LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2813 02.05.2013 Datum des Originals: 30.04.2013/Ausgegeben: 07.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 925 vom 12. Februar 2013 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/2178 Investitionsmittel im U3-Bereich Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 925 mit Schreiben vom 30. April 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Entgegen den Auskünften des Ministeriums in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend vom 10.01.2013 teilte der Finanzminister des Landes NordrheinWestfalen mit Schreiben vom 30.01.2013 den Stand des vorläufigen kassenmäßigen Jahresabschlusses 2012 mit. Vorbemerkung der Landesregierung In der Sitzung des Ausschusses für Familie, Kinder und Jugend am 10. Januar 2013 hat das MFKJKS auf die Frage des Abgeordneten Tenhumberg, wann das Ministerium in der Lage sei, für 2012 Ist-Ausgaben für die wesentlichen Haushaltspositionen zur Verfügung zu stellen , mitgeteilt, dass dies – tendenziell – Ende März der Fall sei. Mit Schreiben vom 30.01.2013 hat der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen den Stand des vorläufigen kassenmäßigen Jahresabschlusses 2012 mitgeteilt. Der endgültige kassenmäßige Jahresabschluss 2012 liegt seit dem 22. März 2013 vor. Dies entspricht damit – sogar exakt und nicht nur tendenziell – den Angaben des MFKJKS in der Sitzung des Ausschusses am 10. Januar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2813 2 1. Ist nun auch dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport der Stand des vorläufigen kassenmäßigen Jahresabschlusses 2012 für den zuständigen Geschäftsbereich bekannt? Ja. 2. Nach den Planungen und dem Willen des Landesgesetzgebers sollten im Jahr 2012 zum Ausbau der U3-Betreuung Investitionsmittel in Höhe von 77.812.000 Euro (Haushaltsstelle 07 040 883 10) und 100.000.000 Euro (Haushaltsstelle 07 040 883 99) kassenwirksam investiert werden. Nach Mitteilung des Finanzministers sind jedoch vorläufig und kassenmäßig Einsparungen in Höhe von 43,9 Mio. Euro zu verzeichnen. Warum konnten trotz erkennbar hohen Investitionsbedarfs die veranschlagten Mittel nicht kassenwirksam verausgabt werden? Die Fragestellung suggeriert, dass die Landesregierung benötigte Finanzmittel für den erforderlichen Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren nicht zur Verfügung stellt. Das trifft nicht zu. So wurden die bei Titel 883 99 vereinnahmten Rückflüsse aus der fachbezogenen Pauschale in Höhe von 9.760.253,69 EUR unter Inanspruchnahme des Deckungsvermerks vollständig bei Titel 883 40 für U3-Investitionsmaßnahmen wieder verausgabt. Die vorgesehenen Landesinvestitionsmittel für den U3-Ausbau wurden somit vollständig verausgabt. Bei den Bundesmitteln (Titel 883 10) beruht der veranschlagte Betrag auf den Prognosen, die der Bund bei der Schaffung des Sondervermögens im Jahr 2007 für das Jahr 2012 getroffen hat. Da der Mittelabfluss bei einem solch längerfristigen Programm zu diesem Zeitpunkt ebenfalls lediglich prognostiziert werden konnte, wurde bereits in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Kinderbetreuungsfinanzierung in Artikel 3 geregelt, dass der tatsächliche Mittelabruf in den einzelnen Jahren höher oder niedriger sein darf, als angenommen. So waren beispielsweise im Haushalt 2008 Bundesmittel in Höhe von 84.360.000 EUR veranschlagt, tatsächlich wurde jedoch nicht ein einziger Euro für Investitionsmaßnahmen verausgabt. Der tatsächliche Mittelabfluss im Jahr 2012 hat sich insoweit anders gestaltet, als es vom Bund 5 Jahre zuvor angenommen wurde. Tatsächlich kommt es bei den Bundesmitteln nicht auf die konkrete Verausgabung im jeweiligen Haushaltsjahr an. Viel entscheidender ist die Bewilligungsquote. Und hier ist mitzuteilen, dass NRW die zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von rd. 482 Mio. EUR bereits seit einiger Zeit nahezu vollständig durch Bewilligungsbescheide an die Kommunen gebunden hat. 3. Wie hoch ist die Abweichung der im Haushaltssoll geplanten U3-Plätze per 31.12.2013 und den tatsächlich geschaffenen U3-Plätzen, weil sich die Fertigstellung und damit die Kassenwirksamkeit in das Jahr Haushaltsjahr 2013 verschoben hat? Der Haushalt 2013 enthält in Kapitel 07040, Titelgruppe 90 in Ziffer 2.1 verbindliche Erläuterungen zu veranschlagten Mitteln und zugrundeliegenden Plätzen. Nach den Anmeldungen der Jugendämter zum 15. März 2013 werden diese Planungen durch die Anmeldungen der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2813 3 tatsächlichen Platzzahlen im Bereich der Kindertageseinrichtungen um 367 und im Bereich der Kindertagespflege um 516 Plätze übertroffen. 4. Welche tatsächlichen Durchschnittskosten entfielen im Jahr 2012 für die Schaf- fung eines U3-Platzes? Nach einer aktuellen Auswertung der beiden Landesjugendämter liegt der durchschnittliche Förderbetrag von Bundes- und Landesmitteln im gesamten Förderzeitraum für Investitionsmaßnahmen zum U3-Ausbau in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege bei 9.538,94 Euro. 5. Welche Prognosen bzw. Zwischenstandsmeldungen liegen der Landesregierung hinsichtlich der Anzahl verfügbarer U3-Plätze für das Kindergartenjahr 2013/2014 vor? Die Landesjugendämter haben dem MFKJKS am 25.03.2013 auf Grundlage der verbindlichen Meldungen der Jugendämter zum 15.03.2013 für das Kindergartenjahr 2013/14 folgende Antragszahlen übermittelt: 106.567 Plätze in Kindertageseinrichtungen und 38.316 Plätze in Kindertagespflege. Insgesamt stehen damit im Kindergartenjahr 2013/2014 144.883 Plätze für die Betreuung unterdreijähriger Kinder zur Verfügung.