LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3019 21.05.2013 Datum des Originals: 21.05.2013/Ausgegeben: 24.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1097 vom 9. April 2013 der Abgeordneten Astrid Birkhahn CDU Drucksache 16/2671 Analphabetismus in Nordrhein-Westfalen – Was unternimmt die Landesregierung dagegen? Die Ministerin für Schule und Weiterbildung hat die Kleine Anfrage 1097 mit Schreiben vom 21. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Weltweit können 250 Millionen Kinder und 775 Millionen Erwachsene weder lesen noch schreiben. Alleine in Deutschland leben 7,5 Millionen Menschen die nicht lesen und schreiben können. Schätzungen für Nordrhein-Westfalen gehen von 800.000 bis 1 Million Betroffenen aus, wobei Expertinnen und Experten zum Teil sogar von bis zu 1,6 Millionen Analphabeten in Nordrhein-Westfalen ausgehen. Damit mehr Menschen das Lesen und Schreiben erlernen können und die Zahl der Analphabeten zurückgeht, haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Strategie verständigt. Dabei arbeiten sie in verschiedenen Projekten zusammen und werden mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds unterstützt. Einen thematischen Schwerpunkt bildet dabei die Grundbildung. Auch die Vereinten Nationen haben sich des Themas Analphabetismus angenommen und im Jahr 2000 eine UN-Weltdekade der Alphabetisierung (2003-2012) ins Leben gerufen. Deren Ziel war es, die Analphabetenrate bei Erwachsenen um die Hälfte zu reduzieren. Dazu sollten bis zum Jahr 2015 unter Mithilfe des Bundes und der Länder sechs Bildungsziele erreicht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3019 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die „Leo-Level-One-Studie“ hat 2011 erstmals belastbare Zahlen zum funktionalen Analphabetismus in Deutschland vorgelegt; länderspezifische Auswertungen liegen nicht vor. Bund, Länder und zahlreiche weitere Partner haben sich auf eine gemeinsame Nationalen Strategie für Alphabetisierung und Grundbildung Erwachsener 2012 - 2016 verständigt. Die Nationale Strategie benennt Ziele und Maßnahmen, um die Zahl erwachsener Analphabetinnen und Analphabeten in Deutschland zu reduzieren. Die Länder bringen sich mit konkreten Maßnahmen in das von vielen Partnern gemeinsam getragene und verantwortete Bündnis ein (s. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1060, LTDrs . 16/2573). Bildungsangebote zur Alphabetisierung gehören bereits vor Bekanntgabe der o.g. Studie zu den Kernaufgaben der Weiterbildung. In Nordrhein-Westfalen gehören Alphabetisierung und Grundbildung zu den gemeinwohlorientierten Angeboten nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG). 1. Welche Förderprojekte werden aus dem ESF Förderprogramm 2014 - 2020 für das Thema Grundbildung in Nordrhein-Westfalen fortgeführt? Das EU-Programm für die neue Förderperiode befindet sich auch wegen der schwierigen Situation in Bezug auf den EU-Haushalt noch in der Abstimmung. Nach dem gegenwärtigen Stand ist beabsichtigt, die Förderung zum Thema Grundbildung in der kommenden Förderphase 2014 - 2020 fortzuführen. 2. Welche Förderbereiche werden aus dem ESF Förderprogramm 2014 - 2020 für das Thema Grundbildung in Nordrhein-Westfalen neu eingerichtet? Siehe Antwort zur Frage 1. 3. Mit welchen Programmen befasst sich die nordrhein-westfälische Landesregierung bei Grundbildungsangeboten? Die Landesregierung hat im Rahmen des ESF Förderprogramms seit 2006 für Maßnahmen der Weiterbildung einen eigenen Förderschwerpunkt „Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung“ eingerichtet. 4. In welcher Weise hat sich Nordrhein-Westfalen an der von der UN ausgerufenen Weltdekade der Alphabetisierung zwischen 2003-2005 beteiligt? Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Die Landesregierung hat sich im Rahmen ihrer bildungspolitischen Gesamtkonzeption an der UN-Weltdekade der Alphabetisierung beteiligt. Zum umfassenden Auftrag des Weiterbildungsgesetzes (WbG) gehören Angebote der kompensatorischen Grundbildung und abschluss- und schulabschlussbezogenen Bildung. Die Weiterbildungseinrichtungen entwickeln ihre gemeinwohlorientierten Angebote entsprechend des örtlichen Bedarfs auf der Grundlage des WbG. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3019 3 5. In welcher Weise hat sich Nordrhein-Westfalen an der von den UN ausgerufenen Weltdekade der Alphabetisierung zwischen 2010 - 2012 beteiligt? Siehe Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1060 (LT-Drs. 16/2573). Die Landesregierung hat 2011 die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz um rund 12 Mio. € verbessert und damit die finanziellen Voraussetzungen für eine Ausweitung der Angebote geschaffen. In 2010 und 2011 hat die Landesregierung rund 10 Mio. € im Rahmen der WbG-Förderung für bildungspolitische Schwerpunkte reserviert. Begleitend zu den quantitativen Maßnahmen fördert die Landesregierung qualitative Maßnahmen. Dazu gehören landesweit angelegte innovative Vorhaben beispielsweise zur Kompetenzsteigerung in der Grundbildung oder zur Entwicklung und zum Ausbau lebensweltorientierter Zugänge zur Alphabetisierung und Grundbildung an WbG-Einrichtungen.