LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2873 07.05.2013 Datum des Originals: 06.05.2013/Ausgegeben: 13.05.2013 (10.05.2013) Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1000 vom 22. März 2013 der Abgeordneten Dirk Wedel und Christof Rasche FDP Drucksache 16/2467 Neue Planungen zur L 239 zwischen Mettmann und Ratingen Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 1000 mit Schreiben vom 6. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zustand und Verkehrssicherheit der L 239 zwischen Mettmann und Ratingen sind seit Jahren ein Ärgernis für die betroffenen Verkehrsteilnehmer und Anwohner. Zwischen Mettmann und der Autobahnbrücke über die A 3 ist die L 239 eine gut ausgebaute und sicher zu befahrende Straße. Ab der Autobahnbrücke in Richtung Ratingen hat die L 239 dagegen eher den Charakter eines schlecht asphaltierten Feldweges. Dieser Zustand führt immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Besonders betroffen sind Fußgänger und Radfahrer, die keinerlei Bewegungsfläche haben ohne direkt mit dem KFZ-Verkehr in Konflikt zu kommen. Auch der Busverkehr (Linie 749) ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Die L 239 stellt die direkte Anbindung zur A 44 und damit zum Düsseldorfer Flughafen und zur Messe Düsseldorf dar. Alternativ müssten große Umwege, beispielsweise über die B 7 oder die A 46 gefahren werden. Für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die heimische Wirtschaft, ist der Neu- bzw. Ausbau der L 239 zwischen der Autobahnbrücke und Ratingen ein Verkehrsprojekt höchster Priorität. Presseberichten zufolge soll sich das Land NRW nunmehr bereit erklärt haben, die L 239 auszubauen und die Kosten zu übernehmen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2873 2 Seitens des Landesbetriebs Straßen NRW sei im Bau- und Planungsausschuss des Kreises Mettmann am 07.03.2013 erklärt worden, es werde keinen „Deluxe-Ausbau“ geben. Man werde bei den sonst üblichen Auflagen und Vorgaben im Straßenbau „ein Auge zudrücken“. Einen Gehweg solle es nicht geben. Fußgänger sollten über einen befestigten Randstreifen gehen. Ein baurechtliches Verfahren sei nicht erforderlich. 1. Inwieweit entspricht der durch Straßen NRW in Aussicht gestellte Ausbau der L 239 den Standards einer Landesstraße (beispielsweise in Bezug auf Fahrbahnquerschnitt , Kurvenradien, Entwurfsgeschwindigkeit, Sicherheitsbelange, Fußgänger , Radfahrer)? 2. An welchen Streckenabschnitten soll inwiefern von üblichen Auflagen und Vor- gaben im Straßenbau abgewichen werden? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die L 239 wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung abschnittsweise nach dem Stand der Technik saniert bzw. neu- / ausgebaut. Dabei werden die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt . 3. Inwieweit werden nach den Planungen die Engstellen der L 239 (beispielsweise Nussbaum, Buschmühle) beseitigt? Die Beseitigung der Engstellen im Zuge der L 239 erfolgt nach den Möglichkeiten, die sich aus dem Baurecht ergeben. 4. Welche tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind für den von Straßen NRW in Aussicht gestellten Ausbau erforderlich (beispielsweise Baurecht, Grundstückserwerbe, Haushaltsmittel)? Die Arbeiten an der L 239 werden auf der Grundlage vom Baurecht durchgeführt. Mit Ausweisung im Landesstraßenbauprogramm ist das Vorhaben vom Grundsatz her finanziell abgesichert . 5. Wann soll der Ausbau der L 239 realisiert werden? Die Neu- bzw. Ausbaumaßnahmen erfolgen, sobald dafür ausreichende Finanzmittel im Landeshaushalt bereitgestellt werden können.