A 46 und der Rücknahme der dem entgegenstehenden Ruhendstellung der Planung besteht? Die in der Planungspriorisierung durch die Landesregierung getroffenen Festlegungen für das Projekt sind weiterhin gültig. Mit seinen Äußerungen hat Herr Minister Duin die verkehrliche und wirtschaftliche Bedeutung des Projektes betont. 2. Misstraut die Landesregierung den bundesweit einheitlichen BVWP- Bewertungsverfahren und den Beschlüssen des Deutschen Bundestages zum Bedarfsplan, wenn kostenaufwendige Gegengutachten und Verhinderungsstrategien mit Nullvarianten in Betracht gezogen werden? Nein. 3. Hat die Landesregierung geprüft, ob nicht abgestimmte Verhinderungsstrategien in Bezug auf Projekte des Bundesfernstraßenbaus einem fairen Ausgleich zwischen Bundesinteressen und Landesinteressen im Rahmen der Auftragsverwaltung – die ohnehin vom Bundesrechnungshof sehr kritisch gewürdigt wird – entgegenstehen? Aufgrund der vom Bund in der mittelfristigen Finanzplanung angekündigten Mittelumschichtung zu Lasten des Neu- und Ausbaus von Bundesfernstraßen hat die Landesregierung die Planungskapazitäten konzentriert. Insofern stellt sich die Frage nicht. 4. Stehen die Festlegungen der Planungspriorisierung aus dem Jahr 2011 der im Zusammenhang mit der Aufstellung des BVWP 2003 und des Bundesfernstraßenbedarfsplanes 2004 zwischen den Umwelt- und Verkehrsministerien von Bund und Land für die Ressortabstimmung abgesprochenen (und jetzt verzögerten ) Linienänderung für den seinerzeit prioritär eingeplanten Lückenschluss entgegen ? Sowohl im BVWP als auch im Bedarfsplan werden keine Linienführungen abschließend festgelegt . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2793 3 5. Welche Schritte hat die Landesregierung bereits unternommen bzw. wird sie unternehmen , um die von Wirtschaftsminister Duin angemahnte höhere Dringlichkeit des Lückenschlusses der A 46 zwischen Hemer und Arnsberg- Neheim auch für den neuen Bundesverkehrswegeplan zu erreichen? Die aus Sicht des Landes notwendigen Unterlagen für eine Projektbewertung werden derzeit vom Landesbetrieb Straßenbau im Rahmen der Auftragsverwaltung aufbereitet.