LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2982 15.05.2013 Datum des Originals: 13.05.2013/Ausgegeben: 21.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1058 vom 9. April 2013 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/2571 „Wenn Hähne krähen, Enten schnattern und Nachbars Bienen stechen“ – monatliche Telefonberatung zur Klärung von Nachbarschaftsstreitigkeiten durch das NRWJustizministerium Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 1058 mit Schreiben vom 13. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin und dem Finanzminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Unter dem Motto „Schlichten statt richten!“ erteilt das Justizministerium an jedem ersten Donnerstag im Monat telefonische Ratschläge zur außergerichtlichen Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten . In der Zeit von 12 bis 14 Uhr können Bürger sich jeweils kostenlos am Telefon von erfahrenen Schiedsexperten entsprechend beraten lassen. Laut Presseinformation der Staatskanzlei vom 03.04.2013 werden in diesem Zusammenhang u.a. folgende Fragen beantwortet: „Darf der Nachbar 20 Papageien in einer Voliere halten? Wie häufig und laut darf eigentlich sein Hund bellen? Was tun, wenn Nachbars Katze durch meinen Garten streunt? Oder die Bienen von nebenan stechen und Allergien auslösen ? Häufig sorgen Haustiere von Nachbarn für Konfliktstoff, denn sie verursachen manchmal Lärm, Gerüche oder stellen beispielsweise für kleine Kinder eine Gefahrenquelle dar. Auch für Haustiere gelten Vorschriften, um das nachbarschaftliche Zusammenleben zu erleichtern . Beispielsweise gibt es Vorschriften, wann Tiere bellen, krähen, quaken oder krächzen dürfen.“ Vorbemerkung der Landesregierung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2982 2 Das Bürgertelefon zur nachbarschaftlichen Streitschlichtung hat sich seit mehr als zwanzig Jahren bewährt und wurde von allen Landesregierungen getragen. Die Landesregierung befürwortet nach wie vor, dass dieser Bürgerservice bestehen bleibt. Hier wird Bürgern schnell und unkompliziert geholfen - in allen Fragen, die sich aufgrund eines Streits unter Nachbarn ergeben. Die zitierten Überschriften aus den Presseankündigungen beschreiben einen Teil der Ärgernisse, wegen derer es zum Streit unter Nachbarn kommen kann. Die Inhaber eines Schiedsamtes leisten außerhalb der Justiz hervorragende Arbeit, weil sie mit ihrer Lebenserfahrung, ihrem Einfühlungsvermögen und ihren genauen Kenntnissen örtlicher Gegebenheiten gerade in nachbarschaftlichen Streitigkeiten einen Streit vor Ort schlichten können, bevor er vor ein Gericht getragen wird. 1. Wie viele Anrufer haben den o.g. Service seit dessen Bereitstellung in Anspruch genommen? (Bitte monatsweise aufschlüsseln.) Volumen RechtSpecial Bereich Schlichten statt Richten Datum Anrufer 02.07.2009 15 06.08.2009 50 03.09.2009 36 01.10.2009 52 05.11.2009 26 03.12.2009 12 07.01.2010 21 04.02.2010 13 04.03.2010 68 01.04.2010 35 06.05.2010 14 01.07.2010 45 05.08.2010 144 02.09.2010 20 07.10.2010 23 04.11.2010 8 02.12.2010 23 06.01.2011 5 03.02.2011 17 03.03.2011 11 07.04.2011 25 05.05.2011 47 09.06.2011 8 07.07.2011 29 04.08.2011 82 01.09.2011 30 06.10.2011 33 03.11.2011 19 01.12.2011 23 05.01.2012 7 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2982 3 Volumen RechtSpecial Bereich Schlichten statt Richten Datum Anrufer 02.02.2012 16 01.03.2012 16 05.04.2012 24 03.05.2012 40 05.07.2012 41 02.08.2012 146 06.09.2012 169 04.10.2012 16 08.11.2012 12 06.12.2012 26 07.02.2013 11 07.03.2013 22 04.04.2013 22 Daten vor dem 2. Juli 2009 waren nicht mehr erfasst und konnten daher auch nicht ermittelt werden. 2. Wie viele Schiedsexperten standen den Anrufern dabei jeweils zur Verfügung? (Bitte monatsweise aufschlüsseln.) Die Schiedsexperten sind ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger, die außerhalb der Justiz ein Schiedsamt wahrnehmen. Seit der Einführung des Bürgertelefons haben innerhalb der Gruppe dieser Experten Wechsel stattgefunden. Im langjährigen Mittel stehen während der Sprechstunden des Bürgertelefons mindestens vier, meistens aber sechs Schiedspersonen zur Verfügung. Eine exakte Aufschlüsselung ist nicht möglich, da die Schiedspersonen ihren Einsatz in eigener Verantwortung organisieren. 3. Welche Kosten sind dem Land Nordrhein-Westfalen infolge der monatlichen Te- lefonberatung durch das Justizministerium bislang entstanden? (Bitte monatsweise aufschlüsseln und jährliche Gesamtkosten angeben.) Die eingesetzten Experten arbeiten ehrenamtlich und erhalten keine Aufwandsentschädigung von der Justiz. Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung im ServiceCenter der Landesregierung entstehen monatlich Kosten in Höhe von 65,45 €. 4. Wie viele Gerichtsverfahren konnten durch die telefonische Beratung bislang vermieden werden? (Bitte jährliche Anzahl ggfs. schätzungsweise angeben.) Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor. Auch eine seriöse Schätzung ist nicht möglich. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/2982 4 5. Betrachtet es die Landesregierung als eine vorrangige Aufgabe der nordrheinwestfälischen Justiz, die Bevölkerung darüber zu informieren, was zu tun ist, wenn "Hähne krähen, Enten schnattern und Nachbars Bienen stechen"? In den Bürgersprechstunden werden alle Ursachen für Nachbarschaftsstreitigkeiten behandelt . Dazu gehören auch Geräuschimmissionen von Tieren des Nachbarn.