LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3032 23.05.2013 Datum des Originals: 22.05.2013/Ausgegeben: 28.05.2013 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1119 vom 24. April 2013 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/2735 Gerichtsverfahren mit Bezügen zum Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 1119 mit Schreiben vom 22. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (nachfolgend BLB NRW) steht wegen Korruptionsvorwürfen gegen führende Mitarbeiter seit geraumer Zeit im Zentrum staatsanwaltlicher Ermittlungen. Weiter ist dem BLB NRW in Berichten des Landes- rechnungshofs Nordrhein-Westfalen attestiert worden, dass er bei den überprüften Bauvor- haben seiner Rolle als landeseigener Immobilienentwickler und Baufinanzierer, der letztlich durch unternehmerisches Handeln Erträge erwirtschaften und dadurch den Landeshaushalt entlasten soll, in gravierender Weise nicht gerecht geworden ist. Zur Untersuchung der Vor- kommnisse um den Neubau des NRW-Landesarchivs in Duisburg, die Erweiterung des Poli- zeipräsidiums in Köln-Kalk, die geplante Umsiedlung der Fachhochschule Köln, den Ankauf der Liegenschaft Schloss Kellenberg, den Erwerb des Vodafone-Hochhauses in Düsseldorf sowie den Veräußerungsprozess des Landesbehördenhauses in Bonn sowie der Strukturen des BLB NRW hat der Landtag am 13.12.2012 mit den Stimmen aller im Landtag vertretenen Fraktionen einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der zwischenzeitlich seine Arbeit aufgenommen hat. Im Zusammenhang mit Projekten des BLB NRW ist Presseberichten zufolge bislang ein Düsseldorfer Immobilienmakler vom Landgericht Düsseldorf zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Der Makler soll seine Provisionen aus dubio- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/3032 2 sen Immobiliengeschäften mit dem BLB NRW systematisch über Strohmänner kassiert und gegenüber den Finanzbehörden verschleiert haben. 1. Von welchen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten mit Bezügen zum BLB NRW hat die Landesregierung Kenntnis? Im Zusammenhang mit dem Projekt „Polizeipräsidium Köln-Kalk“ ist ein laufendes Klageverfahren gegen den BLB NRW bekannt. Die Klage vor dem Landgericht datiert vom 21.12.2011. Ein zwischenzeitlich abgeschlossenes Steuerstrafverfahren wurde vor dem Landgericht Düsseldorf geführt. 2. Von welchen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mit Bezügen zum BLB NRW hat die Landesregierung Kenntnis? Ein Beschäftigter des BLB NRW wurde nach Einleitung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens vorläufig vom Dienst freigestellt. Hiergegen hat der Beschäftigte in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht eine Weiterbeschäftigung im BLB NRW erwirkt. 3. Von welchen arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Bezügen zum BLB NRW hat die Landesregierung Kenntnis? Gegen die durch das Land NRW ausgesprochene fristgerechte ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses mit einem Geschäftsführer hat sich der Geschäftsführer im Klagewege gewendet. Dabei wurde das vom Land NRW angestrengte Rechtsbeschwerdeverfahren über die Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit vom Bundesarbeitsgericht abgewiesen. Im Anschluss wurde das Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf fortgesetzt und schließlich abgewiesen. 4. Von welchen finanzgerichtlichen Verfahren mit Bezügen zum BLB NRW hat die Landesregierung Kenntnis? Finanzgerichtliche Verfahren mit Bezügen zum BLB NRW sind nicht bekannt. 5. In welchem Stadium befinden sich die in den Fragen 1 bis 4 genannten Gerichts- verfahren jeweils? Das Klageverfahren gegen den BLB NRW im Zusammenhang mit dem Polizeipräsidium Köln-Kalk ist noch nicht abgeschlossen. Das Steuerstrafverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf ist seit dem 05.03.2013 rechtskräftig abgeschlossen. Das in der Beantwortung der Frage 2 aufgeführte Verwaltungsgerichtsverfahren ist rechtskräftig abgeschlossen. Die in der Beantwortung der Frage 3 aufgeführte Klage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf wurde mit Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf rechtskräftig abgewiesen.