LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2871 07.05.2013 Datum des Originals: 06.05.2013/Ausgegeben: 10.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1009 vom 25. März 2013 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/2482 Zahlenwirrwarr um U3-Ausbauzahlen beenden – Wie viele Plätze stehen ab dem 1. August 2013 tatsächlich zur Verfügung? Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1009 mit Schreiben vom 6. Mai 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen einer Pressekonferenz hat Familienministerin Ute Schäfer am 19. März 2013 die aktuellen Zahlen zum U3-Ausbaustand bekanntgegeben. In diesem Zusammenhang erläuterte sie, dass die Jugendämter für das nächste Kindergartenjahr 2013/2014 (Beginn: 01.08.2013) insgesamt genau 144.883 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren angemeldet hätten (vgl. Sprechzettel der Ministerin anlässlich der Pressekonferenz). Diese Ausführungen vermitteln den Eindruck, dass die 144.883 U3-Plätze in ihrer Gesamtheit auch ab dem für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr entscheidenden 1. August 2013 zur Verfügung stehen. Tatsächlich scheint dies aber nicht der Fall zu sein. Die von der Landesregierung veröffentlichten Zahlen stimmen in zahlreichen Fällen nicht mit den von den Kommunen selbst bekanntgegebenen Zahlen überein. So berichteten Medien am 21. März 2013 beispielsweise, dass die vom Ministerium für die Stadt Münster veröffentlichte Statistik “zu positiv“ sei; zum Stichtag 1. August würden 470 Plätze für Kinder fehlen, die einen Rechtsanspruch hätten (vgl. Westfälische Nachrichten). Die zuständige Dezernentin der Stadt Münster versuchte den Widerspruch mit dem Hinweis aufzuklären, das Ministerium habe wohl auch die Plätze eingerechnet, die erst im Frühjahr 2014 bezugsfertig seien. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2871 2 Diese Unstimmigkeiten irritieren und sorgen für Verunsicherung. Daher muss schnellstmöglich geklärt werden, wie valide die Zahlen der Landesregierung tatsächlich sind. Hierbei geht es ausdrücklich nicht darum, das große Engagement der Kommunen und Träger bei der Platzschaffung zu schmälern. Dieser Kraftakt verdient ohne Zweifel Anerkennung. Vorbemerkung der Landesregierung Seit Verabschiedung des KiBiz im Oktober 2007 berichtet die Landesregierung - erstmalig zum Kindergartenjahr 2008/2009 - über die Meldungen der Jugendämter zum 15. März für das jeweilige folgende Kindergartenjahr. Dabei gilt, dass die von den Jugendämtern angemeldeten Kindpauschalen Betreuungsplätzen entsprechen, die das Land entsprechend den Regelungen des KiBiz finanziert. 1. Beziehen sich die von der Landesregierung am 19. März bekanntgegebenen Zah- len in ihrer Gesamtheit auf bezugsfertige U3-Plätze zum 1. August 2013, d. h. 144.883 U3-Plätze, die von den Eltern definitiv auch im August in Anspruch genommen werden können? 2. Inwieweit ist davon auszugehen, dass die von der Landesregierung am 19. März 2013 bekanntgegebenen Zahlen U3-Betreuungsplätze beinhalten, die erst nach dem 1. August 2013 fertig sind und damit erst nach dem 1. August im laufenden Kindergartenjahr – erst im September, Oktober, November usw. – zur Verfügung stehen? Die von der Landesregierung am 19. März bekanntgegebenen Meldungen der Jugendämter beziehen sich auf Plätze im Kindergartenjahr 2013/2014, die das Land ab dem 1. August bezuschusst. Ein Platz, der nicht im gesamten Kindergartenjahr in Anspruch genommen wird, fließt nach § 19 Abs. 1 Satz 3 KiBiz lediglich anteilig in die Meldungen ein. Im Kindergartenjahr fertig gestellte Plätze erhöhen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme die Zahl der verfügbaren Plätze gegenüber den Meldungen zum Stichtag 15. März entsprechend. Dieses Verfahren gilt sowohl für die Plätze für Kinder unter drei Jahren als auch für die Plätze für Kinder unter drei Jahren unverändert seit dem Kindergartenjahr 2008/09. 3. Wie melden die Kommunen die für den U3-Ausbaustand nach dem Stichtag 15. März entscheidenden Zahlen (ganz konkret bezogen auf die Anzahl der vorhandenen Plätze am 1. August oder bezogen auf die gesamten Plätze im Kindergartenjahr 2013/2014 ohne Angabe der Fertigstellung)? 4. Wie lautet die entsprechende Frage in der Eingabemaske von Kibiz.web? Die Jugendämter melden für das Kindergartenjahr Kindpauschalen entsprechend der Anlage zu § 19 KiBiz. Die Eingabemaske gibt dementsprechend die Gruppenformtabellen der Anlage zu § 19 KiBiz vor. Hier erfolgt der jeweilige Eintrag. Gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 KiBiz trägt der Träger eine anteilige Kindpauschale ein, wenn ein Kind den Platz nach dem Betreuungsvertrag nicht während des gesamten Kindergartenjahres in Anspruch nimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2871 3 5. Wenn in den von der Landesregierung veröffentlichten Zahlen auch die Plätze enthalten sind, die erst nach dem 1. August fertiggestellt werden bzw. bezugsfertig sind: Warum ist, um Missverständnisse bei Kommunen, Trägern und Eltern zu vermeiden, der Hinweis auf diesen kleinen, aber feinen Unterschied unterblieben ? Wie in dem seit 2008 unverändert praktizierten und damit geübten Verfahren wurden die Zahlen der im kommenden Kindergartenjahr ab dem 1. August vom Land bezuschussten Plätze veröffentlicht. Von Missverständnissen ist deshalb nicht auszugehen.