LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3010 21.05.2013 Datum des Originals: 21.05.2013/Ausgegeben: 24.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1120 vom 25. April 2013 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/2737 Bienenhaltung in NRW Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 1120 mit Schreiben vom 21. Mai 2013 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Albert Einstein wird der Spruch zugeschrieben: „Wenn die Biene einmal von der Erde verschwindet, hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr, keine Bestäubung mehr, keine Pflanzen mehr, keine Tiere mehr, kein Mensch mehr“. Tatsache ist, dass Bienen eine wichtige ökologische Funktion wahrnehmen und darüber hinaus dem Menschen seit Jahrtausenden als Nutztier dienen. In NRW mühen sich viele tausend Imker, die meisten in ihrer Freizeit Hobby um tausende Bienenvölker. Sie leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Umwelt und einen nicht minder bedeutenden zur Gewährleistung unserer Honigversorgung. 1. Wie hat sich die Anzahl der Bienenvölker in NRW in den letzten 10 Jahren entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie hat sich die Anzahl der Imker in den letzten 10 Jahren entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Nach den veröffentlichen Jahresberichten der Landesverbände hat sich die Anzahl der Bienenvölker bzw. der Imkerinnen und Imker wie nachfolgend dargestellt entwickelt: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3010 2 Bienenvölker: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 60.681 61.011 60.829 59.603 58.458 56.991 57.220 58.839 61.433 61.947 Imkerinnen und Imker. 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 9.086 9.078 8.927 8.887 9.007 9.213 9.452 9.809 10.261 10.738 3. Welche einzelnen Maßnahmen zur Förderung der Imkerei in NRW unterstützt das Land finanziell (Bitte aufschlüsseln)? Das Land NRW unterstützt folgende Maßnahmen zur Förderung der Imkerei: 1. Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse auf-grund der entsprechenden Landesrichtlinie (EUkofinanziert ), 2. Aufgaben im Rahmen von Landesinitiativen der Landwirtschaftskammer, 3. Untersuchung von Futterkranzproben, 4. Einsatz des Bienengesundheitsmobils der Landwirtschaftskammer NRW sowie des Bienengesundheitsmobils des Siegerlandes und 5. Einsatz eines Bienensachverständigen bei den Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere bei der Reinigung und Desinfektion. 4. Wie hat sich der Fördervolumen der einzelnen Fördermaßnahmen für die Imkerei in den letzten 10 Jahren entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Das Fördervolumen der einzelnen Maßnahmen für die Imkerei hat sich wie folgt entwickelt: 1. Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse: Für diese Maßnahme standen Landesmittel wie folgt zur Verfügung: 2003 € 2004 € 2005 € 2006 € 2007 € 2008 € 2009 € 2010 € 2011 € 2012 € 80.000 100.000 80.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 110.000 110.000 Hinzu kommt in diesen Jahren jeweils eine 50%ige Kofinanzierung durch die EU. 2. Landesinitiativen: Für gezielte Projekte stehen hierfür 150.000 € Landesmittel pro Jahr seit 2006 zur Verfügung. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3010 3 3. – 5. Futterkranzproben, Bienengesundheitsmobil und Einsatz von Bienensachverständigen: Die Einrichtung einer Bienenkasse bei der Tierseuchenkasse NW (TSK) erfolgte 2001. Eine Beihilfe für Futterkranzproben wird ab 2003 gezahlt. Beihilfe zur Bekämpfung der Varroatose sind „Untersuchungskosten Bienenvölker“ und wurden bis 2006 gezahlt. Zahlungen der TSK unter Beteiligung des Landes nach Haushaltslage bzw. Beihilfeerlass, max. 50 %, erfolgten wie folgt: 2003: 15.585,51 € Untersuchungskosten Bienenvölker 2004: 3.549,98 € Untersuchungskosten Bienenvölker 18.976,30 € Untersuchungen Futterkranzproben 2005: 19.621,13 € Untersuchungen Futterkranzproben 2006: 18.721,03 € Untersuchungen Futterkranzproben 8.541,31 € Untersuchungskosten Bienenvölker 2007: 21.007,23 € Untersuchungen Futterkranzproben 2008: 26.458,79 € Untersuchungen Futterkranzproben 2009: 22.230,00 € Untersuchungen Futterkranzproben 2010: 23.544,00 € Untersuchungen Futterkranzproben 2011: 24.178,00 € Untersuchungen Futterkranzproben und Kosten Bienengesundheitsmobil 2012: 70.090,00 € Untersuchungen Futterkranzproben, Projekt NRW = Projekt hinsichtlich der Entwicklung der Varroa-Population und der Bienenvölkerverluste unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes von Neonicotinoiden, Kosten Bienengesundheitsmobil und Kosten Bienensachverständige 5. Wie hat sich der Eigenversorgungsanteil von Honig aus NRW in den letzten 10 Jahren entwickelt (Bitte nach Jahren aufschlüssen)? Hierzu liegen keine Daten vor und konnten auch nicht ermittelt werden. Der Selbstversorgungsgrad mit Honig in Deutschland lag in den Jahren 2008/09 bei 20,7 %, 2009/10 bei 20,2 % und 2010/11 bei 26,4 %. Diese Daten stammen aus der Publikation „Bienen unverzichtbar für Natur und Erzeugung“ des BMELV (Stand Juni 2012).