LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2874 07.05.2013 Datum des Originals: 06.05.2013/Ausgegeben: 10.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1068 vom 11. April 2013 des Abgeordneten Marcel Hafke FDP Drucksache 16/2582 Perspektive für das Landesgebäude an der Zeughausstraße in Wuppertal – wie gestaltet sich das Bieterverfahren zum Verkauf? Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1068 mit Schreiben vom 6. Mai 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das dem Land Nordrhein-Westfalen als Eigentümer gehörende Gebäude an der Zeughausstraße 63 in Wuppertal steht nach der Verlagerung der dort untergebrachten Abteilungen des Landesstraßenbauamtes leer. Nach Auskunft des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW ist die Prüfung einer wirtschaftlichen Nutzung mit negativem Ergebnis beendet worden. Nun soll das Gebäude verkauft werden. Das Bieterverfahren sei in Vorbereitung. Die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil beklagen den Leerstand im Barmener Zentrum und fordern zu Recht eine städtebaulich und wirtschaftlich vorteilhafte Lösung für das Gelände. 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bieterverfahren? Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) bereitet derzeit die Unterlagen für das Bieterverfahren vor. Mit dem Bieterverfahren wurde noch nicht begonnen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2874 2 2. Welche Vorgaben für eine spätere Nutzung des Gebäudes werden in dem Bieterverfahren gemacht? Um eine größtmögliche Anzahl von Interessenten zu gewinnen, werden keine Vorgaben für eine spätere Nutzung gemacht. Die Erwerbsinteressenten klären mit der Stadt Wuppertal, ob ihre Planungen genehmigungsfähig sind, und geben dann auf dieser Grundlage ihre Kaufgebote ab. 3. Wie werden die Stadt Wuppertal, die lokalen politischen Entscheidungsgremien und die Bürgerinnen und Bürger in das Verfahren einbezogen? Der BLB NRW hält ständigen Kontakt zur Stadt Wuppertal und zur Wirtschaftsförderung Wuppertal. Die Bürgerinnen und Bürger wurden über den Kontakt mit dem Bürgerverein einbezogen . 4. Wie ist sichergestellt, dass die Wünsche und Bedarfe vor Ort beim Verkauf und der späteren Nutzung Berücksichtigung erfahren? Der BLB NRW ist nach § 7 Landeshaushaltsordnung NRW (LHO NRW) i.V.m. §§ 63 und 64 LHO NRW grundsätzlich gehalten, den bestmöglichen Verkaufspreis zu erzielen. Die Erwerbsinteressenten erörtern die von Ihnen beabsichtigten Nachnutzungskonzepte mit der Stadt und klären, ob ihre Planungen genehmigungsfähig sind. 5. Sollte sich kein Kaufinteressent finden, welche alternativen Lösungen wird das Land dann verfolgen? Nach dem derzeitigen Stand geht der BLB NRW von einer Veräußerung des Objekts aus. Es werden daher keine anderweitigen Maßnahmen unternommen.