LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2829 02.05.2013 Datum des Originals: 30.04.2013/Ausgegeben: 07.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1026 vom 26. März 2013 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/2507 Kontakte zur Düsseldorfer Agentur steinkuehler-com.de Die Ministerpräsidentin hat die Kleine Anfrage 1026 mit Schreiben vom 30. April 2013 für die Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Nachgang zu der Beantwortung (Drs. 16/2453) meiner Kleinen Anfrage 914 ergeben sich weitere Fragestellungen zu Auftragsvergaben an die Agentur steinkuehler-com.de. Vorbemerkung der Landesregierung Sofern in der o.g. Kleinen Anfrage von „Beratung“ die Rede ist, verstehen wir den Begriff im Sinne einer geschäftlichen Beziehung auf Basis von Kommunikationsaufträgen der Landesregierung an Herrn Karl-Heinz Steinkühler bzw. die Agentur steinkuehler-com.de. In diesem Zusammenhang gehen wir davon aus, dass mit „Mitarbeitern“ Beschäftigte der Landesregierung gemeint sind, deren Zuständigkeitsbereich kommunikations- bzw. vergaberelevant ist. In Bezug auf Angebote unentgeltlicher (Beratungs)-Leistungen gehen wir ebenfalls davon aus, dass damit Angebote hinsichtlich beabsichtigter Auftragsvergaben durch die Landesregierung gemeint sind. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Landesregierung das grundrechtlich verbürgte Persönlichkeitsrecht des einzelnen Bediensteten zu beachten hat und wir daher davon ausgehen, dass beiläufige, flüchtige oder gar private Kontakte mit der Fragestellung nicht in Rede stehen. Was den Begriff der „Empfehlung“ betrifft, so ist dieser sehr weit gefasst und kann mitunter auch die mündliche Zufriedenheitsbekundung bzgl. einer gelieferten Leistung meinen. Insofern wird eine Empfehlung in diesem Kontext weder voll- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2829 2 ständig ausgeschlossen noch bejaht werden können. Wir gehen jedoch davon aus, dass der Begriff in dieser Kleinen Anfrage als Empfehlung im Zusammenhang mit einer konkret in Aussicht stehenden Beauftragung durch u.g. „Dritte“ gemeint ist. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde der Zeitraum seit 7/2010 zugrunde gelegt. Es wurden hierbei die Ministerien sowie die Staatskanzlei abgefragt. 1. Hat die Agentur steinkuehler-com.de bzw. hat Herr Karl-Heinz Steinkühler Mitar- beiter der Landesregierung beraten? Soweit die in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage 914 erwähnten fünf Aufträge in Rede stehen, fanden und finden Beratungsgespräche sowie sonstige Kontakte auf unterschiedlichen Ebenen statt, die zur Anbahnung und Durchführung der Aufträge notwendig waren bzw. sind. Darüber hinaus sind uns weitere Beratungsleistungen im Sinne o.g. sachgerechter Eingrenzung nicht bekannt. 2. Hat die Agentur steinkuehler-com.de bzw. hat Herr Steinkühler Mitarbeitern der Landesregierung unentgeltliche Beratungsleistungen bzw. andere unentgeltliche Leistungen angeboten? Solche Angebote sind uns nicht bekannt. 3. Haben Mitarbeiter der Landesregierung die genannte Agentur bzw. Herrn Steinkühler gegenüber Dritten (Beteiligungen des Landes, Unternehmen, Kommunen, kommunale Beteiligungen etc.) empfohlen? Nein.