LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2964 14.05.2013 Datum des Originals: 13.05.2013/Ausgegeben: 17.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1116 vom 23. April 2013 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/2732 Gründung der Montessori Sekundarschule in Sendenhorst Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1116 mit Schreiben vom 13. Mai 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit großer Begeisterung und viel Einsatz wurde in Sendenhorst die Einrichtung einer Montesssori-Sekundarschule vorangetrieben. Die Schule wird von einem breiten Konsens vor Ort und in der Region getragen und ergänzt das vorhandene Schulangebot in hervorragender Weise. Die vorliegenden Anmeldezahlen erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen zum baldigen Schulstart mit 2 Klassen. Die Verantwortlichen vor Ort wie auch die Bezirksregierung Münster haben sorgfältig gearbeitet und alle erforderlichen Vorbereitungen entscheidungsreif abgeschlossen. Der Antrag auf Zulassung liegt nunmehr im Schulministerium zur endgültigen Genehmigung. Die Eltern und alle, die an den Vorbereitungen mitgearbeitet haben, warten dringend auf einen positiven Bescheid, damit die Schule endlich an den Start gehen kann. 1. Wann ist mit einer abschließenden Entscheidung aus dem Schulministerium zu rechnen? Das Ministerium wird abschließend entscheiden, sobald ihm der Schulträger über die Bezirksregierung Münster einen überarbeiteten Antrag vorgelegt haben wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2964 2 2. Sind zum jetzigen Zeitpunkt der Prüfung Hindernisse erkennbar, die die baldige Genehmigung der Montessori Sekundarschule gefährden könnten? 3. Ggf.: Welche Hindernisse/Probleme sind bislang aufgetreten? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Sofern der Schulträger seinen Antrag insbesondere in den nachfolgenden Punkten zeitnah überarbeitet, steht einer baldigen Entscheidung über die Genehmigung grundsätzlich nichts im Wege. Der Schulträger muss konzeptionell klären, ob er die geplante Sekundarschule ab Jahrgang 7 in integrierter, teilintegrierter oder kooperativer Form weiterführen will. Die geplante Stundentafel steht in einigen Punkten hinter den für öffentliche Sekundarschulen geltenden Standards zurück. Die konzeptionellen Aussagen zur beabsichtigten sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern sind lückenhaft und daher noch nicht entscheidungsreif. Die intendierte Vergabe von Berichtszeugnissen anstelle von Ziffernnoten wäre einer Sekundarschule nur dann möglich, wenn diese gemäß § 100 Absatz 6 SchulG als Ersatzschule eigener Art genehmigt würde. Der Schulträger sollte klarstellen, ob dies seiner Intention entspricht oder ob er hinsichtlich der Zeugnisse gemäß § 100 Absatz 4 SchulG wie eine öffentliche Sekundarschule verfahren wird. 4. Für wann rechnet die Landesregierung mit einem Schulstart? Das hängt davon ab, wann der Schulträger einen genehmigungsfähigen Antrag vorlegen wird.