LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2951 14.05.2013 Datum des Originals: 14.05.2013/Ausgegeben: 17.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 951 vom 28. Februar 2013 der Abgeordneten Serap Güler und Christian Möbius CDU Drucksache 16/2233 Landesmittel für das Projekt Archäologische Zone/Jüdisches Museum in Köln: Schaufelt das Land Geld in ein Loch ohne Boden? Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 951 mit Schreiben vom 14. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung im Juni 2011 mehrheitlich die Errichtung einer Archäologischen Zone und eines Jüdischen Museums auf dem Rathausplatz beschlossen. Im Dezember 2012 beschloss er, die Ausstellungsplanung und den Betrieb dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) zu übertragen, um mit den laufenden Kosten für den Museumsbetrieb den städtischen Haushalt nicht zu belasten. Stattdessen soll nun der durch die Beiträge aller Kommunen im Rheinland finanzierte LVR diese Kosten für das Museum in Köln tragen. Bereits vor einer Grundsteinlegung des Museumsbaus wurde bekannt, dass die Kalkulation der Baukosten zu niedrig angesetzt war und jetzt erhöht werden muss. Mit einem zukünftigen weiteren Anstieg kann gerechnet werden. Da die Baukosten und die Baufolgekosten von der Stadt Köln getragen werden sollen, hat dies unmittelbare Auswirkungen auf den Kölner Haushalt und sein Defizit. Vor dem Hintergrund äußerst kritischer Presseberichterstattung, einer breiten öffentlichen Debatte in der Bevölkerung und der angespannten Haushaltslage der Stadt Köln, bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2951 2 1. In welchem Umfang hat das Land dieses Projekt bislang finanziell unterstützt (getrennte Darstellung nach Archäologischer Zone und Jüdischem Museum)? Fördergegenstand der Städtebauförderung des Landes NRW im Rahmen der Regionale 2010 ist das Projekt Archäologische Zone Köln. 2010 ist ein Förderbescheid aus Mitteln der Städtebauförderung für den Projektbestandteil „Ausgrabung Rathausplatz“ als bauvorbereitende Maßnahme in Höhe von 1.641.232 € an die Stadt Köln ergangen. Im Jahr 2011 ist für die Realisierung des Projektes „Archäologische Zone Köln“ ein weiterer Bewilligungsbescheid in Höhe von 12.658.758 € an die Stadt Köln ergangen. Daraus ergibt sich eine Gesamtförderung des Landes in Höhe von 14,3 Mio. €. 2. Werden infolge der steigenden Baukosten auch die Fördermittel des Landes er- höht? Die Gesamtzuschusshöhe des Landes für dieses Projekt ist auf die bewilligten 14,3 Mio € begrenzt, insofern werden die Landesmittel zur Förderung nicht erhöht. 3. Laut Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln für die Archäologische Zone Köln vom Dezember 2011 ist die Maßnahme „bis zum 31.12.2013 durchzuführen “. Droht bei einer nicht fristgerechten Fertigstellung eine Rückzahlung der Fördermittel? 4. Bis wann muss die Maßnahme spätestens fertig gestellt sein, damit die Stadt Köln keine Zuschüsse zurückzahlen muss? Die Antwort zu den Fragen 3 und 4 erfolgt gemeinsam: Die Bewilligungsbescheide sehen einen Mittelabruf und die Durchführung der Maßnahme bis zum 31.12.2013 vor. Mit Schreiben vom 17.04. 2013 hat die Stadt Köln beantragt, die Frist zur Inanspruchnahme der gewährten Fördermittel bis zum Jahr 2016 zu verlängern. Wird diesem Antrag seitens des Finanzministeriums nicht zugestimmt, müssen die Fördermittel zurückgezahlt werden. 5. Hat die Stadt Köln alle mit den beiden Zuwendungsbescheiden der Bezirksregie- rungen ergangenen Auflagen erfüllt? Die Auflagen der Bewilligung des Jahres 2010 zu den Ausgrabungen auf dem Rathausplatz sind erfüllt. Die Auflagen der Bewilligung des Jahres 2011 zur Gesamtmaßnahme sind bislang nicht vollständig erfüllt. Nicht abschließend geklärt ist die Frage der Denkmalverträglichkeit der geplanten Baustatik und das mit allen Projektbeteiligten abzustimmende Konzept zur Ausstellung, zur Kommunikation und Betrieb der archäologischen Zone Köln.