LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3015 21.05.2013 Datum des Originals: 21.05.2013/Ausgegeben: 24.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1059 vom 4. April 2013 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/2572 Familienzentren im Ballungsraum Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1059 mit Schreiben vom 21. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, , der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Justizminister, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Damit alle Kinder die gleichen Chancen erhalten will Ministerin Schäfer laut Pressemitteilung der Landesregierung vom 06.02.2013 vor allem im Ballungsraum Nordrhein-Westfalens neben anderen Begünstigungen nun auch vorrangig Familienzentren und die frühen Hilfen fördern. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hält einzelne Förderprogramme und Maßnahmen für Städte, Kreise und Gemeinden vor, mit dem Ziel, die Infrastruktur in Gebieten mit besonderem Unterstützungsbedarf zu stärken. Dementsprechend heißt es in der von der Kleinen Anfrage angesprochenen Presseerklärung vom 06.02.2013: „Wir wollen Familienzentren vor allem dort ausbauen, wo ein besonderer Unterstützungsbedarf für Kinder und Familien besteht. Unser Ziel ist es, jedes Kind mitzunehmen und die Familien noch besser und früher zu erreichen und ihnen Hilfe anzubieten“. Die Landesregierung fördert keine „Ballungsgebiete“ und diese werden - entgegen der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage - in der Pressemitteilung auch mit keinem Wort erwähnt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3015 2 1. Wie viele Programme und Maßnahmen des Landes gibt es zurzeit, die bei der Förderung des Ballungsraumes die sogenannten Städte mit besonderem Unterstützungsbedarf bevorzugen? 2. Welche besonderen Unterstützungsbedarfe gibt es in den begünstigten Regionen bezüglich der Kinder? Zunächst wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Für Städte, Kreise und Gemeinden mit besonderem Unterstützungsbedarf gibt es folgende Förderprogramme und Maßnahmen der Landesregierung: MWEIMH: Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Förderhilfen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur in strukturschwachen Regionen. MBWSV: Städtebauliche Maßnahmen der Sozialen Stadt zur Stabilisierung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligte Ortsteile, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht (§ 171 e BauGB). MFKJKS: Gewährung von Zuschüssen zur Sicherung des Zugangs von sozial benachteiligten Familien und Kindern zu Angeboten anerkannter Einrichtungen der Familienbildung (Richtlinien vom 18.11.2011 –SMBI. NRW 21630). Hierzu gehören Familien aus sozialen Brennpunkten und aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur. Die Förderung von Familienzentren hat die Landesregierung neu ausgerichtet, damit Unterstützungsangebote zukünftig verstärkt dort gemacht werden können, wo sie besonders gebraucht werden. Das Projekt „Soziale Chancen im Sport“ richtet sich an Kinder von 3-10 Jahren aus bildungsfernen Familien und wird in Köln, Dortmund und Herne durchgeführt. Das Projekt „Mädchen mittendrin“ verfolgt das Ziel, Mädchen aus Stadtteilen mit schwieriger Sozialstruktur in die Sportvereine zu holen und wird überwiegend in sozialen Brennpunkten umgesetzt. 3. Gibt es diese Unterstützungsbedarfe nicht im ganzen Land Nordrhein-Westfalen? 4. Wie viel höher muss die Förderung zu Gunsten des Ballungsraumes sein, um allen Kindern die gleichen Chancen zu geben? Die Sozialberichterstattung Nordrhein-Westfalen berichtet kontinuierlich über die Lebenssituation u.a. von Kindern und Jugendlichen in NRW. Vor allem der Bericht zu „Prekären Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen“ aus dem Jahr 2009 verdeutlicht sowohl die regionalen als auch kleinräumigen Unterschiede der Lebenssituationen der jungen Generation innerhalb der Kreise und kreisfreien Städte. Er dokumentiert die materielle Armut und die damit zusammenhängenden Folgen für die kindliche Entwicklung, ihre Bildungsbeteiligung und Gesundheit und kommt zu dem Schluss, dass, wenn arme Kinder nicht hinreichend gefördert werden, sowohl die Wirtschaft als auch der Sozialstaat unter Druck geraten und die gesellschaftliche Spaltung beschleunigt wird. Um dem entgegenzuwirken und das Ziel von mehr Chancengleichheit zu erreichen, darf Ungleiches nicht gleich behandelt werden. Dem trägt die Landesregierung z. B. bei der Neuausrichtung von Förderprogrammen wie den Familienzentren Rechnung. Die konkrete Ausgestaltung der Förderung hängt dabei von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.